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Katja Bahlmann zu TOP 2: GA Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich möchte meine Ausführungen zur Aussprache der Großen Anfrage „Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt“ mit einem Zitat beginnen – „Wer einen Menschen rettet, rettet die Welt“ und da es uns mit der Großen Anfrage hauptsächlich um alljene Menschen in unserem Land Sachsen-Anhalt ging, die tagtäglich Leben retten und schützen, möchte ich zuerst ein paar Worte des Dankes an die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Lebensretter richten – ich bedanke mich persönlich und im Namen der Fraktion DIE LINKE für die aufopferungsvolle Arbeit aller Männer und Frauen, welche sich täglich der herausforderungsvollen Aufgabe im Rettungsdienst zum Wohle der Menschen in unserem Land stellen. Ihre Aufgabe ist keine Leichte, sie erfordert Stärke und Mut jeden Tag aufs Neue, sie fordert Ausdauer und mentale Kraft, denn es sind besondere Menschen, die sich für die Aufgabe entscheiden, anderen Menschen in der Krise oder der Not beizustehen und zu Helfen und oftmals haben auch die Helfer selbst Hilfe nötig, denn es ist umso schwerer zu ertragen, wenn die helfende Hand einfach zu spät kam. Dies kann ich für mich persönlich und natürlich auch im Namen meiner Fraktion nicht genug honorieren und sage ganz klar – DANKE für Ihre Leistung, DANKE für ihr Engagement und DANKE für den MUT Lebensretter zu sein.

Unser Ansinnen eine Große Anfrage zur Situation des Rettungsdienstes zu stellen war es, genau die sensiblen Bereiche zu beleuchten, in denen evtl. auch das Land als Gesetzgeber nachbessern muss und ich möchte vor aller inhaltlichen Diskussion voranschicken, dass ich persönlich den Umgang der Landesregierung mit der Beantwortung der Großen Anfrage als äußerst unzufriedenstellend bewerte. Wir haben als Fraktion am 25. November vergangenen Jahres die heute zur Beratung stehende Große Anfrage eingereicht. Bis die Landkreise als Träger der Rettungsdienste diese zur Zuarbeit vorgelegt bekamen vergingen mehr als zwei Wochen und da frage ich mich doch berechtigter Weise, warum das so gehandhabt wurde. Den großen Aufschrei gab es dann, als das Land die Rückantwort noch vor Weihnachten erbat, so dass mancher Leistungserbringer für die Zuarbeit an die Landkreise lediglich eine Woche oder weniger Zeit hatte. Und ich gebe heute gern die Kritik aus den Landkreisen und Rettungsdiensten, die mich vor Weihnachten letzten Jahres empörend von vielen Stellen erreichte, was wir uns dabei denken würden, solche Fristen zu setzen, an Sie liebe Landesregierung weiter, ein solches Vorgehen geht gar nicht und es hätte auch überhaupt nicht sein müssen. Bei den Großen Anfragen kann die Landesregierung durchaus bei der einreichenden Fraktion Fristverlängerung beantragen und das haben Sie nicht getan, warum nicht? – wir wären dazu jederzeit bereit gewesen, weil es uns wichtig war, dass etwas Vernünftiges bei der Beantwortung herauskommt und im Ergebnis eine fundierte Bestandsaufname und Dokumentation zu den Rettungsdiensten entstehen sollte, das war unser Ansinnen immer gewesen. Da frage ich mich doch berechtigter Weise, warum haben Sie keine Fristverlängerung beantragt? Ein solches Vorgehen der Landesregierung zeigt mir ganz deutlich, dass hier kein Interesse an einer tatsächlichen Bestandsaufnahme zur Situation der Rettungsdienste im Land Sachsen-Anhalt von Seiten der Landesregierung besteht – und das zeigen auch die Antworten. In mehr als 20 Prozent der Antworten war zu lesen – Zitat: Die Landkreise teilten mit, dass eine Beantwortung der Frage durch den Träger des Rettungsdienstes nicht möglich sei und seitens des Leistungserbringers aufgrund des engen Zeitfensters keine Beantwortung erfolgt. Das ist mehr als ein Fünftel der Großen Anfrage, die aufgrund der unterlassenen Beantragung auf Fristverlängerung durch das Land keine oder nur unzureichende Beantwortung fand – das kritisieren wir scharf. Es geht hier um die Eruierung und Suche nach Verbesserungen in unserem Rettungssystem und nicht um eine Beschäftigungstherapie für die Rettungsdienste – mit diesem Papier haben Sie das Ziel klar verfehlt und mehr als tiefgründiges Unverständnis kann ich dazu Ihnen gegenüber, liebe Landesregierung nicht zum Ausdruck bringen eine solche Arbeitsweise geht gar nicht!

Jeder kann nun gern die Antworten dieser Großen Anfrage für sich werten wie er möchte – ich für meinen Teil möchte mich inhaltlich auf ein paar Dinge konzentrieren:

  1. Es ist festzustellen, dass die Einsatzzahlen der Rettungsdienste in den Jahren 2014-2018 kontinuierlich um 345.451 Einsätze angewachsen sind -das ist ein Indiz für eine alternde Bevölkerung, welche die Hilfeleistungssysteme mehr in Anspruch nimmt und es ist eine Konsequenz aus den sinkenden Hausarztzahlen – wir müssen in Zukunft auch im Rettungsdienst strukturelle Anpassungen an die alternde und hochaltrige Gesellschaft schaffen und dieser Rechnung tragen. Positiv zu bewerten ist dafür, dass der Ausbau des Rettungsdienstes durch stetig steigende Anzahl der Rettungswachen erfolgt ist – in den letzten 10 Jahren gab es einen Aufwuchs um 63% - das ist auch bei den erhöhten Einsatzzahlen unbedingt notwendig um die Hilfsfristen überhaupt halten zu können und der Trend wird sich fortsetzen – dabei sollten wir die Träger des Rettungsdienstes mit einer auskömmlichen Finanzierung kommunaler Aufgaben als Land und bedingt unterstützen - unsere Forderung dahingehend steht auch in Zukunft. Auch in Frage 61 zielten wir auf die Erfüllung der Hilfsfristen ab. Aus der Beantwortung ist die Konsequenz abzuleiten, das Netz der Rettungswachen enger zu ziehen, das Land muss sich zukünftig vehementer bei den Kostenträgern (den Krankenkassen) für die auskömmliche Finanzierung dieses Aufwuchses an Rettungswachen einsetzen.
  2. In meiner Abgeordnetentätigkeit begegnete mir oft die Kritik, dass es keine einheitlichen Standards für die Unterbringung von Rettungswachen in unserem Land gibt und auch danach haben wir gefragt – tatsächlich war in der Antwort zu Frage 10 zu lesen – Es gibt keine landesweiten Standards für die Errichtung und den Betrieb von Rettungswachen. Also war die Kritik der Leistungserbringer berechtigt und die Einführung landesweiter Standards für Rettungswachen würde auch die Ausschreibungspraxis in den Landkreisen rechtssicherer und einfacher gestalten – daher wäre es unserer Meinung nach erforderlich diese Standards zu erarbeiten und festzuschreiben.

Weiterhin haben wir in Frage 19 danach gefragt, wie die Landesregierung die Ausstattungssituation der Rettungswachen beurteilt – zu lesen war, dass die Rettungsdienstträger und Leistungserbringer bemüht sind, für die dort tätigen Rettungsdienstmitarbeiter ein passenden Arbeitsumfeld für die Leistung von qualitativ hochwertiger Arbeit zu schaffen und dass in Einzelfällen zeitgerechte Nachbesserungen erfolgen – da muss ich sagen, hatte zumindest die Anfrage bewirkt, dass erkannte Defizite abgestellt werden – also war auch diese berechtigte Kritik von Seiten der Rettungsdienste nicht unbegründet.

  1. Mit Frage 64 haben mir nach der Beurteilung der Qualität und Anwendung der Standard-Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade Rettungsdienst gefragt, da auch hier immer wieder die Forderung nach Rechtssicherheit für die Mitarbeiter im Rettungsdienst aufgemacht wird und diese trotz Bemühungen unsererseits keine Einlassung fand. Und ich war erstaunt, dass die Landesregierung diese Standardarbeitsanweisung und Behandlungspfade positiv beurteilt und die länderübergreifende Anwendung als sinnvoll erachtet. Beeindruckt hat mich der Satz – Zitat: Die SAA wurden von Experten im Rettungsdienst gewünscht und im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erarbeitet. Sie sollen für die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen im Einsatz bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -Situationen aufgrund der Standardisierung zu mehr Sicherheit führen. Sie werden inzwischen überwiegend in den Rettungsdienstbereichen angewandt! Zitat Ende. Wenn diese Beurteilung durch die Landesregierung so erfolgt, erschließt sich für mich nicht, warum sich die Landesregierung einer Rechtsverbindlichkeit der Anwendung mit der Verankerung im Rettungsdienstgesetz verschlossen hat – wir hatten die Forderung ganz klar aufgemacht um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechtssicherheit zu schaffen – aber leider wurde unsere Forderung einfach mit einem Handstreich weggewischt und das jetzt hier so zu lesen, zeugt für mich nicht von einem integeren Verhalten der Landesregierung. Übrigens eine Erlassregelung ist unserer Meinung nach nicht ausreichend. In Frage 66 stellten wir nochmals darauf ab, was den aus Sicht der Landesregierung notwendig wäre ein rechtliche Regelung zu Tätigkeiten mit Arztvorbehalt für die Mitarbeiter zu schaffen. Die Landesregierung verwies darauf, dass hier eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich wäre, die derzeit zwar besprochen wird, aber über die bislang nicht abschließend entschieden worden ist – daher fordern wird die Landesregierung auf, hier aktiv zu werden und die Forderung nach einem schnellen Abschluss der Beratungen auf Bundesebene einzusetzen – weiterhin müsste die Landesregierung in ihrer beratenden Funktion auf die Landkreise hinwirken, dass die ärztlichen Leiter Rettungsdienst die Standardarbeitsanweisungen zur Nutzung freigeben – bestes Beispiel dafür, dass dies geht,  ist die Stadt Halle.

Und einen vierten Punkte möchte ich ansprechen – nämlich warum erfolgt keine Unterstützung der Träger des Rettungsdienstes in territorialer Nähe zu Gefährlichen Anlage z.B. Chemieanlagen und Autobahnen. Dies bekamen wir als Antwort auf die Frage 74. Und ich kann nur sagen, dass es nicht sein kann, dass die Rettungsdienstleistenden egal ob jetzt Rettungsdienst direkt oder auch die Feuerwehren in unserem Land den erhöhten Aufwand für Vorhaltungen von Schutzausrüstung, für welche die Kostenträger keine Kostenübernahme vorsehen, allein tragen müssen – das ist in manchen Gegenen z.B. Bitterfeld, Leuna, Schkopau, Zeitz und vielen anderen Gebieten im Chemiedreieck Mitteldeutschlands für die Hilfsdienste einfach kostentechnisch nicht mehr abzubilden – da fordern wir ganz klar Unterstützung vom Land. Und weil ich jetzt das Thema Schutzausrüstung angesprochen habe – es war zwar so in der Großen Anfrage als Thema noch nicht absehbar, aber eines kann ich aus heutiger Sicht und mit Blick auf die noch laufende Pandemie und die Rettungsdienste sage – bei der Unterstützung der systemrelevaten Berufe zu Beginn der Pandemie zu denen ich eindeutig auch die Rettungsdienste zähle, hat sich die Landesregierung nicht mit Ruhm bekleckert – Es kann einfach nicht sein, dass in so schwierigen Beschaffungssituationen für persönliche Schutzaurüstungen die Träger der Rettungsdienste so im Regen stehen gelassen und immer wieder aufs neue Vertröstet worden sind. Und mittlerweile habe ich auch für mich festgestellt, warum es zu Beginn der Pandemie zu solchen Engpässen bei den persönlichen Schutzausrüstungen gekommen ist – die Krankenkassen finanzieren nämlich die Vorratshaltung für diese Schutzausrüstungen nicht, nur lediglich der Verbrauch wird vergütet und das kann es ja wohl nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen – da ist es doch kein Wunder, dass es zu Engpässen kommt, wenn Beschaffungswege im Pandemiefall abgeschnitten werden und kurzfristig kein Nachschub möglich ist. Es gibt zur Lösung dieses Problem nur zwei Möglichkeiten – entweder der Pandemiplan des Landes wird so angepasst, dass das Land für den Fall einer Pandemie die entsprechende Vorratshaltung für persönliche Schutzausrüstung vornimmt – was ich persönlich bevorzugen würde, oder das Land macht sich gegenüber den Kostenträgern stark, dass die Rettungsdienste die Vorratshaltung vergütet bekommen. Sonst stehen wir im Falle der nächsten Pandemie wieder so da, wie im März diesen Jahres, was ich mir für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht wünschen würde.

Da ich im letzten Sozialausschuss vom Ministerium aufgefordert worden bin konkrete Änderungsvorschläge für die Überarbeitung des Pandemieplanes Sachsen-Anhalt zu unterbreiten – dies war bereits der Erste und wir arbeiten an weiteren Vorschlägen, das kann ich Ihnen bereits jetzt zusichern.

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich bemerken, es gibt auch im Bereich der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt viel Positives aber auch einige Defizite, die es abzustellen gilt. Dazu habe ich Ihnen heute denke ich genug Anregungen gegeben. Persönlich kann ich nur noch mal bekräftigen, dass ich enttäuscht bin, dass die Landesregierung das wichtige Thema Rettungsdienst nicht so ernst nimmt, wie es die auf diesem Gebiet arbeitenden Menschen verdient hätten und falls es bei meinen Nachredner da ähnliche Einschätzungen gibt, sollten sich diese zukünftig durchaus im Agieren der Landesregierung widerspiegeln – Worten müssen Taten folgen. Und ich erwarten auch von der Landesregierung einen professionelleren Umgang mit Großen Anfragen hier im Landtag. Selbstreflektion tut manchmal gut!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!!