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Kerstin Eisenreich zu TOP 18: Straßenausbaubeiträge abschaffen, Beitragsmoratorium vorlegen

Sachsen-Anhalt hat sich im letzten Jahr verstärkt in die bundesweite Diskussion und Infragestellung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingereiht. Bürgerinnen und Bürger sehen die gegenwärtige Beitragsfinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen kritisch. Dabei argumentieren sie vor allem, dass nicht nur Beitragspflichtige von der Verbesserung der Straße profitieren.

Zudem haben auch teilweise enorme Beitragssummen Menschen an den Rand der finanziellen Existenz gebracht und auch mögliche wiederkehrende Beiträge und Billigkeitsmaßnahmen den Unmut der Beitragspflichtigen geschürt.

Aber auch kommunale Vertretungen plädieren für eine Abschaffung oder haben sogar entschieden, keine Straßenausbaubeiträge mehr einzuziehen. Dabei spielen bei ihnen mehrere Erwägungen eine Rolle: Einerseits sehen sie die schwindende Akzeptanz für die Beiträge aus den bereits genannten Gründen. Andererseits stellen sie fest, dass bis zu 50 Prozent der Beitragseinnahmen allein für die Beitragserhebung aufzuwenden sind, was Zweifel am Sinn der Erhebung nährt.

Dies war für die Fraktion DIE LINKE Anlass, vor zwei Monaten, im November 2018, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 7/3578) vorzulegen. Er zielt auf die rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 und die Entlastung der Bürger. Zugleich sollen entstehende Einnahmeausfälle der Städte und Gemeinden angemessen ausgeglichen werden.

Und trotz des von mehreren Fraktionen der Regierungskoalition geäußerten Willens, auf eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hinzuwirken, fehlen bisher immer noch Signale der Landesregierung und der CDU. Selbst auf unseren im Mai des vergangenen Jahres gestellten Prüfauftrag „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützten – Bürger entlasten“, Drucksache 7/2863, gibt es bisher keine Vorlage oder Stellungnahme der Landesregierung. Dabei findet unser Antrag vielerorts Unterstützung.

Der laufende Gesetzgebungsprozess zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt bis zu seinem Abschluss jedoch zu Rechtsunsicherheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Kommunen bei der Beitragserhebung. Das zeigt sich unter anderem daran, dass z.B. in Haldensleben Straßenausbaumaßnahmen vorerst auf Eis gelegt wurden. In anderen kommunalen Gremien wurden Prüfanträge gestellt, ob und wie auf Straßenausbaubeiträge verzichtet werden könne. In einigen Fällen wird sogar auf deren Erhebung bereits verzichtet, was diese Kommunen längerfristig in eine rechtlich schwierige Lage bringt, weil sie nach dem bisherigen Kommunalabgabengesetz zur Erhebung verpflichtet sind und die Anwendung der Abgabenordnung nur zeitlich eng begrenzte Spielräume zulässt.

Deshalb ist es aus unserer Sicht einerseits erforderlich, diesen Prozess zügig und erfolgreich abzuschließen, damit Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger Rechtssicherheit erlangen und letztere endlich entlastet werden. Und andererseits sollte nach unserer Auffassung bis zur Verabschiedung eines geänderten Kommunalabgabengesetzes für Städte und Gemeinden die Möglichkeit geschaffen werden, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auszusetzen. Ein solches Beitragsmoratorium soll weitere Rechtsunsicherheiten verhindern und Frieden vor Ort schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herrn der Regierungskoalition, Sie haben sich inzwischen mehr oder weniger für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen, auch wenn Sie sich bisher noch nicht abschließend einigen konnten. Vor allem das Wie des Ausgleichs für entstehende Einnahmeausfälle ist noch ungeklärt. Aber die Botschaft für die Menschen und Städte und Gemeinden im Land muss heute deutlich werden. Lassen Sie diese jetzt nicht hängen! Eine gesetzliche Regelung für ein Moratorium ist jetzt nötig und muss schnellst möglich verabschiedet werden. Daneben braucht es ein klares Bekenntnis des Landtages, bis zum Ende des laufenden Jahres die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschaffen zu wollen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.