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Eva von Angern zu TOP 12: „Kinderarmut bekämpfen und Folgen von Kinderarmut mildern“

Anrede,

Wir befinden uns aktuell im 30. Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention.Die Vereinten Nationen haben sich grundsätzlich darauf verständigt, dass Kinder und Jugendliche ein besonderes Recht auf Fürsorge, Schutz und Unterstützung haben und jedes Kind umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte. Diesen so wichtigen Grundsätzen haben wir all unser politisches Handeln unterzuordnen bzw. zu achten. Diesen Grundsätzen steht in Deutschland jedoch eine erschreckende Zahl gegenüber:

Laut Angaben des Deutschen Kinderschutzbundes leben 4,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut oder sind von Armut bedroht. Ich erspare mir an dieser Stelle die kleinteilige Darstellung der Debatte um den Armutsbegriff. Nach meiner Erfahrung dient diese vor allem einem: sie soll von dem eigentlichen Problem ablenken. Nur so viel sei gesagt: diese 4,4 Millionen Kinder und Jugendlichen leben zum großen Teil in sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“ oder sind in anderer Art und Weise von staatlichen Transferleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag abhängig.

Ich möchte Sie noch mit einer weiteren Zahl konfrontieren: zwischen 2007 und 2017 wurde Kindergeld in Höhe von fast 50 Milliarden Euro bei SGB II Empfänger*innen angerechnet. Geld, was in Familien fehlte, in denen es besonders dringend gebraucht wird. Unabhängig davon, dass Kinder und Jugendliche in die Verantwortung genommen werden und ich an dieser Stelle gern zum wiederholten Male Heinz Hilgers, den Präsidenten des DKB, zitiere: „Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen“, zementiert diese Anrechnung von Kindergeld, von Geldgeschenken, von Einnahmen aus Ferienjobs Kinderarmut.

Wie oft hören und lesen wir, dass sich eine HARTZ IV-Biografie reproduziert bzw. an die Kinder weitervererbt wird. Und was ist unsere Antwort darauf – seit Jahren? Wir nehmen Jugendlichen den Anreiz, in einem Ferienjob für sich und ihre Bedürfnisse etwas hinzuzuverdienen.

Ich erinnere daran: hierbei handelt es sich teilweise um Bedürfnisse, die in anderen Familien ganz einfach durch die Eltern bezahlt und erbracht werden können. Wir nehmen Kindern und Jugendlichen die Freude an Geldgeschenken ihrer Omas und Opas, in dem sie einen Großteil davon auf den Familientisch legen müssen, um den Kühlschrank zu füllen. Wer hierzu feststellt, dass es doch die Verantwortung für die Familie, für das Miteinander stärkt, argumentiert zynisch! Ja, Kinder und Jugendliche sollen lernen, dass sie füreinander einstehen und gemeinsam Verantwortung tragen.  Doch Kinder und Jugendlichen sind NICHT für das Familieneinkommen zuständig.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der Koalitionsfraktionen, lassen Sie uns gemeinsam hinschauen, was Armut für Kinder und Jugendliche in unserem reichen Land bedeutet: Kinder und Jugendliche, die in Armut leben, haben in Deutschland keinen Hungerbauch. Kinder und Jugendliche, die in Armut leben, wachsen auch nicht per se­­­ in verwahrlosten Verhältnissen auf. Selbstverständlich lieben Mütter und Väter, die in prekären Lebensverhältnissen leben, auch ihre Kinder und bemühen sich, ihnen eine sorgenfreie, glückliche Kindheit zu ermöglichen und das gelingt ihnen auch. Der Preis, den sie zahlen, ist durch Studien belegt: das Sparen bzw. Rückstellen der eigenen Interessen und Bedürfnisse. Dies gilt noch einmal mehr für Alleinerziehende Mütter und Väter, die in Deutschland das Armutsrisiko Nummer 1 sind und die ich trotzdem gern als „Heldinnen des Alltags“ betitele, vor denen ich den Hut ziehe.

Menschen in Armut in Deutschland sind vor allem eines: unsichtbar. Sie finden nicht statt, sie sind gesellschaftlich ausgeschlossen. Ein peinigendes Gefühl. Wie schlimm muss es für ein Kind sein, diesem Gefühl ausgesetzt zu sein und was macht das mit einer Kinderseele? Folgen für die Gesundheit benennt das RKI deutlich: wer in Armut aufwächst und lebt, stirbt im Schnitt 10 Jahre früher. Folgen für die Demokratie sind kurzfristig schwer darstellbar.

Doch Demokratie lebt davon, dass jede Stimme zählt und Unsichtbarkeit wirkt dabei destabilisierend! Uns muss alle wachrütteln, wenn eine aktuelle Studie nachweist, dass 30 % der Menschen in Deutschland „eine große Distanz zum politischen System und ihren Mitmenschen“ empfinden. Ein Drittel, das weder wir noch zivilgesellschaftliche Akteur*innen erreichen.

Es ist gut und wichtig, dass wir Demokrat*innen uns gemeinsam im nun mehr als zwei Jahre im Land existierenden Netzwerk gegen Kinderarmut, die Menschen aus der Unsichtbarkeit herausholen. Dank auch an die Mitglieder der Landesregierung, die sich im Besonderen im Netzwerk engagieren bzw. mit uns gemeinsam Lösungen suchen. Der hier vorliegende Antrag ist ein Ergebnis der Arbeit des Netzwerkes und für die Mitglieder ein sehr positives Signal, dass wir auch parlamentarisch über Fraktionsgrenzen hinweg zusammen an dem Thema arbeiten.

Bereits im Jahr 2010 hat sich die Jugend- und Familienministerin mit dem Thema Jugendarmut beschäftigt. Es ist nicht so, dass seitdem nichts geschehen ist. Die Frage ist nur, ob das Richtige politisch entschieden worden ist. Die im letzten Jahr um das Bildungs- und Teilhabepaket im Bundestag geführte Debatte ist dabei sehr aufschlussreich!

Das offen durch die Bundesregierung dargestellte Ziel, dass zukünftig statt nur 30% nunmehr 35% der Kinder und Jugendlichen mit den Leistungen erreicht werden sollen, ist ein Offenbarungseid. Nein, auch wir wollen niemanden zwangsbeglücken und es kann Gründe geben, warum Familien staatliche Leistungen nicht in Anspruch nehmen wollen. Wenn sie diese Leistungen aber nicht in Anspruch nehmen können oder diese Ansprüche gar nicht kennen, reden wir über einen gänzlich anderen Tatbestand. Hier ist Politik gefragt!

Es gibt Kommunen, die nacharbeiten, die im Bundesvergleich eine auffällig hohe Inanspruchnahme der Leistungen haben. Diese laufen nicht hinter den Familien her. Nein, sie haben an einer wesentlichen Stelle nachjustiert. Sie organisieren, dass es für Familien in der Kommune EINE Anspruchsstelle gibt. Das ist hervorragend, denn Familien sollen vor allem Zeit mit ihren Kindern verbringen und nicht auf Ämtern sitzen und Formulare ausfüllen müssen.

Im Jahr 2015 stellte die Jugend- und Familienministerkonferenz erstmalig zur Debatte, ob und wie das Kindergeld in der bisher gewährten Form tatsächlichen Familien unterstützt. Familien in Armut bzw. im SGB II Bezug auf jeden Fall nicht.  Die Frage der Existenzsicherung wurde in diesem Zusammenhang erstmalig im Gremium diskutiert. Leider ohne Ergebnis

Vielmehr wurde auf den Kinderzuschlag abgestellt, um Armutsrisiken zu begegnen. Daneben gab und gibt es Diskussionen zur steuerlichen Entlastung von Alleinerziehenden, dem Unterhaltsvorschuss, dem Elterngeld, dem Wohngeld und und und…

Es ist kein Geheimnis, dass wir als LINKE mittel- und langfristig das Modell der „Kindergrundsicherung“ verfolgen und es ist gut, dass dieses Ansinnen ebenfalls von Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD verfolgt wird. Ich bin optimistisch: es sind schon so viele politisch kluge Ansätze mit dem Begriff „Teufelszeug“ belegt worden: Der gesetzliche Mindestlohn, die Ehe für alle, vor 100 Jahren sogar das Frauenwahlrecht. Und doch: sie haben sich durchgesetzt und das ist gut so!

Deshalb werden wir auch bei der Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung nicht nachlassen und es ist ein gutes Signal, dass sogar eine bestimmt nicht als „Links-Grün“ bekannte Bertelsmann Stiftung sich ebenfalls auf dem Weg gemacht hat und mit dem „Teilhabegeld“ einen eigenen Vorschlag in die Debatte eingebracht hat! 

Sie gehen heute mit uns gemeinsam einen ersten Schritt, in dem Sie unserem Antrag zustimmen. Haben Sie Mut, weitere Schritte zu gehen! Setzen Sie sich gemeinsam mit uns nachhaltig dafür ein, dass Kinderarmut in unserem Land keinen Platz hat und alle Kinder die gleichen Chancen auf eine glückliche Zukunft haben!

Lassen Sie mich auch noch kurz etwas zu Punkt 2 des Antrages sagen, der Heranziehung von Jugendlichen zu stationären Kosten. Das Thema hatten wir bereits hier im hohen Haus und es liegt noch im Sozialausschuss. Kurz gesagt geht es darum, dass junge Menschen, die im Heim oder bei Pflegeeltern leben bis zu 75% ihres Verdienstes – zumeist  der Ausbildungsvergütung – an das Jugendamt abzuführen haben.

Unabhängig davon, dass dieses Verfahren den jungen Menschen schon zu Beginn ihres Berufslebens im großen Maße die Motivation raubt, ist es vor allem auch aus rein menschlichen Gründen ein katastrophales Signal! Ein betroffener Jugendlicher brachte es kürzlich gegenüber dem Bayrischen Rundfunk auf den Punkt, ich zitiere: „Was können wir dafür, dass wir im Heim groß werden?“

Genau das ist der Punkt: Kinder und Jugendliche wollen zu allererst behütet und glücklich bei ihren Eltern aufwachsen. Wenn schon dieser ganz natürliche Wunsch nicht erfüllt werden kann, muss Staat nicht noch zusätzlich belasten. Gut, dass wir uns heute auch in diesem Punkt mehrheitlich einig sind.

Am Ende meiner Redezeit lassen sie mich noch auf einen Beschluss der JFMK von ihrem diesjährigen Treffen in Thüringen (wegweisend!) hinweisen: Im Jahr des 30. Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention entschied sich die JFMK die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu fordern. Ein kluger Beschluss. Lassen Sie uns an diesem Thema bitte ebenfalls gemeinsam arbeiten. Ich kann schon heute ankündigen, dass meine Fraktion dazu im Novemberplenum aktiv wird.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!