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Hendrik Lange zu TOP 30: Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht

Regelmäßig vor den Wahlen wird der Wolf als Thema durchs Parlament getrieben. Um es nochmal zu sagen: Ja, es gibt Probleme, insbesondere bei Weidetierhalter*innen, und diese müssen ohne viel Bürokratie entschädigt werden, wenn es zu Rissen kommt.

Wie gewohnt kommt der Antrag so harmlos und tierlieb daher – aber das ist trügerisch. Den Wolf von seinen Leiden schnell erlösen, wenn er angefahren wird, und Problemwölfe schnell abschießen. Das klingt alles so gefällig – ist aber nur Tarnung.

Tarnung für das, was Sie in den letzten Absatz der Begründung gepackt haben. Tarnung dafür, den Wolfsgegnern vorzuspielen, eine Lösung für ihr Problem gefunden zu haben. Und ich fürchte, dass, wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird, das Signal ausgesendet wird, dass der strenge Schutz ja doch nicht so nötig sei. Wer von Obergrenzen und Abschuss träumt, redet nicht mehr über das für die Weidetierhalter*innen viel wichtigere Thema Herdenschutz. Der ist nach wie vor schlecht aufgestellt. Es geht doch um Prävention.

Die alleinige Finanzierung der Anschaffungskosten von Schutzhunden und Schutzzäunen hilft nur einmalig. Die Folgekosten der Hundehaltung und Zaununterhaltung sind doch die Kostentreiber. Außerdem werden nur wenige Alternativen diskutiert, z.B. die Errichtung von Pferchen, Gattern u.ä., wo dies sinnvoll ist. Und da ist es auch egal, wie viele Wölfe im Land unterwegs sind. Das Grundproblem bleibt.

Die Aufnahme ins Jagdrecht hat übrigens Haftungsfolgen für zuständige Jäger. Wenn dann trotzdem Risse sind, was dann? Und dazu kommt die Hegepflicht der Jäger. Modelle wie in Schweden funktionieren gerade nicht, führen zur genetischen Ausdünnung und widersprechen EU-Artenschutzregelungen, weshalb Schweden mehrere Vertragsverletzungsverfahren am Hals hat.

Ob der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden kann, hängt für mich von der Schutzkategorie ab.  Und die Schutzkategorie sollten wir nicht nach Gefühl entscheiden, sondern auf der Basis eines profunden wissenschaftlichen Monitorings. Und dabei ist ausschlaggebend, ob der gute Erhaltungszustand der Art erreicht ist.

DIE LINKE steht zu dem Dreiklang Beraten, Schützen, Entschädigen und lehnt den Antrag ab.