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Henriette Quade zu TOP 10: BE GE zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon bei der Einführung der Regelung zum Pilotprojekt Bodycams hat meine Fraktion deutliche Kritik daran geübt:

Mobile  Bodycams  greifen tief in das  Recht  auf  informationelle  Selbstbestimmung ein, denn Bürgerinnen und  Bürger können nicht selbst entscheiden und  können erst recht nicht vorhersehen, unter welchen  Bedingungen sie Teil einer Videoaufzeichnung werden.

Private Orte,  die Schutzbereichen unterliegen, können ebenso zufällig mit  gefilmt  werden,  wie unbeteiligte Dritte, die zum Beispiel an einer Kontrolle vorbeigehen.

Mittels der Pre-Recording-Funktion finden bereits mit dem Einschalten des  Geräts Aufzeichnungen und damit eine Speicherung von Daten statt.

Die tatsächliche Löschung der Aufzeichnungen für die Betroffenen ist unkontrollierbar und es besteht die Gefahr einer massiven  Datenspeicherung auf Vorrat.

Einen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit in Bezug auf Gewalt und Widerstandshandlungen gibt es schlichtweg nicht. Sie gab es nicht, und es gibt sie heute noch weniger.

Der Abschlussbericht bestätigt sämtliche Kritikpunkte.

Er hält fest, „dass es in den Dienststellen mit der Body-Cam einen Anstieg der Gewalttaten gab, der im Widerspruch zu einem Rückgang von Angriffen, dort wo keine Bodycams eingesetzt waren, steht. Er berichtet,, ,, dass die Body-Cam keine präventive Wirkung zur Verhinderung von Angriffen auf Polizeivollzugsbeamte hat“  und vermutet angesichts der Erfahrungen „ dass sich durch den Einsatz der Body-Cam sogar ein der Zielstellung gegenteiliger und begünstigender Effekt zur Steigerung der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte einstellte.

Abschließend:

Die erhoffte positive Wirkung der Body-Cam in der Verbesserung der Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamten ist weder in den Zahlen der PKS, noch in der Bewertung der Nutzer sowie aus den Berichten der beteiligten Behörden erkennbar

Krachender kann ein Modellprojekt nun wirklich nicht scheitern. Insofern wird meine Fraktion den Modelleversuch gerne mitbeenden. Was wir nicht tun werden, ist die Regelung zur elektronischen Fußfessel zu verlängern und zwar ebenfalls aus grundsätzlichen, wie aus praktischen Erwägungen.

Denn sie ist das Paradebeispiel des nicht erfüllbaren konservativen Sicherheitsversprechens: Sie gaukelt den Menschen Sicherheit vor, ohne real irgendetwas verhindern zu können und erfüllt damit eines der wesentlichen Kriterien, die Sicherheitsmaßnahmen die mit Grundrechtseinschränkungen einhergehen erfüllen müssen, eben ausdrücklich nicht: Das der Geeignetheit.

Keine elektronische Aufenthaltsermittlung jeglicher Art, keine Fußfessel kann effektiv einen Terroranschlag, eine Straftat oder auch nur das Untertauchen verhindern.

Die Fußfessel ist ein praxisuntaugliches und unverhältnismäßiges Mittel, deren Anwendung auf bloßen Verdacht hin einen eklatanten Bruch mit dem Grundsatz der gesetzlichen Unschuldsvermutung und damit eben auch der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Und hinzu kommt: wir wissen doch aus dem einzigen Fall den es in Sachsen-Anhalt gibt: Die Fußfessel spart nicht eine einzige Einsatzstunde, Polizisten müssen dennoch vor Ort sein und beobachten und schon das zeigt doch: die Fußfessel ist unnütz und sie ist bloße Symbolpolitik.