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Eva von Angern zu TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt

Anrede,

Am 2. März 2017 hat Mehr Demokratie e. V. gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation (OKF) das erste Transparenz-Ranking herausgegeben, in dem die Regelungen zu Transparenz und Informationsfreiheit in den Bundesländern miteinander verglichen und bewertet wurden. Das Ergebnis ist ernüchternd: In vielen Bundesländern wird den Bürger*innen der Zugang zu Behördeninformationen immer noch erschwert oder sogar ganz unmöglich gemacht.

Sachsen-Anhalt befindet sich im erwähnten Transparenz-Ranking auf dem 9. Platz.

Wahrlich kein Grund für Begeisterungsausbrüche und Schulterklopfen, denn die Platzierung im Mittelfeld kann nicht darüber hinwegtäuschen bzw. zeigt eher deutlich, dass auch in Sachsen-Anhalt die Informationsfreiheit und der Informationszugang für die Bürger*innen noch stark ausbaufähig sind. Eine Forderung, die wir als Fraktion hier bereits mehrfach erhoben haben.

Das betrifft insbesondere die quantitative wie auch die qualitative Ausgestaltung der Informationsrechte der Bürger*innen, den Umfang und die Reichweite der Ausschlussgründe, die Höhe der Gebühren und letztendlich auch die Kontrollbefugnisse des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Für Sachsen-Anhalt steht somit deutlicher Reformbedarf auf der Tagesordnung.

Anrede,

Wie trägt der nun vorliegende Gesetzentwurf dazu bei, Sachsen-Anhalt im unmittelbaren Vergleich zu den anderen Bundesländern in das vordere Feld einer modernen Ausgestaltung der Informationszugangsrechte im Interesse der Bürger*innen zu katapultieren? Wie kann es Sachsen-Anhalt gelingen, allen Interessierten einen grundsätzlich freien, ungehinderten Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen einzuräumen? Wie kann der heute zu beschließende Gesetzentwurf dem Anspruch an ein modernes Informationszugangsgesetz voll umfänglich gerecht werden, indem mittels diesen alle Voraussetzungen geschaffen werden, um weg vom staatlichen Amtsgeheimnis hin zu mündigen Bürger*innen und damit zu einem transparenten Staat zu gelangen?

Die Antworten hierauf sind leider eher ernüchternd und absolut nicht zufriedenstellend. Die Ziele einer jeden Veränderung des Informationszugangsgesetzes - abrücken davon, dass Bürger*innen ausschließlich als Bittsteller für Informationen betrachtet werden und hin zu einer proaktiven Verwaltung, die den Bürger*innen aktiv Informationen zur Verfügung stellt und damit der Zugang zu Informationen letztendlich entgeltfrei sowie hinderungsfrei ermöglicht wird - wurden mit dem vorliegenden Gesetz nur bedingt und ansatzweise erfüllt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nüchtern betrachtet allein ein Informationsregister geschaffen. Mehr eben nicht! Diese alleinige Regelung, diese Änderung des IZG stellt aus unserer Sicht in keiner Weise eine umfassende, zeitgemäße Novellierung des Informationszugangsgesetzes - so wie geboten und zwingend vonnöten - dar. Somit müssen wir auch bei der heute abschließenden Beratung - wie bereits schon bei der Einbringung - bei unserer grundsätzlichen Kritik am Gesetzentwurf bleiben, die weder durch die Ausschussberatungen, noch durch die in diesem Rahmen stattgefundene mündliche Anhörung ausgeräumt wurde.

Im Gegenteil: wir wurden in unserer Grundpositionierung und grundsätzlichen Kritik am Gesetzentwurf leider noch bestärkt. Um es auf einen Nenner zu bringen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist noch weit davon entfernt, von umfänglicher Transparenz, Erhöhung der Akzeptanz von Verwaltungshandeln und einem wirklich freien Informationszugang für die Bürger*innen geprägt zu sein. Es geht der Landesregierung offenbar allein darum, den Status quo zu sichern.  Die positiven Erfahrungen anderer Bundesländer, die in diesem Bereich schon weiter sind, werden weitestgehend vernachlässigt. Es fehlt ein echter Open-Data-Ansatz. Die Themen der Anpassung und der Zusammenführung des allgemeinen Informationsfreiheitsrechts und des Umweltinformationsfreiheitsrechts werden in keiner Weise aufgegriffen. Es findet keine Reduzierung und Anpassung der Ausschlussgründe statt. Insbesondere fehlt die Aufnahme einer allgemeinen Güterabwägungsklausel zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteressen.

Die mittelbare Landesverwaltung, die Kommunen fehlen in den Anwendungsbereichen eines solchen Informationsregisters. Das betrifft ebenso den Landtag. Die Erweiterung von Datenkategorien im geplanten Informationsregister wurde auf ein Mindestmaß reduziert und letztendlich fehlt immer noch die Einführung einer generellen Gebührenfreiheit.

Fazit: Beim vorliegenden IZG LSA sind wir noch weit davon entfernt, von einem echten Transparenzgesetz mit einem gesetzlich geregelten Transparenzregister sprechen zu können.

Anrede,

Mit der vorliegenden Gesetzesregelung ist damit leider kein großer Wurf gelungen. Die Richtung mag zwar stimmen, aber das Ziel ist noch weit verfehlt. Zur Erinnerung möchte ich jedoch noch aus ihrem Koalitionsvertrag zitieren:

„Die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung wollen wir weiter nutzen und evaluieren das Informationszugangsgesetz, um es zu einem Transparenzgesetz weiter zu entwickeln.“

Analoge Forderungen findet man auch in der vorliegenden, heute zu beschließenden Beschlussempfehlung zum 4. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Zu begrüßen wäre es gewesen, wenn sich zumindest diese Forderungen bereits heute im vorliegenden Gesetzentwurf wiedergefunden hätten.

Und wie der Teufel das Weihwasser scheut, waren Sie von der Koalition ebenfalls nicht bereit, die Begrifflichkeit und die damit verbundene notwendige Weiterentwicklung des jetzigen IZG zu einem zeitgemäßen „Transparenzgesetz“ in die Beschlussempfehlung aufzunehmen.

Und ich möchte nebenbei auch daran erinnern: Die Wahlperiode ist endlich und somit auch Ihre Amtszeit, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, um derartige Vorhaben realisieren zu wollen und auch zu können. Aus den genannten Gründen werden wir die vorliegende Änderung des Informationsgesetzes ablehnen und uns bei der Beschlussempfehlung zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!