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Eva von Angern zu TOP 4: Vereinbarte Debatte „70 Jahre Grundgesetz -100 Jahre Weimarer Reichsverfassung - 100 Jahre Ver-fassung von Anhalt“

Anrede,

die Verfassung von Weimar von 1919 und das Grundgesetz von 1949 bilden für mich verfassungspolitisch eine Einheit. Ich werde mich darauf in meiner Rede konzentrieren.

Das Grundgesetz ist in seinen zentralen Regelungen nicht ohne die Verfassung von Weimar und die durch sie errichtete Verfassungsordnung ist nicht ohne ihren Untergang in den Flammen der faschistischen Diktatur des Dritten Reiches und des Zweiten Weltkrieges zu verstehen. Symbole dieses Untergangs der Zivilisation in den Flammen der Barbarei gibt es viele.

Für mich sind es der in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brennende Reichstag, die in ganz Deutschland am 10. Mai 1933 brennenden Bücher, die in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 in ganz Deutschland brennenden Synagogen, die in den deutschen Vernichtungslagern brennenden Öfen und das in Folge des durch uns Deutsche angezettelten Eroberungs-, Vernichtungs- und Weltanschauungskrieges brennende Europa.   

Ich bin nicht sicher, ob es darüber repräsentative Daten gibt. Dennoch gehe ich davon aus, dass nicht wenige Deutsche meinen, die Weimarer Verfassung habe Hitler und seine menschenverachtende Diktatur ermöglicht. Ich befürchte, zu viele glauben, die Konstruktionsfehler der Weimarer Verfassung seien gewissermaßen Schuld am Untergang der Republik und an der Errichtung der Diktatur. Diese Erzählung ist inzwischen weitgehend widerlegt.

Ich halte es mit Heribert Prantl: Diese erste demokratische Verfassung für ganz Deutschland war eine bemerkenswert gute Verfassung, aber die Zeiten, in denen sie galt, waren bemerkenswert schlecht. Diese Verfassung war modern, aufklärerisch, grundrechtsbetont – und auch emanzipatorisch, denn sie brachte das Frauenwahlrecht. Aber: Am Hals der Weimarer Verfassung hingen eben auch zentnerschwere Mühlsteine.

Auch nach linker Geschichtsauffassung machen Menschen Geschichte, gestalten sie vor allem diejenigen Gruppen, die die Macht dazu haben oder sie sich nehmen. Dort liegt die Verantwortung und nicht in mehr oder minder gut gelungenen Verfassungsbestimmungen. Hinzu treten die Umstände, in denen sich Gesellschaften entwickeln, in denen sie aufsteigen oder scheitern.

Anrede,

das ursprünglich als Provisorium für die alte Bundesrepublik gedachte Grundgesetz ist heute unsere gesamtdeutsche Verfassung. Wie Sie sich vielleicht erinnern: Die PDS hatte andere Vorstellungen. Wir wollten eine neue Verfassung.  Ich kann aber aus jetziger Perspektive angesichts des Ausgangs der Wahlen am 18. März 1990 mit dem Sieg jener Parteien und Gruppierungen, die die Herstellung der deutschen Einheit über den Beitritt wollten, nachvollziehen, dass die staatliche Einheit genauso vollzogen worden ist.

Ich verschließe auch nicht die Augen davor, welche Anziehungskraft die freiheitlich-rechtsstaatliche Ordnung des Grundgesetzes auf die Bürgerinnen und Bürger damals ausübte. Der Beitritt über Artikel 23 war die Folge einer demokratischen Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der DDR. Er hatte sicher auch eine gewisse historische Zwangsläufigkeit, denn es war nach dem Scheitern des Sozialismus in den Farben der DDR auch das sie prägende Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsmodell abgewählt worden.  Ich bin auch bereit, anzuerkennen, dass uns der verfassungsrechtlich so gestaltete Vereinigungsprozess sehr viel verfassungsrechtliche Stabilität gebracht hat. Aber dieses Plus hatte natürlich auch ein Minus.

Eine Verfassung, der man beitritt, kann in dem Teil von Staat und Gesellschaft, der beitritt, nicht in dem Maße Identität stiften, wie es eine gemeinsam ausgearbeitete, diskutierte, erstrittene, im Kompromiss ausgehandelte gesamtdeutsche Verfassung hätte leisten können. Ich glaube, dass es der eigentliche Fehler der westdeutsch dominierten Politik in den 1990er Jahren gewesen ist, den Auftrag des Einigungsvertrages, eine einigungsbedingte Verfassungsdebatte zu führen, nicht wirklich ernst genommen zu haben. Ich befürchte auch, dass wir hinsichtlich der Akzeptanz des Grundgesetzes und der durch sie gestalteten Verfassungsordnung im Osten Deutschlands noch heute unter dieser politischen Fehleinschätzung leiden.     

Anrede,

Dennoch: Ich bin ein Fan des Grundgesetzes! Warum ist das so?

In seiner in vielerlei Hinsicht gegebenen Offenheit gibt das Grundgesetz (den Versuch) die Gewissheit von der Gleichwertigkeit der Menschen gestützte Überzeugungen zu leben. Das Grundgesetz ist in bemerkenswerter Weise frei von Ideologien und Dogmen, ohne dadurch auch frei von Werten zu sein. Es ist offen, ohne entgrenzt oder gar beliebig zu sein.

Es spricht zu mir nicht als Schlussstein einer Entwicklung oder als das Ende der Geschichte oder als das Ende der Suche nach den richtigen Fragen auf die scheinbar gesicherten Antworten unserer Zeit. Das Grundgesetz ist für mich eben ein Teil des Fundamentes unserer Gesellschaft, als Rahmen des Meisterns von Gegenwart und Zukunft. Diesen weltanschaulich offenen Rahmen, der sich auf die Überzeugung von der gleichen Würde der Menschen und eben nicht nur der Deutschen sowie auf einen antifaschistischen und antistalinistischen, zutiefst prorepublikanischen Konsens stützt, wollen wir Linke bewahren. So begreifen wir echten Verfassungsschutz.

Zu dieser Offenheit gehört auch die Eigentumsordnung. In Artikel 14 steht ein berühmter Satz. Eigentum verpflichtet. Die Verfassung selbst schiebt die Erläuterung nach, in dem sie fordert, dass sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Wohlgemerkt: Das sagt nicht das Kommunistische Manifest, sondern unser aller Grundgesetz.

Schön und nötig wäre es, füge ich hinzu, dass Eigentum verpflichtet. Denn Solidarität kommt nicht einfach aus der Steckdose. Sie muss stets neu begründet und gestaltet werden. Und weil unser Land Artikel 14 Absatz 2 vernachlässigt hat, wird Artikel 15 aktuell. Unser Staat hat sich selbst enteignet. Weil es die neoliberale Heilslehre war und noch ist, hat die öffentliche Hand viele öffentliche Güter privatisiert, die ihr, meint: unser Eigentum waren, um für das Dasein aller zu sorgen. Wir haben uns quasi selbst enteignet. Das Grundgesetz erinnert uns daran, dass wir unsere Pflichten für das Gemeinwohl nicht privatisieren dürfen.

Artikel 15 ist kein sozialistisches Teufelszeug. Er ist gemeinsam mit Artikel 14 Absatz 2 das Soziale der Marktwirtschaft. Doch damit liegt es im Argen. Unser reiches Land leistet sich so eklatante soziale Schieflagen, dass ich befürchte, sie könnten die Akzeptanz unserer Verfassung ernsthaft gefährden, gingen wir das nicht an.

Hier nur ein paar diese These untersetzende Fakten.

50 reichen Haushalten in Deutschland gehört so viel wie etwa 40 Millionen Deutschen, also der Hälfte der Bevölkerung. Die wohlhabendsten 10 Prozent der Haushalte besitzen ca. 60 Prozent des Gesamtvermögens.  In den vergangenen Jahren fielen 90 Kindern Firmen im Wert von jeweils durchschnittlich 300 Millionen Euro steuerfrei in den Schoß. Solche Geschenke zementieren die Ungleichheit.

Hinzu kommt: Nahezu im ganzen Osten Deutschlands liegt das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen unter 20.000 Euro. (Grafik hochhalten?)Laut Zahlen des Deutschen Kinderschutzbundes leben in Deutschland 4,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut bzw. sind von Armut gefährdet. Das ist ein Offenbarungseid an unsere zukünftige Generation, an unsere Zukunft!

Worum es nicht nur, aber auch in Deutschland geht, nennt der demokratische Präsidentschaftsbewerber in den USA Andrew Yang „Freiheitsdividende“. Die Instrumente hierfür liegen auf dem Tisch der Politik. In Stichworten: Kindergrundsicherung, (Bedingungsloses Grundeinkommen), Grundsicherung im Alter, gerechte Besteuerung von Erbschaften, Vermögen und Kapital insbesondere der Superreichen, Staatsfonds zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Erlebt die Mehrheit der Menschen diese Freiheitsdividende nicht und treten Zukunftsängste hinzu, gefährdet es den sozialen Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland, von dem Artikel 20 Absatz 1 spricht.

Anrede,

Noch ein paar Worte in eigener Sache: meine Partei DIE LINKE wurzelt über die SED tief in der DDR. Das geht uns nicht alleine so, auch wenn es manchmal den Anschein hat. Jede Partei wie jeder Mensch ist da aber in einer individuellen Verantwortung, wenn es um den Blick in den Spiegel der Geschichte geht.

Wir Linke und auch ich ganz persönlich blicken furchtlos und verantwortungsbewusst in diesen Spiegel. Umso mehr irritiert mich, wenn ich nicht zuletzt in diesem Saal hier selbst 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution in der DDR noch erleben muss, dass unsere zentrale Verantwortung für die DDR als „Argument“ im tagespolitischen Streit herhalten muss. Wir Linke sind durch die Menschen im Lande zu Vertretern und Vertreterinnen des ganzen Volkes von Sachsen-Anhalt gewählt worden. Dies zu respektieren, fordern wir ein.

Streiten Sie mit uns in der Sache, meinetwegen mögen Sie uns nicht als Menschen, aber respektieren Sie das Mandat, das auszuüben nicht nur Ihnen, sondern auch uns aufgegeben ist. Respektieren Sie bitte unseren mutigen, bei manchen von uns auch selbstlosen Einsatz für den Fortbestand unserer freiheitlich-demokratischen Republik. Wir nehmen persönliche Gefährdungen durch aktives, bewusst unser Gesicht zeigendes Unterstützen wie Entgegentreten bewusst in Kauf und erleiden diese Gefährdungen auch nicht selten ganz konkret.

Dieser Respekt gegenüber uns als frei gewählten Mitgliedern dieses Parlaments ist die Voraussetzung für den mitunter auch entschiedenen Streit in der Sache. Parlamentarische Opposition bedeutet nun eben mal regelmäßig ein in Richtung von Regierung und sie tragender Koalition adressiertes Nein oder die Frage nach dem Warum oder die Suche nach Alternativen. Von Opposition Lob und Zustimmung zu erwarten, verkennt nicht zuletzt ein Grundprinzip unserer Verfassungsordnung.

Demokratie ist nicht Konsens, sondern die Suche nach dem Konsens im Konflikt. Konflikt ist Teil des Wandels, vor dem wir stehen. Nicht nur Populismus schadet unserer Gesellschaft, sondern auch phlegmatische Ruhe.  

(Und by the Way: Ich sprach von Respekt. Dieser Respekt ist auch die Voraussetzung für das zur Zeit an manchen Orten öffentliche, hier in Sachsen-Anhalt 2016 vor den theoretisch denkbaren drei Wahlgängen des Artikels 65 Absatz 2 der Landesverfassung betont nichtöffentliche Nachdenken innerhalb der CDU auch im Hinblick auf DIE LINKE darüber, wie stabile handlungsfähige Mehrheiten im Parlament im Interesse der Menschen gewährleistet werden können.)

Anrede,

nicht zuletzt durch die populistischen Argumentationen von rechts außen hat sich in Staat und Gesellschaft ein Missverständnis breit gemacht. Ich spreche von dem Missverständnis, die Demokratie sei der höchste politische Wert. Ich bin selbstverständlich davon überzeugt, dass die Demokratie schützens- und bewahrenswert ist. Doch auch Weimar lehrt, dass sie allein uns nicht vor der Barbarei schützt, denn die Demokratie kann zur Herrschaft des Mobs oder zur bloßen Akklamationsmaschine der Bürokratie oder von Eliten degenerieren, wenn es die Mehrheit will oder es der Mehrheit nahegebracht wird, dass es gut für sie sei.

Für mich ist – auch mit einem Blick nach Weimar und ins Grundgesetz – die Republik der höchste zu schützende Wert. Weil sie den Menschen in seiner Würde und seinen unveräußerlichen Rechten schützt. Weil sie Minderheiten schützt. Weil sie die staatlichen Gewalten möglichst sorgfältig voneinander trennt. Weil sie im mitunter mühseligen parlamentarischen Verfahren politische Durchmärsche verhindert. Weil sie in diesem ergebnisoffenen und transparenten Verfahren, das allen Beteiligten Rechte zuweist, gesellschaftliche Komplexität reduziert.

Wir dürfen uns als Gesellschaft und als Parlament nicht von denen jagen lassen, die sich als die Verkünder des direkten Volkswillens präsentieren, den es im Übrigen gar nicht gibt. Parlamente müssen in ihrem Verfahren allzu Komplexes in alle maßgeblichen Details herunterbrechen. Denn die moderne Staatlichkeit ist nicht zuletzt unter den Bedingungen der Globalisierung, der globalen Herausforderungen und der bereits voll entfalteten technischen Revolution auf ein Höchstmaß an Komplexität gepolt.  

Wer der parlamentarischen Demokratie die Aufgabe zuweist, den Mehrheits- oder gar einen wo auch immer ablesbaren Volkswillen – bei den Nazis hieß und heißt das „gesundes Volksempfinden“ – möglichst direkt und unvermittelt in die Sprache des Gesetzes oder gar der Verfassung zu übersetzen, missversteht sie, nein: stellt sie in Frage. Denn Republik und Rechtsstaat weisen über die Verfassung nicht nur den Regierenden, sondern auch den Regierten und damit der Demokratie mit dem sie prägenden Mehrheitsprinzip in klare Schranken: Keine Mehrheit, kein Volkszorn darf die Rechte der Minderheiten und die Würde des Menschen antasten, darf getrennte Gewalten konzentrieren oder darf unabhängige Amtspersonen in Abhängigkeiten stellen.

Anrede,

damit bin ich beim ersten Artikel unseres Grundgesetzes, der unsere Verfassung nach der Präambel mit dem einfachen Satz beginnen lässt:„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz wirkt wie eine Verheißung des Paradieses. Dass er als Antithese zur Hölle der faschistischen Diktatur geboren worden ist, zeigt der zweite Satz, den mitzulesen oft vergessen wird: „Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ 

Wir stehen als „Gesellschaft der Singularitäten“, wie der Soziologe Andreas Reckwitz unsere neuen Realitäten beschreibt, vor gewaltigen gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Wir werden diese Herausforderungen nur in Freiheit meistern können, wenn wir auf dem Boden des Grundgesetzes bleiben und das Schicksal der Weimarer Republik und ihrer Verfassung als Mahnung, ja als Menetekel in unserem kollektiven Bewusstsein wachhalten.Denn: Eine „Weimarer Probe“ musste das Grundgesetz zum Glück noch nicht bestehen. Unter Umständen steht sie uns noch bevor.

Wenn man das Interview-Buch mit Herrn Höcke liest, bekommt man ein Gefühl dafür, was im geistigen Schoß der Partei alles ausgebrütet wird, die hier Rechtsaußen in diesem Saal sitzt.  

Ein Beispiel:

„In der erhofften Wendephase stünden uns harte Zeiten bevor, denn umso länger der Patient die drängende Operation verweigert, desto härter werden zwangsläufig die erforderlichen Schnitte sein.“ Der gleichgesinnte Interviewer wirft ein, schon Hegel habe gewusst, dass brandige Glieder nicht mit Lavendelwasser kuriert werden könnten. Darauf der Interviewte: Eine neue politische Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben (…), die ihrem eigentlichen moralischen Empfinden zuwiderlaufen.“

Und an anderer Stelle:

„Aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen. Dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt, denn die größten Probleme von heute sind ihr anzulasten.“ 

So spricht der Fraktions- und Landesvorsitzender der AfD in Thüringen und Spitzenkandidat seiner Partei für die bevorstehende Landtagswahl. Nicht etwa in einem fakemäßig verstümmelten Zitat, sondern in einem ungekürzten, über knapp 300 Seiten laufenden Interview, das ankündigt, nicht Äußerungen über ihn, sondern von ihm zu publizieren. Originalton blaubraun also. Ungekürzt und unzensiert.

Das ist der Boden, auf dem sich Kommunalwahlkandidaten in den Sozialen Medien tummeln und posten: „Hoch leben die Linken, an jedem Baum einer? Nicht doch, die AfD verteidigt den Rechtsstaat und kämpft mit Argumenten.“ So weit sind wir schon auf dem Weg.

Es ist letztlich nur dieses Blatt beschriebenes Papier auf dem steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, das uns von den Schutthalden oder den Bäumen und vom Verzicht auf das Fragezeichen trennt, um im Bild zu bleiben. Unsere Verfassung ist nicht ewig, wie uns Artikel 79 Grundgesetz glauben machen will. Wir dürfen uns nicht zu sicher sein.  

Für meine Fraktion und meine Partei erkläre ich: Wir werden unsere Verfassung gegen ihre Gegner und Feinde verteidigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!