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Eva von Angern zu TOP 8: Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Anrede

Ziel des Gesetzes ist es, freiwillig in der Prostitution Tätige besser vor der Gefährdung ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung sowie vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.Konkret geht es um Anmeldeverfahren, das auch eine Beratung allgemeiner und gesundheitlicher Art umfasst. Dies soll dem Schutz und der Unterstützung der Prostituierten dienen.

Zudem wird mit dem Prostituiertenschutzgesetz der gewerbliche Betrieb von Prostitution reglementiert und mit einer Erlaubnispflicht untersetzt.  Es geht dabei unter anderem darum, die Einhaltung von bestimmten Schutzstandards hinsichtlich räumlicher, hygienischer und auch sicherheitstechnischer Mindestanforderungen sicherzustellen. Unsere Aufgabe war es, die zum Vollzug der landesbehördlichen Aufgaben zuständigen Behörden jeweils zu bestimmen.

Im Ergebnis haben wir nun drei verschiedene zuständige oberste Landebehörden: aus Erfahrungen in anderen Bereichen kann das nur zu Problemen führen und deshalb war dies auch ein Kritikpunkt im Rahmen des Fachgespräches im Wirtschaftsausschuss. Es ist gut, dass auch diese Frage Teil der Evaluation sein wird.

Ein weiterer Kritikpunkt war die im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung nicht beachtete Problematik der behördlichen Trennung der gesundheitlichen Beratungen nach ProstituiertenschutzG und nach InfektionsschutzG. Dies ist in der vorliegenden Beschlussempfehlung in § 3 Absatz 3 nunmehr ausdrücklich formuliert. Das ist gut so. Auch positiv: keine Gebühren oder Auslagen für gesundheitliche Beratung.

Das Fachgespräch hat darüber hinaus einen Einblick in die Arbeit der Beratungsstelle „Magdalena“ gegeben. Diese Beratungsstelle war ein Projekt der LH Magdeburg und hat bereits nach ihrer kurzen Tätigkeit gezeigt, dass es eines solchen Angebotes in Sachsen-Anhalt dringend bedarf. Nicht nur im Raum Magdeburg. 

§ 3/3 Förderung der Beratungsangeboten: POSITIV. Es ist gut, dass auch hierzu eine Evaluation stattfinden wird.  Allerdings hege ich Zweifel, ob ein Jahr dafür ausreichend sein wird. Allerdings haben wir so auch die Chance, ggf. finanziell nachzubessern.

Das Erfordernis des Abbaus der Sprachbarriere ist im Gesetz explizit benannt. Ich erwarte, dass die Beratungsstellen auch hierfür – im Gegensatz zur Situation in den Frauenschutzhäusern – die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Das Brandenburger Ausführungsgesetz gibt dazu eine Orientierung. Es wird von einer Fallpauschale von 124,40 Euro ausgegangen, wenn eine Behörde eine Dolmetscherin in Anspruch nehmen muss.

Und damit komme ich sogleich zu einem wesentlichen Kritikpunkt meiner Fraktion am vorliegenden Gesetz: Die Gebührentatbestände:

Es ist gut, dass wir den Rahmen der Gebührentatbestände gesenkt haben. Besser wäre es aber gewesen, den Brandenburger Weg zu gehen.  Dort entstehen für die Prostituierten keine Kosten. Das ist gut so. Sämtliche Aufwendungen der Kommunen werden durch das Land getragen. Ein mutiger, ein guter Schritt.

Es mag denklogisch klingen, wenn insbesondere die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte nicht nur nicht gesenkt worden, sondern mit 500,00 bis 3.000,00 Euro besonders hoch sind. Man will die Zuhälter zur Kasse bitten. Doch denklogisch bzw. erfahrungsgemäß ist eben auch, dass diese Summe nicht von den Betreibern der Prostitutionsstätte, sondern von den Prostituierten getragen werden wird. Dies gilt auch für die weiteren Gebühren dieser Art. Auch dies war ein wesentlicher Kritikpunkt der Teilnehmenden des Fachgespräches.  Mit dieser Kritik ist ganz klar die Sorge verbunden, dass Prostituierte in die Illegalität gedrängt werden. Daran dürfen wir alle kein Interesse haben. Das widerspricht dem Grundgedanken des Prostituiertenschutzgesetzes.

Es ist gut, dass es das Prostituiertenschutzgesetz - bei aller berechtigten Kritik daran - gibt. Doch wir hätten uns gewünscht, dass wir die in Landesszuständigkeit liegenden Möglichkeiten nicht genutzt hätten, um Prostituierte materiell zu belasten. Sollte bei den hohen Gebühren der Hintergedanke bestehen, man würde so Prostitution verhindern, (was ich kaum glauben mag), wird dies auf diese Weise ein unerfüllter Wunsch bleiben. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt und es ist gut, dass im Fachgespräch auch die Vertreterinnen zu Wort kamen, die sich für ein Verbot der Prostitution aussprechen.

Insgesamt hat das bereits erwähnte Fachgespräch weitere Handlungsbedarfe mit dem Bundesgesetz aufgezeigt.  Wir sollten dieses auch weiterhin mit all den uns vorliegenden Möglichkeiten in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleiten. Hier sehe ich insbesondere die drei im Land zuständigen Ministerien in der Pflicht und erwarte im Rahmen der Evaluationsberichterstattung in den zuständigen Ausschüssen auch hierzu eine Berichterstattung.

Wir möchten neben der gesetzlich festgeschriebenen Evaluation noch eine weitere Anregung aus dem Fachgespräch aufnehmen: Eine Begleitung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen der kommunalen Ebene, der Polizei, der Beratungsstellen sowie weiterer Akteure halten wir für sinnvoll. Dies wurde auch im gemeinsamen vernetzten Arbeiten der beim Fachgespräch anwesenden VetreterInnen deutlich. Sowohl der Verbände, als auch der Kommunen.Bitte denken Sie über eine solche Arbeitsgruppe im Zuge der Evaluation nach.

Aufgrund der vorgenannten Kritikpunkte werden wir uns heute als Mitglieder der Linksfraktion zum vorgelegten Gesetzentwurf enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!