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Henriette Quade zu TOP 20: Umgehende Wiederherstellung rechtsstaatlichen Handelns der Führung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd durch Innenminister Holger Stahlknecht

Anrede,

unter den befremdlichen Anträgen mit denen die AfD-Fraktion dieses Parlament befasst, ist dieser – inzwischen durch die Zeit und die Tatsachen überholte – schon von besonderer Dümmlichkeit. Ich bin froh, dass sich inzwischen ein neuer Standort für die Hasi-Aktivist*innen in Halle gefunden hat, die daraufhin das Gelände in der Hafenstraße 7 der Eigentümerin übergeben haben und mein Dank gilt allen in Halle – gerade auch den Kommunalpolitikerinnen und Politikern meiner Partei – die sich weiter für kulturelle Freiräume in Halle und das Recht auf Stadt einsetzen, denn Städte sind nicht nur für Diejenigen da, die sie sich kaufen können.

Der vorliegende Antrag und seine Begründung zeigen erneut, was wir auch im Innenausschuss sehen mussten, nämlich dass die AfD-Fraktion den Sachverhalt weder verstanden hat, noch dass sie ihn verstehen wollte. Und ich kann mir ja vorstellen, dass es Herrn Lehmann und seine Kollegen überrascht hat, dass Polizeibeamte, übrigens im Dienst wie privat, nicht einfach zu Gewalt greifen dürfen, sondern dass es dazu gesetzliche Regelungen gibt. Um so mehr ist es beruhigend, dass sich die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zutreffend mit der Rechtslage befasst und entsprechend gehandelt hat. Dies war, anders als es die AfD mit ihrem Antrag behauptet, eben gerade nicht rechtswidrig, sondern zwingende Konsequenz aus der Bindung aller staatlichen Gewalt an das Gesetz.

Dazu nochmal – der Innenminister hat es schon ausgeführt – die Polizei hat die angeforderte Vollzugshilfe geleistet, um den der Gerichtsvollzieherin vorliegenden Titel gegen den Capuze e.V. zu vollstrecken, der freiwillig die Schlüssel übergeben hat. Die Polizei hätte auch Vollzugshilfe geleistet, wenn die Gerichtsvollzieherin die, ja schon weit im Vorfeld, schon im Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Halle mitgeteilten, Untermietverhältnisse hätte überprüfen wollen, wozu sie jedoch nach übereinstimmender Darstellung von Polizei, Parlamentarischen Beobachtern und dem Rechtsanwalt des Capuze e.V. keine Vollzugshilfe angefordert hat. Offensichtlich und daher ohne jede eigene Prüfung der Polizei zu erkennen war jedoch, dass es rechtswidrig ist, Vollzugshilfe für eine Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungstitel gegen die Untermieter zu leisten. Die Gerichtsvollzieherin hätte die Tatsachen vor Ort prüfen können, die rechtliche Bewertung jedoch, die kann und darf alleine durch das Gericht vorgenommen werden. Irritierend ist daher nicht nur, dass ein kommunales Wohnbauunternehmen einen Polizeieinsatz auslöst, ohne vorher seine rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa die Auskunftsklage, zu nutzen; irritierend ist auch das Vorgehen der Gerichtsvollzieherin und irritierend ist insofern ebenfalls die Pressemitteilung des Präsidenten des Amtsgerichts Halle. Dazu habe ich Fragen an die Landesregierung eingereicht.

Wenn wir aber über den Innenminister und die Hasi sprechen wollten, dann wäre über aus der Luft gegriffene Vorwürfe zu reden. Wenn es um Kritik am Einsatz der Polizei gehen sollte, müssten wir darüber sprechen, warum Parlamentarischen Beobachtern zeitweilig der Zugang verwehrt wurde und Journalistinnen und Journalisten an ihrer Arbeit gehindert wurden. Aber wir müssen nicht darüber sprechen, dass die Polizei nicht rechtswidrig räumen wollte – das sollte in einer Demokratie normal sein.