Katja Bahlmann zu TOP 14: Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit dem Antrag „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ haben wir im Dezember 2019 wahrscheinlich einen wunden Punkt der Landesregierung berührt. War es doch vor Antragstellung ein dreiviertel Jahr nicht möglich, den Feuerwehren eine überarbeitete Satzung zur auskömmlichen Entschädigung für ihre so bedeutungsvolle ehrenamtliche Aufgabe Brandschutz zur Verfügung zu stellen. Nein, es wurde Verwirrung gestiftet und es sollte Einschnitte geben, die nicht hinnehmbar gewesen wären. Erst nach diesem Antrag sah sich wahrscheinlich das Referat 24 unter Zugzwang zu reagieren und stellte im Januar 2020 ein entsprechendes Papier vor. Da es durch Ausschussüberweisung des Antrags möglich war, die Feuerwehren zur Diskussion im Fachgespräch mit an den Tisch zu holen und ihnen endlich die Gelegenheit gegeben wurde, vor den Abgeordneten des Parlamentes ihre Sicht der Dinge auf die Tätigkeit der Feuerwehren zu schildern, sehen wir den Antrag in der Sache als erfolgreich an. Im Fachgespräch wurden mehrfach Missstände im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, dem Referat 24 und den Feuerwehren aufgeworfen, die es auszuräumen gilt und welche wir aufgreifen werden, um weitere parlamentarische Initiativen auf den Weg zu bringen. Ich glaube, das ist genau die Wertschätzung, die sich die Feuerwehren in unserem Land wünschen – reden allein reicht da nicht.
Die nun durch den Ausschuss für Inneres und Sport vorgelegte Beschlussvorlage zum Antrag sehen wir als ernüchternd an, denn außer der verbalen Würdigung der Arbeit der Feuerwehren wird die neue Entschädigungssatzung in mancher Kommunen nur ein Papiertiger bleiben. Denn so lange das Land die Kommunen finanziell nicht so ausstatten, dass sie auch in der Lage sind, die angehobenen Höchstsätze für ehrenamtlich Feuerwehrtätigkeit zu zahlen, so lange werden die Kameradinnen und Kameraden die erwähnte Wertschätzung nicht tatsächlich spüren. Diese Kritik können Sie gern nochmal als Denkanstoß mitnehmen. Zur Beratung im Ausschuss hatten wir zudem eine Beschlussempfehlung vorgelegt, welche unter anderem den Prüfauftrag an die Landesregierung enthielt, das Brandschutz- und Hilfe-leistungsgesetz dahingehend zu untersuchen, ob und welche Möglichkeiten für die Einführung eines teilhauptamtlichen Hilfe-leistungssystems in Sachsen-Anhalt bestehen. Ich denke, dass wäre für die kommunale Pflichtaufgabe Brandschutz ein echter Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit gewesen. So müssen wir wahrscheinlich weiterhin mit offenen Briefen von enttäuschten Feuerwehrmännern und -frauen rechnen und ich finde zurecht. Mein Dank an dieser Stelle gilt all jenen, die nicht müde werden für die Feuerwehren einzustehen, die nicht müde werden sich ehrenamtlich in den Feuerwehren zu engagieren – und immer wieder den Finger in die Wunde legen. Ich für meinen Teil und wir als Fraktion, bleiben weiterhin an der Seite der Feuerwehren in diesem Land, darauf können Sie sich alle verlassen – herzlichen Dank!