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Eva von Angern zu TOP 9: Beitragserhöhung stoppen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Krankenkassen erwarten für 2021 ein Defizit von mehr 16 Milliarden Euro. Aus dieser alarmierenden Tatsache zieht die Bundesregierung nun die Konsequenz, das die Kassen 8 Mrd. auf ihren Rücklage, die Beitragszahler*innen 3 Mrd. durch zusätzliche Beiträge, der Bund trägt den Rest.

Das heißt nicht nur, dass der Bund 70 Prozent dieser Kosten den Kassen und den Beitragszahler*innen aufbürdet. Die öffentlichen Kassen tragen, trotz gegenteiliger Ankündigungen des Bundes, Ausgabensteigerungen für die Pandemie selbst.

Das heißt im Klartext, dass der Bund die Kassen um 8 Mrd. Euro enteignet. Aus einer Rücklage, die übrigens dazu dienen sollten, höhere Zusatzbeiträge zu vermeiden. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen dürfen zahlen tragen dürfen hier die Kosten, Privatversicherte werden verschont.

Das ist eine doppelte Ungerechtigkeit! Und sie steht für eine Politik, die wenige privaten Aktionär*innen, wie bei der Lufthansa mit vielen Milliarden pampert und jetzt ungezählte Betragszahler*innen abkassiert. Werden Sie dafür die Hand heben, Herr Ministerpräsident? Oder stimmen sie dafür, das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) im Vermittlungsausschuss nachzuverhandeln, so, wie dies der Gesundheitsausschuss des Bundesrates fordert. Das dürfte Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, doch nicht schwerfallen. Sie sind doch ein Fan von Nachverhandlungen, wenn es darum geht, sich mutig für Beitragszahler*innen einzusetzen. Und schließlich geht es hier um hunderte Euro und nicht nur um ein paar Cent.  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

da das GPVG unmittelbar in die Interessen der regionalen Krankenkassen eingreift, wird im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel beantragt, den Bundeszuschuss mehr als zu verdoppeln. Die Stellungnahme des Ausschusses ist an Klarheit nicht zu überbieten: Mit dem Spahn-Gesetz liegt „eine nicht hinnehmbare überproportionale Belastung der GKV-Beitragszahlenden“ vor. Zugleich wird auch der „unverhältnismäßige Eingriff in die Finanzautonomie der Selbstverwaltung“ der Kassen kritisiert.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

über diesen Antrag wird in der Länderkammer abgestimmt. Im Falle seiner Annahme wäre das Gesetz und damit die Beitragserhöhung gestoppt. Denn der Bundesrat kann zu allen Gesetzesbeschlüssen des Bundestages und nicht nur zu den sogenannten Zustimmungsgesetzen, ein Vermittlungsverfahren einleiten. Der Bund hat keine Chance, diesen Nachverhandlungen auszuweichen. Dieses Anliegen unterstützen wir heute mit einem eigenen Antrag, über den sofort abgestimmt werden sollte, weil die entscheidende Sitzung des Bundesrates morgen ist. Und es dürfte ja kein Problem für die Landesregierung sein, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen, da ja unsere Gesundheitsministerium im auf Fachebene schon dafür gestimmt hat.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

und unsere Kritik trifft nicht zuletzt auch die Regelungen für den Pflegebereich. Denn die Finanzierung von 20.000 Pflegeassistenzkräften, für die sich CDU und SPD über den grünen Klee loben, ist aus unserer Sicht nur oberflächliches Stückwerk und keinesfalls eine hinreichende Rechtfertigung über den unsolidarischen Umgang mit den Beitragszahler*innen hinwegzusehen. Denn was bedeuten die 20 000 in der Praxis? Für Pflegegrad 2 wären das gerade mal 4,2 Minuten Pflegezeit mehr am Tag, im Pflegegrad 5 sind es 9,5 Minuten Pflegezeit mehr. Mal abgesehen davon, dass der Fachkräftemangel in der Pflege nicht durch Assistenzkräfte behoben werden kann. Und es sind übrigens auch keine zusätzlichen Stellen wie man uns weißzumachen versucht. Derzeit sind im Pflegebereich 20.000 bis 30.000 Stellen unbesetzt. Das Spahn jetzt 20.000 Hilfskräfte einsetzen will, ist ein weiterer Offenbarungseid für eine Pflegepolitik die zaghaft an den Symptomen herumdoktert, die Ursachen der Misere aber nicht anpackt.

Solange zu viele Pflegeunternehmen als Filialen des Niedriglohnsektors agieren, wird sich an der Personalmisere auch nichts ändern. Zwei Drittel der vollzeitbeschäftigten Altenpflegehelfer*innen verdienen weniger als 2.203 Euro brutto im Monat. Das ist die Niedriglohnschwelle. Auch jede siebente Fachkraft musste für diesen Niedriglohn arbeiten. Das hat die Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE kürzlich ermittelt. Auch die Bertelsmann Stiftung sieht die „Corona-Helden“ im Gesundheitswesen bei den Löhnen abgehängt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hebe diese Kritik der Linken am GPVG hervor, die sehr über Nachbesserungswünsche aus dem Bundesrat hinausreichen. Das hindert uns allerdings überhaupt nicht daran, sie zu unterstützen, weil es um die Interessen der Kassen und der Versicherten geht. Insbesondere gilt das für die AOK Sachsen-Anhalt, die für gut ein Drittel der gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen-Anhalt ihre Leistungen anbietet, ohne bisher einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen.

Deswegen bitte ich sie herzlich, unserem Antrag zuzustimmen.