Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Kerstin Eisenreich zu TOP 3: Entwurf eines Gesetzes „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“

Anrede

„Vom Todesstreifen zu Lebenslinie“ unter diesem treffenden Titel soll heute das Gesetz zum Grünen Band verabschiedet werden.

Das ist ja gerade noch einmal gut gegangen, möchte man ausrufen. Denn bis zum 30. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November sind es nur noch etwas mehr als zwei Wochen. Dass es knapp werden würde, war bereits bei der Einbringung im Juni absehbar, auch weil sich von Anfang an abzeichnete, dass es innerhalb der Regierungskoalition doch grundsätzliche Differenzen gab. Da stand insbesondere die Panikmache seitens der CDU vor Enteignung und Nutzungseinschränkungen im Mittelpunkt. Das bleibt angesichts eines solchen bedeutungsvollen Monuments deutscher und europäischer Geschichte unverständlich.

Mit dem Grünen Band wird die Erinnerung an die deutsche Teilung und die Teilung Europas wachgehalten. Dieses Ansinnen ist gerade auch angesichts der aktuellen Ereignisse wie europäische Abschottung und Brexit wichtig und daher sind die Zeugnisse entlang der ehemaligen Grenze ein schützenswertes Gut. Sie erinnern an die Menschen, die erschossen wurden, weil sie ihr Land verlassen wollten. Sie erinnern an die Verletzung von Menschenrechten aber auch an die friedliche Revolution, mit der vor nunmehr 30 Jahren Freiheit und auch Freizügigkeit in einem vereinten Europa möglich wurden.

Die Zeugnisse des ehemaligen Todesstreifens mahnen jedoch zugleich, dass wir auf dem europäischen Kontinent solch tödliche Grenzen nie wieder zulassen dürfen, weder innerhalb noch an den Außengrenzen. Sie führen zum Tod von tausenden Menschen im Mittelmeer, zu schmutzigen und verantwortungslosen Deals mit Diktatoren wie Erdogan. Das muss endlich aufhören!

Dass die ehemalige Grenze ein einzigartiger und daher schützenswerter Natur- und Lebensraum ist, hat bereits seit der Grenzöffnung 1989 zahlreiche Befürworterinnen und Befürworter gefunden. Mein Kollege Hendrik Lange hat in seiner Rede im Juni auf die Idee des berühmten Naturkundlers Heinz Sielmann verwiesen, einen Naturpark von der Ostsee bis zum Bayrischen Wald einzurichten. Dieser Idee sind wir mit dem vorliegenden Gesetz in Sachsen-Anhalt etwas nähergekommen. Denn an das bereits bestehende Grüne Band in Thüringen schließt sich nun Sachsen-Anhalt an. Das betrifft sicherlich auch die neu eingeführte Schutzkategorie Naturmonument, die zwar der Kombination aus Erinnern und Schützen gerecht wird, jedoch ungewohnt ist und teilweise für Verwirrung sorgt. Das bleibt für viele nicht gut nachvollziehbar und zeigt sich an den Diskussionen um Zuständigkeiten.

Wichtig ist, dass der Naturschutz im ehemaligen Grenzgebiet richtig vorangebracht wird. Da bleiben bei den zahlreichen Ausnahmetabeständen berechtigte Zweifel. Die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt, die sich dort entwickelt hat, unterstreicht die Bedeutung der „Lebenslinie“ im Titel des Gesetzes.

Durch seine zusammenhängende Ausdehnung ist das Grüne Band sehr bedeutsam als Biotopverbund in einer heute längst zersiedelten Landschaft. Dies erhöht auch die Chancen, selten gewordene und daher besonders schützenswerte Biotope wie Moore zu bewahren. Dieser Biotopverbund ist Rückzugsort für Pflanzen und Tiere. Er ermöglicht den Arten zu wandern und sich dem Klimawandel anzupassen. Auch der Austausch von Populationen und die genetische Vielfalt werden gefördert.

Dieses Gesetz zum Grünen Band kann jedoch nur ein Schritt sein. Wir sollten die europäische Idee eines Grünen Bandes durch Europa entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs unterstützen und umsetzen. Dazu sollten wir unbedingt die Potenziale nutzen, die die Diskussionen um Klima- und Naturschutz bieten.

Meine Damen und Herrn der Koalitionsfraktionen, betrachten Sie die Enthaltung meiner Fraktion mal als Lob.