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Kerstin Eisenreich zu TOP 35: Nachhaltige Flächennutzungen und Photovoltaik – ein Beitrag zur Energiewende

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der Klimakrise sind der Ausstieg aus fossilen Energien und die 100-prozentige Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien zwingend. Dieser Befund ist nicht neu und wurde auch hier im hohen Haus in dieser Legislatur mehrfach diskutiert. Dabei wird die Solarenergie zunehmend an Bedeutung gewinnen und muss es auch, wenn wir die Ziele erreichen wollen. Dabei wird aktuell deutlich, dass trotz des im EEG verankerten Ausbaudeckels das Interesse an großen Anlagen ohne Förderung wächst. Dadurch geraten auch landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Fokus. Das ist ein Problem, weil noch mehr Druck auf diese Flächen und die Gefahr von weiterem Flächenfraß entstehen. Deshalb bleibt es unser vorrangiges Anliegen Solaranlagen auf geeigneten Dächern, auf Konversions- und versiegelten Flächen zu errichten. Bei allen künftigen energetischen Um-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen in landeseigenen Immobilien ist Solarenergie vorzusehen. Wir denken da aber auch an gewerbliche Immobilien. Denn die großen versiegelten Flächen enthalten ein enormes noch weitgehend ungenutztes Potenzial.

Sollten dennoch landwirtschaftliche Flächen zur Nutzung in Betracht gezogen werden, so sind klare Rahmenbedingungen unerlässlich. Die Beschränkung auf ertragsarme Standorte ist ein Kriterium, sofern sie allerdings nicht naturschutzfachlich relevant sind. Die Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auch sinnvolle Naturschutzmaßnahmen in Abhängigkeit vom Standort sind weitere Bedingungen. Die Doppelnutzung könnte Landwirt*innen stärken, ohne Flächenverluste zu verursachen.

Allerdings fallen Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gegensatz zu Windenergieanlagen nicht unter den Privilegierungstatbestand des Baugesetzbuches. Die Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen liegt stattdessen in den Händen der kommunalen Flächennutzungsplanung. Hier kommt somit den Regionalen Planungsgemeinschaften und Kommunen eine wichtige aktive und vor allem lenkende Rolle zu. Um ihnen ihr Handeln zu erleichtern, wäre ein Handlungsleitfaden von Landesseite sinnvoll, wie er in anderen Bundesländern existiert.

Entscheidend aus unserer Sicht ist bei jedem Projekt die frühzeitige Beteiligung aller Interessengruppen, insbesondere der Anwohner*innen ist. Deren Belange müssen in die Gestaltung einfließen. Das ist im Sinne von Transparenz und Fairness unerlässlich. Zur Steigerung der Akzeptanz wären finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten aber auch die direkte Nutzung günstig erzeugter Energie zu entsprechend fairen Preisen wesentliche Bausteine.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.