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Kerstin Eisenreich zu TOP 26: Ausverkauf des Bodens beenden

Anrede

Der Boden als Rendite- und Spekulationsobjekt steht schon lange im Fokus. Finanzkräftige, vor allem nicht-landwirtschaftliche, Investoren kaufen Land, die noch dazu nicht in Sachsen-Anhalt ansässig sind. Sie nutzen das Land als sichere Anlagequelle. Denn anders als die andauernde Niedrigzinspolitik oder Aktienanlagen sind Bodenflächen beständig.

Doch die Auswirkungen, die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt seit Jahren mit enorm gestiegenen Boden- und Pachtpreisen zu schaffen machen, sind immens. Die Preissteigerungen der letzten zehn Jahre führen dazu, dass sich mit der aktuellen Preissituation der Kauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche für Landwirtinnen und Landwirte in 150 Jahren amortisieren würde. Das ist absurd.

Darüber haben wir übrigens schon im März debattiert. Damals hatte die heute antragstellende Fraktion übrigens in der Begründung zu ihrem Alternativantrag Drs. 7/4030 vollmundig angegeben, einen Gesetzentwurf quasi in der Pipeline zu haben, ich zitiere: „Es befinden sich bereits - sowohl von Regierungsparteien als auch von der AfD unterstützte - Entwürfe für ein Agrarstrukturentwicklungsgesetz zur Begutachtung.“ Zitat Ende. Da bleibt nur die Frage, wo ist denn fast neun Monate später der Gesetzentwurf? Vollmundige Ankündigung und nichts dahinter! Meine Damen und Herren, das Plenum ist kein Showroom! Wir lehnen den Antrag daher ab.

Doch die Öffentlichkeit und offenbar auch Teile des Parlaments werden immer dann wieder aufgeschreckt, wenn wie vor etwa zwei Wochen riesige Flächen den Eigentümer wechseln, noch dazu wie in diesem Fall an die Erben des Aldi-Konzerns. Ein tatsächliches Interesse an landwirtschaftlicher Tätigkeit kann bei solchen Investoren verneint werden, weshalb deren Bezeichnung als Landwirte lächerlich ist. Bodenerhalt, Fruchtbarkeit, regionale Entwicklung und Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sind dabei nicht die Interessengebiete dieser Investoren sondern eine Anlage ihres Vermögens. Korrekt wäre es daher, von einer neuen Art Großgrundbesitzer zu sprechen.

Bei allen Forderungen nach einem Agrarstrukturgesetz zur Regelung darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Bodenmarkt mit dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz bereits streng reguliert ist und die Verantwortung für deren Umsetzung seit 2006 bei den Ländern liegt. Immerhin hätte eine von der Fraktion DIE LINKE im März geforderte Bodenpreisbremse Linderung bringen können, stieß aber hier im Plenum nicht auf Zustimmung.

Nichtsdestotrotz bleibt mangelnde Transparenz bei Böden- und Anteilsverkäufen ein Problem. Die Bundesratsinitiative der Landesregierung vom Juni zur Regelung der Share-Deals ist zu begrüßen. Unserer Meinung nach sollte die Landesregierung selbst durch Genehmigungsvorbehalte von Verkäufen aktiv werden.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag!