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Jutta Fiedler zu TOP 03: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Manchmal ist es ja ganz nützlich, in die Koalitionsvereinbarung zu schauen, wenn wir hier im Landtag über Dinge reden, die dort festgeschrieben wurden.

Da heißt es also im April 2006  -  das ist jetzt fast 3 Jahre her: „ Mit dem Ziel der Bündelung von Kompetenzen sollen die Aufgaben der Evaluation und Inspektion, der Schul- und Curriculumentwicklung, der Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung, der Studienseminare und die Aufgaben des Landesprüfungsamtes für Lehrämter in einer Qualitätsagentur im Verbund mit dem LISA verknüpft werden.“ (Koalitionsvereinbarung 18.4.2006)

Für Bündelung von Kompetenzen bin ich immer zu haben, noch dazu, wenn es um die Verbesserung von Qualität in der Schule und im Unterricht geht. Also waren meine Erwartungen groß und nicht nur meine. Schließlich hängen an der Einrichtung dieser angekündigten Qualitätsagentur auch Menschen und deren Arbeitsbedingungen. Wenn das der Fall ist, sollten Entscheidungen darüber auch zügig getroffen werden.

Der Gesetzentwurf dazu kam schließlich Anfang Mai 2008. Ob das zügig ist, sieht vielleicht mancher subjektiv anders als ich. Für mich sind die zwei Jahre in dem Fall zwei vertane Jahre.

Wir haben uns trotzdem positiv zu dem Gesetzentwurf verhalten, als er im Juni 2008 endlich im Landtag eingebracht wurde, und haben uns dem damaligen Wunsch des Kultusministers angeschlossen, was ja auch nicht so oft vorkommt. Er sagte damals im Landtag am Schluss seines Beitrages: „Ich bitte um Überweisung des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs und wünsche uns allen eine aufgeschlossene und ergebnisorientierte Beratung darüber.“

Die kam dann auch nach der Sommerpause, allerdings weniger aufgeschlossen, sondern mehr aufgebracht und weniger ergebnis- als mehr befindlichkeits- und begehrlichkeitsorientiert. Das ist ja oft bestimmend bei den Mühen der Ebenen.

Nach wie vor stimmen wir Bildungsleute dem Anspruch dieser neuen Querschnittsaufgabe des LISA zu  -  nämlich die externe und interne Evaluation von schulischen Prozessen und Ergebnissen, die Schul- und Curriculumentwicklung, die Lehrerausbildung in der 2. Phase samt ihren Prüfungsabläufen und die Lehrerfort- und -weiterbildung unter einem Dach zu bündeln. Aber die Art, wie mit dem Gesetzentwurf in den Ausschüssen umgegangen wurde und welche Ergebnisse dabei zur Abstimmung kamen, hat uns dazu gebracht, ihn zwar aus dem genannten Grund nicht abzulehnen, uns aber zumindest zu enthalten. Das werden wir auch heute tun. Besonders befremdlich waren für uns Mitglieder des Bildungsausschusses drei Problemfelder:

1.     Der Gesetzentwurf hat Verantwortlichkeiten zwischen Landesinstitut und Schulaufsicht nicht klar formuliert. Das ist trotz einiger Änderungen immer noch nicht deutlich genug, sodass eventuell Konflikte in der Praxis vorprogrammiert sind, und zwar dann, wenn die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen nicht klappt, was zurzeit nur auf der Basis guter personeller Kooperation möglich wäre. Da bleibt lediglich zu hoffen, dass die Menschen, die miteinander müssen, auch miteinander können.

2.     Außerdem konnte selbst die Anhörung der Betroffenen unsere Zweifel an der Absicherung der strukturellen und personellen Voraussetzungen im Verwaltungsbereich nicht ausräumen. Zwar wurden von dort noch ausstehende Lösungen zugesichert, aber gerade dabei wurden ziemliche Reibungsverluste innerhalb der Behörden peinlich sichtbar.

3.     Sichtbar wurden auch Reibungsverluste zwischen den Koalitionsparteien, besonders bei den Querelen um Besoldungsfragen.

Für mich ganz persönlich ist besonders ärgerlich, dass die Beunruhigung der betroffenen Beschäftigten und ein möglicher Abbau deren Motivation für die neue Aufgabe 3 Jahre lang billigend in Kauf genommen wurde. Ständig ist ansonsten zu hören, dass die Schulen und die Beschäftigten im Bildungswesen ihre Ruhe zu kontinuierlicher Arbeit brauchen. Bei der so wichtigen Entscheidung wie der Neugestaltung des Landesinstitutes spielte dieses Argument offenbar keine Rolle. Die einzige Beständigkeit lag auch hier in der permanenten Unbeständigkeit. Jeder bereits genannte Termin wurde mehrfach verschoben, das brachte immer wieder neue Unruhe. Wieder einmal kommt in der Öffentlichkeit der Eindruck an, dass Schicksale von Betroffenen am grünen Tisch zu wenig berücksichtigt werden. Das hätte vermieden werden können, wenn der Gesetzentwurf eher gekommen und von Anfang an besser gemacht worden wäre.

Für viele in meiner Fraktion ist aber noch ärgerlicher, dass die Hoffnung auf eine wenigstens parallel dazu verlaufende Kommunalisierung der Schulaufsicht wieder enttäuscht wird. Die vor Jahren stattgefundene Fehlentscheidung der Konzentration der Schulaufsicht im Landesverwaltungsamt muss endlich korrigiert werden. Aber die mit der Gebietsreform angekündigte Funktionalreform lässt ja insgesamt auf sich warten. Das wird heute dazu führen, dass es in meiner Fraktion auch Ablehnungen des Gesetzentwurfes geben wird.

Unter das Dach einer solchen Funktionalreform gehört im weitesten auch der Änderungsantrag der FDP. Hier meinen wir allerdings, dass die Zeit dafür noch nicht gekommen ist. Gleichwohl stellen wir uns auch andere Modelle der Zuteilung von Lehrerarbeitszeit an die Schulen vor, als sie zurzeit praktiziert werden, wobei die Kommune ebenfalls größere Verantwortung erhielte, doch das Anstellungsverhältnis der Lehrkräfte als Landesbedienstete muss vorerst unangetastet bleiben. Damit wären die Kommunen noch überfordert.

Sollte der Gesetzentwurf heute beschlossen werden, kann das Landesinstitut hoffentlich endlich ab 1. März mit neuer Aufgabenbestimmung arbeiten. Wir bezweifeln zwar nach wie vor, dass innerhalb der Grenzen des gegliederten Schulsystems gute Ergebnisse für jedes Kind und jeden Jugendlichen zu erreichen sind, aber wir wünschen dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung für die Erfüllung seiner neuen Aufgabe viel Erfolg und den dort Beschäftigten nun endlich ein motiviertes Beginnen. Mögen von hier aus viele gute Impulse an den Schulen des Landes ankommen, dort gut bedacht und angemessen realisiert werden und von da aus auch wieder auf alles zurückstrahlen, wofür Schulbildung die Grundlage ist.