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Henriette Quade zu TOP 30: Weitere Illegalisierung von Flucht und Migration verhindern - Hau-Ab-Gesetz im Bundesrat stoppen

Anrede,

Schon der Name Geordnete-Rückkehr- Gesetz, ist ein Euphemismus. Eigentlich und so haben es Menschenrechtsorganisationen zutreffend genannt, ist es ein Hau-Ab-Gesetz. Ein Gesetz, das vor allem diese Botschaft an Schutzsuchende sendet und das verheerende Konsequenzen hat - es ist mit den Stimmen von CDU und SPD am 7. Juni vom Bundestag beschlossen wurden.

Trotz der geballten Proteste der Zivilgesellschaft, von Verbänden und auch der Opposition und trotz zahlreicher kritischer Einschätzungen von Expertinnen  wurde damit die drastischste Asylrechtsverschärfung seit 1993 im parlamentarischen Schnellverfahren durchgesetzt.

Und es steht in deutscher Tradition. Es steht in der Tradition der Aushöhlung des Grundrechtes auf Asyl, die 1993 auch politisches Ergebnis rassistischer und rechtsextremer Fanale gegen Schutzsuchende war. Es steht in der Tradition der  „Asylpakete I und II“ aus den Jahren 2015 und 2016, mit denen eben nicht nur auf eine sich verändernde Migrationsentwicklung, sondern auch auf die rechtsextreme Stimmungsmache gegen Geflüchtete reagiert wurde. Es steht in der unseligen Tradition der Opferung elementarer Menschenrechte zugunsten eines Signals: Haut ab!

Nach dem Willen des Innenministers und der ihn nach wie vor stützenden Koalition, soll verstärkt auf Abschiebehaft, Zentralisierung sowie zeitliche Ausdehnung der zwangsweisen Unterbringung in der Erstaufnahme gesetzt werden. Mit der Möglichkeit der Inhaftierung von Asylsuchenden in regulären Haftanstalten wird eklatant und offensichtlich gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014 verstoßen, mit dem humanitäre Mindeststandards wie eben die Trennung von Straf- und Abschiebehaft festgelegt wurden. Nach dem Willen von CDU und SPD soll das auch Familien mit Kindern betreffen.

Mit der Kürzung von Leistungen unterhalb des Existenzminimums bis hin zur Streichung für Geflüchtete, die über andere EU-Länder eingereist sind, oder dort einen Schutzstatus erhalten haben, sollen Menschen defacto ausgehungert werden. Das ist ein drastischer und offenkundig verfassungswidriger Versuch, Menschen zum Gehen zu bewegen, die nichts verbrochen haben, außer ihr Glück zu suchen. Und auch das ist ganz offensichtlich verfassungswidrig, denn das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Grundsatzurteil von 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz festgestellt, dass der Grundsatz der Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativiert werden darf.

Zudem werden die Gründe für eine Abschiebungshaft erheblich ausgeweitet. Praktisch alle vollziehbar ausreisepflichtigen Personen können  in  Abschiebungshaft  genommen  werden, weil ihnen Fluchtgefahr unterstellt wird und z.B. schon die  Nichterfüllung  der  Passbeschaffungspflicht als Indiz dafür gilt. Auch wer größere Geldmittel aufgewendet hat, um nach Deutschland zu kommen - was für viele unvermeidbar ist, kann dafür mit Haft bestraft werden, selbst wenn er oder sie letztendlich legal eingereist ist.

Meine Damen und Herren, Keine Regelung verdeutlicht die Integrationsfeindlichkeit des Gesetzes so sehr wie der neu geschaffene prekäre Status der Duldung zweiter Klasse. Menschen die keinen Pass oder Geburtsurkunde vorlegen können (was für viele Afghaninnen z.B. keine Frage des Wollens, sondern des Könnens ist), sollen nur noch die Duldung light bekommen, sie unterliegen einer Wohnsitzauflage und ihnen wird Arbeit und Ausbildung verboten. Das trifft alle, die auf der Flucht eben nicht mal eben zum Diktator gehen können und um ihre Dokumente bitten, es trifft junge Menschen ebenso wie Kranke. Damit werden Menschen nicht nur ihrer Rechte beraubt, sondern auch ihrer Integrationsmöglichkeiten und der Chance, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

Mit der Deklaration des gesamten Abschiebeprozesses zum Staatsgeheimnis werden schließlich auch diejenigen, die wichtige und unverzichtbare Beratungs- und Unterstützungarbeit für Asylsuchende leisten, kriminalisiert und bedroht. Jede Information über anstehende Anhörungen oder andere Amtstermine kann künftig dazu führen, des Geheimnisverrats verdächtigt zu werden - mit Haftandrohung bis zu 5 Jahren. So wird denen, die ganz wesentlich das leisten, was in den Jahren 2015 und 2016 als Willkommenskultur propagiert wurde, die Arbeit und das Leben schwer gemacht.

Das Hau-Ab-Gesetz ist menschen und integrationsfeindlich, und schon und vor allem deshalb, lehnt DIE LINKE es ab.

Aber, meine Damen und Herren, auch wenn sie diese Fragen gänzlich anders beurteilen, als meine Fraktion, so müssen sie doch unserem heute hier vorliegenden Antrag zustimmen. Denn dieses Gesetz ist auch noch teuer. Mit dem Gesetzespaket werden den Ländern erhebliche Kosten aufgebürdet, ohne dass die Bundesregierung die Länder im Bundesrat dazu entscheiden lassen will. Denn entgegen den auf der Hand liegenden Kosten für die Länder und auch entgegen einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, behauptet die Bundesregierung, es bedürfe keiner Zustimmung der Länder im Bundesrat. Das müsste den Finanzminister und den Ministerpräsidenten eigentlich auf die Barrikaden treiben. Schauen wir uns an worum es im Einzelnen geht:

Das Gesetz erweitert die Pflicht zur Unterbringung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 18 Monate, u.U. sogar unbegrenzt. Darüber hinaus verbietet das Gesetz es für diese Personengruppe, für neun Monate eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Für abgelehnte Asylbewerber gilt das Beschäftigungsverbot auch darüber hinaus, bei Duldungen und dem Verbleib in einer Erstaunahmeeinrichtung sogar noch länger. Die Veränderungen bei den Leistungsansprüchen nach §§ 1 und 1a AsylbLG erzeugen - neben den damit verbundenen grundrechtswidrigen Eingriffen in die Menschenwürde der Betroffenen - einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Leistungsbehörden hier im Land. Zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen müssen die Leistungsbehörden noch mehr aufenthalts- und asylrechtliche Sachverhalte in ihr Verwaltungshandeln einbeziehen. Darüber hinaus werden die Länder mit neuen Leistungsarten (sogenannte „Überbrückungsleistungen“ sowie Rückreisekosten als Darlehen) belastet.

Außerdem werden den Ländern Schutzmaßnahmen für zahlreiche Personengruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen auferlegt. Das betrifft insbesondere Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, lesbische, schwule, bi-, trans- oder intersexuelle Personen, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen. Das sind sinnvolle, seit Jahren überfällige und unionsrechtlich geforderte Maßnahmen, die nicht neu sind - aber sie kosten etwas. Dass dadurch ein  Aufwand entsteht, kann jeder und jede erkennen - außer der Bundesregierung.

Und es gehört eben auch zur Wahrheit dazu, dass man an dieser Stelle besonders gut die Perfidie dieses Gesetzes sehen kann: Innenminister Seehofer macht sich hier nicht nur erneut finanziell einen schlanken Fuß auf Kosten der Länder. Vielmehr zeigt er, dass ihm für Desintegration nichts zu teuer ist, während er Krokodilstränen über angeblich zu hohe Integrationskosten vergießt.

Genauso perfide und schlicht wahrheitswidrig: Die Notwendigkeit von Verschärfungen bei Asyl- und Abschieberecht wird argumentiert mit gestiegenen Zahlen von Ausreisepflichtigen, die ihrer Pflicht nicht nachkämen. Das ist vertraut, auch wir kennen die Forderungen unseres Innenministers nach einer „Verdopplung der Zahl der Abschiebungen“. Fakt ist aber, dass es -ganz unabhängig davon wie legitim man Abschiebungen findet- kein Defizit bei Abschiebungen und Ausreisen gibt. Im Gegenteil ist die Zahl der Ausreisepflichtigen in den letzten Jahren kaum angestiegen. Im letzten Jahr war die Zahl der ausgereisten und abgeschobenen abgelehnten Asylsuchenden mit 41.500 weitaus höher als die Zahl der im Jahr 2018 vollziehbar ausreisepflichtig gewordenen abgelehnten Asylsuchenden mit 19.000. Für die geplanten drastischen Verschärfungen gibt es deshalb nicht einmal im Ansatz eine logische Begründung. Stattdessen gibt es zahlreiche Berichte über sich brutalisierende, unverhältnismäßige und inhumane Abschiebungen, etwa auch im Umgang mit psychisch kranken Flüchtlingen. Die geplanten Maßnahmen imaginieren politisch motiviert einen „Notstand“, den es nicht gibt.

Das Hau-Ab-Gesetz ist verfassungswidrig und verstößt gegen Europarecht. Es bürdet den Ländern Kosten auf und hindert Asylbewerber daran, einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt zu leisten. Es ist menschen- und integrationsfeindlich. Das Gesetz be-ruht zudem auf einer kontrafaktischen Lageeinschätzung. Außerdem ignoriert es die föderalen Kompetenzen des Bundesrates und ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz ist ein weiteres Beispiel dafür, wie durch die Bundesregierung mit zweifelhaften ideologischen Zielstellungen der Rechtsstaat beschädigt wird.

Diese Gesetz muss im Bundesrat beraten und gestoppt werden - darum geht ist mit unserem Antrag.