Hendrik Lange zu TOP 14: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
Anrede,
Dass wir das Hochschulzulassungsgesetz ändern müssen, ist die Folge aus dem Urteil des Verfassungsgerichts. Es hat die bisherige Vergabepraxis für verfassungswidrig erklärt. DIE LINKE bleibt bei ihrem Urteil, dass die Praxis der Zugangsbeschränkung zum Studium ein Ausdruck des Mangels ist.
Für uns stehen jedoch die freie Berufswahl und die Chancengleichheit beim Hochschulzugang im Mittelpunkt. Hier wird auch das neue Gesetz keine Abhilfe schaffen. Nach unserer Lesart verstärkt es sogar die Bedeutung der Abiturnote noch, und die in der Gesetzesbegründung gelobte Modernisierung finden wir in ihrem Entwurf nicht wieder. Fakt ist, dass wir mehr Studienplätze brauchen, damit mehr Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, ihren Berufswunsch zu realisieren.
Ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss und die Anhörung. Eine Sache möchte ich aber noch los werden. Zum Glück haben wir das Gesetz rechtzeitig bekommen. Wer mal draufgeguckt hat, merkt, dass es ein ganz schöner Aufwand ist, die Änderungen nachzuverfolgen. Jetzt hätte ich mir von den gut bezahlten Juristen im Ministerium schon gewünscht, dass es eine Synopse gibt. Aber hier verlässt man sich wieder auf unserem GBD. Vielleicht kann das der Jurist Willingmann ja künftig ändern.