Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Harry Czeke zu TOP 02: Bewertung der EU-Strukturfondsförderung von 2000 bis 2006

Wir haben es hier im wahrsten Sinne des Wortes mit einem sehr schwergewichtigen Thema zu tun, wie man schön an diesem Stapel Papier erkennen kann. Ich gebe zu, wir haben eine sehr ausführliche Anfrage an die Landesregierung gestellt, aber die Antwort bzw. zumindest die Länge der Antwort, leider nicht der Inhalt, übertraf doch bei weitem unsere Erwartungen. Die Antwort auf unsere große Anfrage zur Bilanz der EU-Strukturfonds 2000-2006 umfasst ganze 713 Seiten, wobei davon nur 60 Seiten Text und der Rest Listen, Tabellen usw. darstellt. Allein 514 Seiten sind eine Auflistung von Indikatoren.

Doch um was ging es uns in unserer Großen Anfrage? Es ging um die EU-Strukturfonds und den Beitrag der EU-Regionalpolitik für das Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2000-2006.

1.     Allgemeines zu den Strukturfonds

„Das Ziel der europäischen Regionalpolitik besteht darin, die Solidarität in der Europäischen Union durch die wirtschaftliche und soziale Kohäsion konkret umzusetzen, indem sie die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen verringert.“ (http://ec.europa.eu/regional_policy/policy/why/index_de.htm)

D.h., dass mit den Strukturfonds die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in bzw. zwischen den Regionen bekämpft werden sollen. Es werden vor allem die Regionen gefördert, die sich in ihrer Wirtschaftskraft negativ vom Durchschnitt der EU unterscheiden. Und dazu gehört leider auch das Land Sachsen-Anhalt.

Aus diesem Grund wurden in der Förderperiode 2000-2006 für das gesamte Land Sachsen-Anhalt (mit Stichtag 31.05.2008 lt. Anlage 2) Strukturfondsmittel in Höhe von rd. 3.275 Mrd. EUR an das Land gezahlt und die Ausgaben aller Mittel im Zusammenhang mit den Strukturfonds betragen sogar rd. 11,3 Mrd. Euro.

Dabei verteilen sich die Gesamtausgaben wie folgt auf die einzelnen Fonds (immer Auszahlungsstand 31.05.2008 lt. Anlage 2):

  • EFRE: 1.825.523.889,00 €
  • ESF: 685.443.196,57 € (umfassen gerade einmal ein Drittel der EFRE-Mittel)
  • EAGFL-A: 758.343.508,52€ 

Diese Mittel wurden in Sachsen-Anhalt auf die folgenden Schwerpunkte verteilt (wichtig hierbei: es handelt sich bei den folgenden Zahlen um den Auszahlungsstand 31.05.2008, nicht um EU-Mittel lt. Plan, die wären nämlich höher):

  • Schwerpunkt 1 „Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere der KMU“: 891.842.000
  • Schwerpunkt 2 „Infrastrukturmaßnahmen“: 731.057.000 €
  • Schwerpunkt 3: „Schutz und Verbesserung der Umwelt“: 188.065.000 €
  • Schwerpunkt 4: „Förderung des Arbeitskräftepotenzials und der Chancengleichheit“: 664.541.000 €
  • Schwerpunkt 5: „Ländliche Entwicklung“: 754.142.000 €
  • die „Technische Hilfe" umfasste immerhin 39.663.000 €.

Ich denke, wir sind uns alle einig, dass diese Mittel einen wichtigen Beitrag zur Voranbringung unseres Landes leisten. Worin wir uns aber wahrscheinlich unterscheiden, ist die Auffassung über die Ausrichtung und Verteilung dieser Fonds.

Wir sind uns vielleicht auch einig, dass eine ausgewogenen Verteilung der Mittel auf Wirtschaft und Arbeitskräftepotential das Beste wäre. Dies ist aber im Land Sachsen-Anhalt nicht der Fall. Hier liegt eine klare Verschiebung zugunsten der Unternehmen vor. Die Schwerpunkte 1 und 2 haben zusammen ein Volumen von 1,7 Mrd. €, während der Schwerpunkt 4 gerade einmal ein Volumen von 660 Mio. € hat.

Doch es hat sich gezeigt, dass wir im Land in Zukunft mit einem nicht unerheblichen Fachkräftemangel konfrontiert sein werden. Und schon heute können nicht alle Ausbildungsstellen in den Unternehmen besetzt werden, weil die Bewerber die Anforderungen der Unternehmen nicht erfüllen, weil sie teils über einen zu schlechten Bildungsabschluss verfügen oder auch mit ihrem Bildungsabschluss nicht die nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringen.

Es ist also dringend notwendig vor allem in die Bildung und das Arbeitskräftepotenzial unseres Landes zu investieren. Aber auch in der jetzigen Förderperiode konzentriert sich die Landesregierung vor allem auf die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur. Während der EFRE 2007-2013 ein Volumen von 1,93 Mrd. € hat, liegt dieses beim ESF bei nur 644 Mio. €.

Hier macht sich auch wieder die unserer Meinung nach die auf freien Wettbewerb ausgerichtete Politik der EU bemerkbar, in der die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Vorrang vor sozialen Aspekten genießt. Aber der jetzige Kommissionspräsident Barroso will ja den europäischen Sozialraum als Vorbild für andere Nationen auf dem G20 Gipfel am 1./2. April in London präsentieren (z.B. für China, Indien und Indonesien) und auch die Landesregierung bekennt sich dazu den „Sozialraum Europa im demografischen Wandel (mitzu)gestalten“

Ich hatte es ja schon einmal auf der letzten Sitzung zitiert: „Eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Förderung sozialer Gerechtigkeit unter den Bedingungen des demografischen Wandels sind auch und gerade für Sachsen-Anhalt im Herzen Mitteleuropas von großer Bedeutung.“ und „Ein hohes Niveau von Beschäftigung und Gesundheitsschutz, die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes sind auch Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und erfordern im europäischen Binnenmarkt gemeinschaftsweite Mindeststandards. Sachsen-Anhalt wird sich deshalb weiterhin aktiv bei der Ausgestaltung des europäischen Sozialraums und der Gestaltung des demografischen Wandels einbringen.“

2.     Allgemeine Kritik zur Antwortqualität

Aber nun möchte ich zu den Antworten der Landesregierung auf unsere Anfrage zurückkommen. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass wir doch sehr von der Antwortqualität auf unsere Anfrage enttäuscht waren. Nicht nur, dass anscheinend die Antworten teilweise nur aus anderen Dokumenten rauskopiert wurden (hierbei wurde sich meist nicht mal die Mühe gemacht die Zeitformen der Verben anzupassen), sie waren auch inhalts- und aussageleer.

Diese Antworten haben unseres Erachtens nicht zur Verbesserung der Transparenz und der Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Union beigetragen, sondern (wenn sich tatsächlich ein Bürger die Mühe machen würde, diese 713 Seiten durchzuarbeiten) eher noch das Bild vom „Bürokratiemonster“ EU verstärken.

Auch wird leider grundsätzlich keine Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg übernommen, sondern auf andere Entscheidungsträger oder Zuständige verwiesen. Diese Herausredungstaktik zieht sich durch die Antworten der Landesregierung wie ein roter Faden.

Uns liegt auch eine ähnliche Anfrage unserer KollegInnen in Thüringen vor, bei der man einen deutlichen positiven Unterschied in der Antwortqualität zu den Antworten unserer Landesregierung feststellen kann. Diese umfasste übrigens nur 70 Seiten mitsamt Listen und Tabellen, d.h. gerade einmal ein Zehntel des Umfangs der Antwort unserer Landesregierung.

In den Antworten unserer Landesregierung sind des weiteren Kaum Bewertungen und Beurteilungen vorgenommen wurden, wenn dann wurden meist nur sehr allgemeine Antworten gegeben, die nicht den Anschein erweckt haben, dass sie auf eine gründlichen Erfolgsanalyse fußten.

Womit wir auch beim Thema Erfolgsanalyse wären, ein weiteres unseres Erachtens sehr diffiziles Detail, diese fand nämlich meistens gar nicht statt. Wobei man der Landesregierung zugestehen muss, das dies meist auch gar nicht möglich war (ironisch gemeint), da die, wie die Landesregierung immer wieder betont, von der Kommission vorgegebenen Indikatoren, ich zitiere „Nicht alle geführten Indikatoren sinnvoll auswertbar sind.“

Dieser Umstand wäre ja vielleicht noch bei einer kleinen Zahl von Fällen verständlich jedoch mutiert diese Phrase schon fast zur Standortantwort in dieser Großen Anfrage bzw. den Antworten der Landesregierung

Ich möchte hier nur eines von vielen Bsp. für eine u. E. nach nicht ausreichende Erfolgsanalyse benennen, die Antwort zu Frage 12: Ich les noch mal die Frage vor:

  • Wie viele Dauerarbeitsplätze, die mit Hilfe von Fördermitteln der EU im Zeitraum 2000-2006 geschaffen und gesichert worden sind, wurden mindestens 1 Jahr nach Auslaufen der Förderung erhalten?
  • Antwort der Landesregierung: „Eine Gegenüberstellung des Ist-Werts zum Zeitpunkt der Verwendungsnachweisprüfung sowie nach Ende des ersten Jahres der Zweckbindung erfolgt nicht.“ 

Da darf man doch schon einmal die Frage nach der Nachhaltigkeit von bestimmten Maßnahmen und Projekten fragen. Wenn wir nicht einmal ein Jahr nach Auslaufen des Projekts wissen, ob die Arbeitsplätze dort überhaupt noch existieren. Entschuldigen Sie bitte, meine Damen und Herren, doch einen solchen Umstand finde ich doch sehr fatal.

Es ist uns durchaus bewusst, dass die Förderperiode 2000-2006 auch mit der n+2 Regel 2008 zu Ende ist und inzwischen seit theoretisch 2007, na ja sagen wir mal praktisch seit 2008, eine neue Förderperiode läuft und dafür auch die Indikatoren überarbeitet wurden. Doch nichtsdestotrotz werden wir natürlich unter diesen Gesichtspunkten bei den Berichten zur laufenden Förderperiode ganz genau hinschauen und die bis dato von der Landesregierung vorgezeigten Erfolge hinterfragen.

3.     Zahlen im Detail (soweit dies bei 713 Seiten und 15 Minuten Redezeit überhaupt möglich ist)

Schaut man sich die Gegenüberstellung von Plan-, Soll- und Ist-Werten bei der Bewilligung und auch Zahlung an, kann man eigentlich recht zufrieden sein, wurde doch mit Stand 31.05.2008 folgender Bewilligungsgrad gegenüber dem Plan erreicht:

  1. Schwerpunkt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU à 96,92 % (noch offen 30 Mio.)
  2. Schwerpunkt: Infrastrukturmaßnahmen à 102,44 % (Mehrausgaben von rd. 20 Mio.)
  3. Schwerpunkt: Schutz und Verbesserung der Umwelt à 99,57 % (0,851 Mio.)
  4. Schwerpunkt: Förderung des Arbeitskräftepotenzials und der Chancengleichheit à 99,70 % (11 Mio.)
  5. Schwerpunkt: Ländliche Entwicklung à 99,70 % (2,2 Mio.)
  6. Technische Hilfe à 97,69 % (1 Mio.)

Geht man aber doch ein wenig mehr ins Detail, indem man sich die Jahresscheiben ansieht (Anlage 2) und hierbei das Verhältnis von Zahlung gegenüber dem Plan in den einzelnen Schwerpunkten fällt einem doch so manches auf, welches einer Klärung bedarf.

Dass es ist im ersten Jahr der Förderperiode Anlaufschwierigkeiten, sei es durch eine verzögerte Genehmigung der Programme oder Schwierigkeiten bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien gab, das könnte ich ja verstehen, aber es gab ja, wenn man sich die Zahlungen anschaut gerade im Schwerpunkt 4 Arbeitskräftepotential massive Probleme.

2000 erreichte man nicht einmal 1% des Plans. Wie gesagt, dass könnte man, wenn man tief in sich geht noch verstehen, aber während im 2. Jahr die Schwerpunkte 3 Umwelt fast 100% und Schwerpunkt 1 Wettbewerbsfähigkeit rd. 60% erreicht, liegt dieser Wert beim Schwerpunkt 4 bei gerade einmal 17%.

Die Zielerreichung stieg zwar in den nächsten Jahren stetig an und erreichte auch in einem Jahr mal einen absoluten Spitzenwert von 230%, aber erstens gab es zwischendurch ein unerklärliches Absinken auf 75% (2004), während bei den anderen Schwerpunkten keine Veränderung erkennbar waren und zweitens sanken auch in den Jahren 2007 und 2008, in denen ja Mittel aufgrund der Mittelbindung n+2 noch ausgezahlt wurden, die Mittel drastisch im Vergleich z.B. mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsfähigkeit.

Man könnte also nicht sagen, dass die Mittel aufgrund der schwierigen Anlaufzeit länger gestreckt werden konnten, denn das war definitiv nicht der Fall.

Aber immerhin kommen wir bis zum 31.05.08 auf einen Zielerreichungsgrad insgesamt von über 98%.

Wir würden dennoch gerne wissen, was denn der Grund für die genannten Schwierigkeiten war und, Herr Finanzminister, welche Maßnahmen die LR unternommen hat, um dies in dieser Förderperiode zu verhindern.

Im Moment sieht es ja nicht gerade so aus, als wenn die Landesregierung sehr lernfähig gewesen wäre. Aber wie Herr Olbertz ja so schön bei der letzten Landtagssitzung gesagt hat: „Wir sind im Plan.“

4.     Chancengleichheit

Die Chancengleichheit ist ein weiterer Schwerpunkt auf den ich bei meiner kurzen Redezeit eingehen möchte, dieser hat uns nämlich wieder einmal gezeigt, dass das Problem Chancengleichheit von Frauen und Männern noch nicht bei der Landesregierung angekommen ist.

In der Frage 23 wollten wir gern wissen : „Wie stellte und stellt die Landesregierung sicher, dass die Verwendung von EU-Fördergeldern den Kriterien und Forderungen der Nachhaltigkeit bspw. im Bereich Chancengleichheit entspricht?

Und als erstes Beispiel für die Umsetzung einer nachhaltigen Förderung im Sinne von Barrierefreiheit und Chancengleichheit wird das Freiwillige soziale Jahr genannt, weil dort laut Landesregierung „alle jungen Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet, aber die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben“ Zugang zu dieser Maßnahme haben und damit laut Landesregierung „Insoweit die Chancengleichheit gewahrt ist.“

Ganz ehrlich, dass erschließt sich mir jetzt nicht so ganz, inwieweit dieses Projekt, so schön wie das FSJ auch ist, zur Chancengleichheit von Frauen und Männern explizit als Beispielprojekt beiträgt.

Auch bei einer späteren Frage (Nr. 37) nach der spezifischen Förderung von Frauen antwortet die Landesregierung: „Das FSJ ist zwar nicht als ein spezifisches Förderangebot an bzw. für Frauen auszulegen, es wird aber faktisch mehr von jungen Frauen genutzt und fördert damit mehr junge Frauen als junge Männer.“

Hier sei auch gleich noch ein anderes Detail erwähnt, was bei unserer Fraktion doch für Verwunderung sorgte. Die Liste in Anlage 1 (146 Seiten) und auch Anlage 6 (368 Seiten) geben die Indikatoren, die die Landesregierung erhoben hat und ihren Zielerreichungsgrad wieder. U.a. erscheinen in diesen Listen die Indikatoren Männer und Frauen, indem quasi nach Maßnahmenebenen aufgezählt werden, wie viele Männer und wie viele Frauen an Projekten oder Aktionen teilgenommen haben.

Interessant ist dabei, dass in dieser Liste bei der Maßnahme 4.51.2 „Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ 93 Personen gefördert wurden, die den Indikator Männer erfüllen.

Nun gut, man könnte vielleicht annehmen, dass diese 93 Personen männlichen Geschlechts vor allem unter dem Blickwinkel Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wurden, das erklärt allerdings nicht, wie ganze 262 Personen, die das Kriterium Männer erfüllen in der Maßnahme 4.51.1 „Beratung, Qualifizierung und Hilfen zur Eingliederung von Frauen inkl. Modellmaßnahmen gefördert wurden.

Das müsste mir dann doch einmal jemand erklären. ‚Vielleicht waren das ja auch eben benannte Modellmaßnahmen.’ (ironisch)

Aber wir sind zuversichtlich, dass die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern doch den Stellenwert in der Umsetzung der Förderprogramme der EU zumindest in dieser Förderperiode einnimmt, den sie sollten, da ja die Landesregierung in ihren Schwerpunkten der europapolitischen Aktivitäten Folgendes zum Thema Chancengleichheit verlauten ließ:

„Einerseits erfolgt in Sachsen-Anhalt die Umsetzung der Lissabon- und Göteborg-Ziele bereits mit spezifischen Maßnahmen, die den individuellen Diskriminierungsschutz ergänzen, subjektive Teilhabe sicherstellen und zur Beseitigung bestehender Nachteile beitragen. Andererseits verspricht die praktizierte Doppelstrategie gezielter Förderung und Gender Mainstreaming entsprechenden Erfolg. Aufsetzend auf erfolgter geschlechterdifferenzierter Daten- und Faktenerhebung erfolgen gezielte arbeitsmarktbezogene passgenaue Interventionen und Förderleistungen.

‚Ah ja, gezielte Förderung, ich hoffe mein gerade dargestelltes Beispiel gehört nicht eben zu diesem Punkt.’

5.     Förderung von KMU

Die Förderung von Kleinen und mittelständischen Unternehmen war und ist einer der großen Schwerpunkte der EU-Strukturfondsförderung in Sachsen-Anhalt, zumindest habe ich das immer so verstanden

Und so wollten wir auch gerne in unserer Anfrage wissen, wie viel Geld in diese KMU geflossen ist und wie viele neue Arbeitsplätze dadurch geschaffen und wie viele gesichert werden konnten.

Vor allem wäre für uns auch von Interesse gewesen, die Förderung gestaffelt nach Betriebsgröße zu erfahren. Ich weiß natürlich, dass es da immer mal wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen uns und der Landesregierung gibt, da diese, teilweise zu Recht, auf den Datenschutz pocht und die geförderten Unternehmen nicht mit Namen benennen möchte. Das haben wir auch gar nicht gefordert, sondern wollten dies anonymisiert nach Betriebsgrößen. Aber siehe da, da ist er wieder der schöne Standardsatz: „Wird nicht erhoben.“

Es ist doch aber bitte schön legitim, danach zu fragen, wenn wir schon insb. KMU fördern, wie viele der Unternehmen denn auch tatsächlich KMU waren und wie viel Geld sie bekommen haben.

Und wenn ich dann in der Antwort auf die Frage nach den geschaffenen Dauerarbeitsplätzen in KMU lese: „Der KMU Status wird im Schwerpunkt 1 [Wettbewerbsfähigkeit] und 2 [Infrastruktur] für die Ebenen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) in der Datenbank nicht als Stammdatum geführt. Betroffen sind die Ebenen 1.11.1., 1.11.2., 1.11.3., 2.11., 2.12.1, 2.21.1.1.,2.31.1., 2.51.3.. 2.648 Vorhaben der GA führen das Stammdatum „KMU Status“ nicht. Hiervon sind Zahlungen in Höhe von 901,6 Mio. Euro betroffen.“ sträuben sich mir die Nackenhaare.

Dieser Effekt wird noch durch die folgenden Sätze verstärkt: Es wird wieder einmal auf Standartbericht 18 b verwiesen, also die Liste mit den Indikatoren und dann Folgendes: „Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in Sachsen-Anhalt der Anteil von Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten gut 95% beträgt, da die Wirtschaftsstruktur des Landes dominant mittelständisch geprägt ist. Danach könnten die Ist-Werte des Indikators „neu geschaffene Arbeitsplätze“ zum großen Teil auf KMU zurückgeführt werden.“ Aha!!! Danach muss man aber noch sagen, wird darauf verwiesen, dass dies so aber nicht belegbar ist.

Hier kann ich nur noch mal meine Kritik vom Anfang wiederholen, so ist keine nachhaltige Erfolgsanalyse möglich. Ich bin teilweise wirklich überrascht, dass hier die Sinnhaftigkeit bestimmter Maßnahmen gar nicht überprüft wird und meistens wie mir scheint auch gar nicht überprüft werden kann.

Es ist doch so, dass jedes Unternehmen über ein sinnvolles Controlling verfügen muss, um die Umsetzung der Unternehmenspläne kontrollieren und steuern zu können, d.h. die Zielerreichung sicher stellen zu können. („Controlling befasst sich mit der Konzeption und dem Betrieb von qualitativen und quantitativen Steuerungsinstrumenten (...) und der Unterstützung der Entscheidungsprozesse des Managements“ Wikipedia)

Und genauso muss doch auch eine Landesregierung über sinnvolle Möglichkeiten verfügen ihre Maßnahmen zu überprüfen.

6.     Stadt-Land

Aber die sagen wir mal einschränkten Möglichkeiten bzw. die Unfähigkeit der Landesregierung Einschätzungen vornehmen zu können zeigt mir auch die Antwort auf Frage 2 f), in der die Landesregierung folgendes schreibt: „Nähere Ausführungen zur Lage und Entwicklung in den Städten und ländlichen Räumen sind auch im Operationellen Programm EFRE 2007-2013 dargestellt, wonach zusammenfassend sich die Situation in den Städten in Bezug auf die wirtschaftlichen, arbeitsmarktbezogenen und demografischen Herausforderungen nicht grundsätzlich von der Situation in den ländlichen Räumen und damit von der Lage in Sachsen-Anhalt insgesamt unterscheiden.“

Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, eine solche Feststellung kann meine Fraktion absolut nicht mittragen. Wir müssen konstatieren, dass es sehr wohl unterschiedliche Situationen in den Städten und dem ländlichen Raum gibt und setzen uns aus diesem Grund für die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen ein, nachzulesen in unserem Vorschlag zur räumlichen Gliederung der Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt.