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Henriette Quade zu TOP 15: BE Keine Diskriminierung von Polizisten - polizeiliche Amtshilfe für Land Berlin aussetzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin erfreute sich reger Aufmerksamkeit und war Lieblingsziel konservativer und reaktionärer Abwehrhaltung. Das ging einher mit allerlei Desinformation und Fakenews einher und natürlich durfte da die AfD nicht fehlen. Im Sommer behauptete sie, Polizisten würde quasi Verfolgung drohen, wenn sie in Berlin Amtshilfe leisten würden weil alle, die mit polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden einfach alles behaupten könnten und dann die handelnden Polizisten oder das entsendende Innenministerium Strafe zahlen müssten. Obwohl der Innenminister seine offenkundige Sympathie für eine Volte gegen das Antidiskriminierungsgesetz weder verbergen konnte noch wollte, machte auch er in der damaligen Debatte klar: Völlig egal wie man zum Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin steht, entbehrt der Antrag jeder Grundlage.

Das Gesetz gilt für Berlin und Berliner Behörden. Wenn Beamte aus Sachsen-Anhalt in Berlin Amtshilfe leisten und es über das ADG zu einer Beschwerde, zu einer Bestätigung der Vorwürfe und zu einem Entschädigungsanspruch z.B. für Betroffene einer rassistischen Polizeikontrolle kommt, dann trägt nicht das Land Sachsen-Anhalt die Kosten, auch nicht der handelnde Beamte aus Sachsen-Anhalt, sondern das Land Berlin. Amtshilfe auszusetzen, weil einem das Gesetz nicht passt, ist aus mehreren Gründen schlichtweg rechtlich unmöglich. Das haben -mit abweichenden Einschätzungen zum ADG Berlin- alle Redner*innen in der damaligen Debatte deutlich gemacht.

Aber: Auch hier, statt den Quatsch einfach abzulehnen erfolgte, weil ja unbedingt das Signal gesendet werden musste, dass die CDU auch ein Problem damit hat, dass staatliches Handeln auf Diskriminierung überprüfbar sein muss, eine Überweisung und nun dann diese qualitativ hochwertige Beschlussempfehlung, die wieder so gar nichts am Status quo ändert, aber dafür Zeit gebunden hat. Wenn ich mir anschaue, wofür alles keine Zeit war, wieviele Dinge dem Prinzip der Diskontinuität verfallen werden, muss ich sehr klar sagen: So kann man parlamentarische Arbeit auch ad absurdum führen, liebe Kolleg*innen der Koalition.

 

Meine Fraktion wird sich zur BE enthalten, weil sie einerseits so nichtssagend ist, dass man sie nicht mal ablehnen kann und weil es andererseits, offenbar notwendig ist, per Landtagsbeschluss festzuhalten, dass geltendes Recht und Grundgesetz nicht gebrochen werden.

 Zum Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin sage ich für meine Fraktion ganz klar:

Berlin hat mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz als erstes Bundesland Regelungen be- schlossen, die das sich aus der Verfassung ergebende Diskriminierungsverbot nicht mehr nur wie im bundesweit geltenden allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für den Bereich des Privat- und des Arbeitsrechts ausdefinieren, sondern nun auch für staatliches Handeln. Damit hat Berlin Rechtssicherheit geschaffen, indem Regelungen für jene transparent nachzulesen sind, die an sie gebunden sind, weil sie staatliche Gewalt ausüben, und für jene, die Betroffene sind, die die Regelungen schützen sollen.

Damit setzt Berlin unionsrechtliche Vorgaben (aus der Richtlinie 2043 EG) um und leistet einen wichtigen Beitrag gegen Diskriminierung, die es natürlich auch durch staatliche Stellen und Behörden, wie eben die Polizei, gibt und geben kann. Jedem, der das bezweifelt, empfehle ich sich mal mit von Racial Profiling Betroffenen zu unterhalten.  Statt dagegen Stimmung zu machen, wäre es die Aufgabe der Landesregierung dafür zu sorgen, dass das in Sachsen-Anhalt auch passiert und einen Vorschlag zu machen, wie sie eigentlich die Vorgaben der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU umsetzen will. Das wäre mal ne Beschlussempfehlung wert.