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Kerstin Eisenreich zu TOP 12: Glyphosatausstieg vorbereiten

Anrede

Die vorliegende Beschlussempfehlung geht auf einen Antrag unserer Fraktion im Dezember 2017 zurück. Anlass war die damalige Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre. Inzwischen ist klar, dass diese Genehmigung 2022 ausläuft. Aus diesem Grund sah und sieht meine Fraktion dringenden Handlungsbedarf bei der Suche nach Alternativen. Dieser Aspekt fehlt leider in der vorliegenden Beschlussempfehlung.

Wir erkennen an, dass sich im Land bis heute Einiges bewegt hat und einigen Aspekten unseres Antrages bereits nachgegangen wurde und wird. So wurden erste Maßnahmen zur Reduzierung von Glyphosat auf Nichtkulturland und Kulturland in Angriff genommen.

Begrüßenswert sind dabei die Bemühungen, dies in Kooperation mit anderen Bundesländern wie Thüringen und der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zu tun. Wir forderten unter anderem einen Leitfaden zur Minimierung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Diese Forderung deckt sich mit der Auffassung des Umweltbundesamtes bei der Anhörung im Ausschuss. Informationsbroschüren und Flyer sind wichtig, aber einem Leitfaden würden konkrete Reduktionsziele zugrunde liegen. Diese Baustelle bleibt noch offen. Offen sind auch das Verbot der Vorerntebehandlung (Sikkation) sowie eine mögliche zusätzliche Abgabe beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln, aus deren Einnahme Programme zur Erhaltung der Artenvielfalt und Biodiversität auf Ackerflächen finanziert werden könnten.

Nach gegenwärtigen Verlautbarungen will die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Glyphosatverbot für private Gärten einführen. Auch dieser Schritt ist zu begrüßen.

Richtig ist, dass Forschung und Entwicklung von Alternativen zum Glyphosateinsatz immens wichtig sind. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass die Zeit bis zum Verbot des Einsatzes 2022 zur Neubewertung des Wirkstoffes genutzt werden soll. Hier geht es um das Vorsorgeprinzip, Risikominimierung, Gesundheits- und Umweltschutz. Das ist die Messlatte für verantwortungsbewusstes Handeln.

Insgesamt bleibt die Beschlussempfehlung recht allgemein, gerade in Anbetracht der Kürze der Zeit bis zum Verbot in zwei Jahren. Wir werden uns daher enthalten.