Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Hendrik Lange zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs

Anrede,

Es ist Konsens, dass dem Hausärztemangel weitere Maßnahmen entgegengesetzt und die Allgemeinmedizin gestärkt werden muss. Meine Fraktion hält jedoch die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Quote für untauglich, und die Vertragsstrafe von 250T€ für unangemessen.

Denn mit der Studienplatz-Quote kommen die Probleme. Da ist auf der einen Seite die Gefahr des Einklagens. Die wird von der Landesregierung klar als Risiko genannt und mit 4 Mio. € vertitelt. Dazu kommen unbeantwortete Fragen: Was passiert mit Studienplätzen, die über die Quotenregelung nicht nachgefragt werden? Was passiert mit Studienabbrechern oder Studierenden, die die Prüfungen nicht bestehen? Müssen sie Vertragsstrafe bezahlen? Und: Man sollte einem jungen Menschen den Werdegang im Studium nicht verbauen. Ist das klug, einen jungen Menschen vertraglich zu binden, der vielleicht im Studium entdeckt, dass er ein exzellenter Chirurg oder Medizinforscher ist? Ich meine Nein!

Eine Situation nach dem Motto, wer es so nicht ins Medizinstudium schafft, kommt über die Quote und macht Allgemeinmedizin birgt die Gefahr, dass das Fach Allgemeinmedizin als Medizin 2. Klasse wahrgenommen wird. Eine Fachauswahl aus Gründen des Studienplatzgewinns wäre ein klassischer Fehlanreiz. Vielmehr braucht es Begeisterung und die Intrinsische Motivation für die Allgemeinmedizin. So entscheiden sich 90 % der Studierenden in der Fachklasse Allgemeinmedizin für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.

Wir müssen endlich die Berufliche Situation der Hausärzte verbessern! Zu wenig Zeit, zu viel Bürokratie ist die Analyse. Daher braucht es Entlastung vom Bürokratischen Aufwand und Unterstützung bei der Tätigkeit als Arzt indem Tätigkeiten auf andere Berufsgruppen übertragen werden. Beispielsweise durch Absolvierende des Studiengangs evidenzbasierte Pflege als Gemeindeschwestern und Telemedizin. Und es muss dringend überlegt werden, ob das Konzept des Eigenunternehmertums noch attraktiv genug ist oder viel mehr Medizinische Versorgungszentren mit angestellten Allgemeinmedizinern zukünftig die Ärzteversorgung absichern.

Den Gesetzentwurf halten wir daher für untauglich und werden uns bei der Ausschussüberweisung enthalten.