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Kerstin Eisenreich zu TOP 21: Bodenspekulationen stoppen – Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt sichern

Die Dürre im vergangenen Jahr hat ein seit Jahren existierendes gravierendes Problem der Landwirtinnen und Landwirte im Sachsen-Anhalt wieder stärker in den Fokus gerückt – die Bodenpreise. Anlass für die Diskussion waren vor allem Tierhalterinnen und Tierhalter, die wegen der durch die Dürre verursachten Ernteausfälle Land zur Futtermittelerzeugung zukaufen wollten. Aber sie können es sich nicht leisten.

Anhand der Zahlen der Landverkäufe der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) wird die Preisentwicklung der letzten Jahre in Sachsen-Anhalt deutlich: Von 2010 bis 2015 sind die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen um 80 % gestiegen und lagen 2017 bei ca. 22.500 Euro je Hektar. Damit Landwirtinnen und Landwirte wirtschaftlich arbeiten, müssten die Preise bei ca. 11.000 bis 12.000 Euro je Hektar liegen. Das heißt, mit der aktuellen Preissituation würde sich der Kauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche in 150 Jahren amortisieren. Das ist absurd.

Die Ursachen sind hinlänglich bekannt: Seit Jahren gilt der Verkauf von Boden als lukratives Geschäftsfeld. Dabei erzielen nicht landwirtschaftliche Geldgeber und Investoren Erlöse und Rendite aus dessen Verpachtung. Durch die Praxis des Höchstgebotsverfahrens bei der Privatisierung von Boden durch die BVVG gelangt der Boden in die Hände von finanzstarken Käufern, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun und auch kein Interesse an der landwirtschaftlichen Nutzung des von ihnen erworbenen Landes haben.

Es geht ihnen auch nicht um den Erhalt des Bodens und seiner Fruchtbarkeit und schon gar nicht um regionale Entwicklung und Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Ihr eigentliches Interesse ist es, mit der Verpachtung Geld zu verdienen. Und die ansässigen Landwirte sind mehrfach gestraft: Sie können sich die immens gestiegenen Bodenpreise nicht mehr leisten, weil sie durch ihre landwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere die nicht auskömmlichen Preise für die von ihnen erzeugten Produkte, diese Preise nicht erwirtschaften können. Zudem wird es für sie aus den gleichen Gründen immer schwieriger, die enorm gestiegenen Pachten zu bezahlen.

Und die Region? Auch sie geht häufig leer aus, weil die Käufer nicht vor Ort sitzen und das Geld abfließt. Damit ist der Boden zum Spekulationsobjekt geworden. Dem ist endlich ein Riegel vorzuschieben.

Allein die Erkenntnis ist nicht neu. Bereits 2015 legte ein Gutachten des Thünen-Instituts diesen Befund vor. Bestätigt wurde 2017 vom gleichen Institut, dass zunehmend branchenfremde und überregionale Investoren auf den ostdeutschen Bodenmarkt drängen.

Immerhin setzt sich diese Erkenntnis auch hier im Land durch. So formuliert der Koalitionsvertrag im Kapitel Landwirtschaft und Umwelt – ich zitiere: „Wir wollen stabile land- und forstwirtschaftliche Strukturen, transparente Eigentumsverhältnisse und eine ausgewogene Verteilung von Eigentum.

Mit der Erstellung eines Leitbildes für die Landwirtschaft wollen wir die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Agrarstruktur sichern. Aufbauend auf dem Leitbild soll eine Gesetzesinitiative zur Reformierung des Bodenmarktes erfolgen, welche insbesondere dem Ziel der Preisdämpfung auf dem Pacht- und Bodenmarkt dienen soll. Dabei sollen Regelungen für Geschäftsanteilsverkäufe getroffen werden. Wir wollen die Transparenz auf den Bodenmärkten erhöhen und Spekulationen entgegenwirken. Wir werden den Verkauf und die Verpachtung der Flächen der Landgesellschaft und des Landes mit dem Ziel reformieren, flexibler auf die wirtschaftliche Situation in der Landwirtschaft reagieren zu können und die Planungssicherheit der Agrarbetriebe zu erhöhen. Bezüglich der Privatisierung der BVVG-Flächen werden wir auf analoges Handeln hinwirken. Erträge aus der Verpachtung und dem Verkauf von landwirtschaftlichen Landesflächen sollen dem Agrarhaushalt zu Gute kommen.“ (Zitat Ende)

Immerhin sorgte Anfang Februar die Ministerin für Landwirtschaft des Landes, Frau Professor Dr. Claudia Dalbert, mit einer geplanten Bundesratsinitiative zu den sogenannten Share Deals, also den Anteilskäufen für Schlagzeilen, mit dem Ziel eine bessere Gleichbehandlung und mehr Steuergerechtigkeit bei Bodengeschäften zu erreichen. Denn durch den Anteilskauf von weniger als 95 % der Anteile muss keine Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Gleichzeitig geht jedoch das Eigentum an Boden faktisch auf den Anteilseigner über. Der Boden ist nicht mehr in der Hand der Landwirtinnen und Landwirte.

Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich. Aber auch das Land kann und muss endlich die Regelungen zu Bodenverkäufen umsetzen. Der Bodenmarkt ist mit dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz bereits streng reguliert. Und die Verantwortung für deren Umsetzung liegt seit der ersten Stufe der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern.

Doch bisher hat nur Baden-Württemberg eigenen gesetzliche Grundlagen geschaffen und die drei genannten Gesetze in eines überführt.

Dagegen sind weder eine konsequente und einheitliche Umsetzung der vorhandenen Regelungen noch eine eigene gesetzliche Grundlage in Sachsen-Anhalt in Sicht, obwohl die Erkenntnis für deren Notwendigkeit seit 2015 in der Landesregierung angekommen ist. Der 2015 vom damaligen Landwirtschaftsminister Aeikens vorgelegte Gesetzentwurf war untauglich, weil er keine Regelungen enthielt, um Bodenspekulationen zu verhindern. Und trotz den von einer Arbeitsgruppe bis zum Ende der 6. Legislatur vorgelegten Handlungsoptionen für einen Gesetzentwurf und den zitierten Festlegungen im Koalitionsvertrag hat sich bis heute nichts getan. Wir schreiben das Jahr 2019. Wie lange wollen Sie, verehrte Mitglieder der Regierungskoalition, noch warten? In zwei Jahren ist auch diese Legislatur wieder zu Ende. Und wenn man sich Ihr Agieren bei anderen Gesetzesvorhaben so ansieht und bei allem Respekt vor dem Credo, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, sind wir sehr skeptisch, dass sich hier Entscheidendes tut.

Da es jedoch nicht das Anliegen meiner Fraktion ist, andere für ihr Nichtstun nur zu kritisieren und uns die Problematik sehr am Herzen liegt, wollen wir die Initiative der Ministerin mit unserem heutigen Antrag unterstützen. Ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung lokaler Landwirtinnen und Landwirte sowie zur Sicherung der Eigentumsstreuung ist daher eine Bodenpreisbremse. Das heißt, dass die Genehmigung für Bodenverkäufe und Verpachtungen landwirtschaftlicher Nutzflächen zu versagen sind, wenn dabei die ortsüblichen Preise um mehr als 10 Prozent überschritten werden. Damit kann auch das Prinzip des Höchstgebotsverfahrens durchbrochen werden und ansässige Landwirtinnen und Landwirte haben höhere Chancen auf den Erwerb von Boden.

Wie bereits gesagt verfügen wir mit dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz über durchaus strenge Regeln für den Bodenmarkt. Allerdings enthalten diese sehr viele Ausnahmetatbestände und die Auslegung und Anwendung durch die Landkreise müssen im Vollzug landesweit einheitlich erfolgen. Dies ist durch die Landesregierung sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass die Verantwortlichen in den Landkreisen regelmäßig entsprechend geschult werden. Dies erfordert zugleich die Erarbeitung einheitlicher Vollzugsleitlinien. Des Weiteren ist die Transparenz der Verfahren wichtig, um Verwerfungen, wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt haben, Einhalt zu gebieten. Dies setzt auch eine Vergleichbarkeit voraus. Als geeignetes Instrument sehen wir dabei öffentlich zugängliche Statistiken. Dies Maßnahmen sind übrigens auch nicht neu. Dies und andere sind in den Handlungsoptionen der landwirtschaftlichen Bodenmarktpolitik der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom Januar 2014 enthalten.

Der Boden ist das wichtigste Produktionsmittel in der Landwirtschaft. Er muss für diese daher immer verfügbar und auch finanzierbar sein. Der Boden ist im Dorf bzw. in der ländlichen Struktur zu erhalten. Er gehört nicht in die Hände von Spekulanten!

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.