Eva von Angern zu TOP 22: Entlastung des Strafvollzugs - Haftstrafen im Heimatland vollstrecken
Anrede,
Es war im Juli 1997 als die Nachricht durch die Medien ging: „Bundesverfassungsgericht verbessert Rechtsschutz für Gefangene, die ihre Strafe im Heimatland absitzen wollen: Darüber entscheiden künftig Gerichte, nicht Staatsanwaltschaften.“
Eine Klarstellung der Entscheidungshoheit des Bundesverfassungsgerichtes sowie eine Stärkung der Rechte der Gefangenen, die in ihrem angestammten sozialen Umfeld weitaus bessere Resozialisierungsbedingungen vorfinden ….und eine gänzlich andere Zeit mit einem anderen politischen Klima.
Lesen wir den Antrag aus der AfD-Fraktion wird schnell deutlich, dass es nicht um die Stärkung der Rechte von Gefangenen geht. Es geht auch nicht wirklich um die Entlastung des hiesigen Strafvollzuges – wie uns die Begründung glauben lassen will. Im Gegenteil! Es geht Ihnen ausschließlich darum mit Hilfe einer parlamentarischen Initiative eine falsche Fährte zu legen:
- Wir haben ein Problem im Vollzug. Das stimmt. Dazu komme ich noch.
- Das Problem ist durch Ausländer verursacht. Das stimmt nicht.
Zu 1. Ja, wir haben erhebliche – ich sage hausgemachte – personelle Probleme in unseren Vollzugseinrichtungen. Verantwortlich sind sämtliche Vorgängerregierungen, die es verabsäumt haben, eine kluge Personalpolitik zu verfolgen.
Wir erinnern uns: Bisherige Regierungen in Sachsen-Anhalt rannten der sogenannten „Schwarzen Null“ als oberstes Staatsziel hinterher und es gab ein Personalentwicklungskonzept, das seinen Namen nicht verdiente. Zum anderen trauten sie sich nicht, parallel dazu die erforderlichen Standortschließungen vorzunehmen und belasteten auf diese Weise im erheblichen Maße das vorhandene Personal.
Im Ergebnis dessen haben wir einen seit Jahren das gesamte Justizpersonal im erheblichen Maße belastenden Krankenstand bei den Bediensteten, das zudem eher als im Durchschnitt überaltert einzuschätzen ist. Zudem entfernen wir uns nach und nach vom verfassungsrechtlich verlangten Ziel der Einzelhaftraumbelegung. Beides ist ein eklatant grob fahrlässiger Verstoß gegenüber den Bediensteten und Gefangenen und unserer Gesellschaft.
Denn das darf niemals vergessen werden: im Regelfall folgt dem Aufenthalt im Gefängnis ein Leben in Freiheit und die Gesellschaft erwartet nicht zu Unrecht, dass wir als Staat alles dafür tun, dass dieses straffrei bleibt.
Nun zu Punkt 2: Schon jetzt besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Gefangene zur Verbüßung ihrer Haftstraße in ihr Heimatland überstellt werden. Nur damit kein falscher, durch die Begründung des Antrages möglicherweise im Raume stehender Eindruck entsteht: Sollte das Heimatland die Haftstrafe nicht vollstrecken, bleibt sie für den Fall der Rückkehr nach Deutschland erhalten.
Ich sage es aber auch ganz deutlich: DIE LINKE lehnt eine Überstellung ins Heimatland gegen den Willen der Gefangenen ab. Grundsätzlich ist das Einverständnis der verurteilten Person einzuholen.
Es geht uns nicht darum, Täter zu schützen, aber Menschenrechte sowie das Recht, einen Asylantrag zu stellen, gelten auch für straffällige Flüchtlinge. Das ist ein wesentliches Merkmal unseres Rechtsstaates. Ein wesentlicher Grundsatz unseres Strafrechts ist und bleibt, dass wer in unserem Land eine Straftat begeht, der unterliegt dem hiesigen Strafrecht und Strafprozessrecht. Selbstverständlich gilt die Genfer Flüchtlingskonvention auch für straffällig gewordene Flüchtlinge.
Wir sind nicht bereit automatisch alle straffällig gewordenen Flüchtlinge in ihre Heimatländer und damit teilweise in Folterhöllen bzw. in die Todeszellen bestimmter Länder zu schicken. Hier ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich und vorzunehmen.
Dies würde im Übrigen auch unsere Probleme im Strafvollzug nicht lösen. Bringen Sie sich konstruktiv in die Debatte ein oder lassen Sie es! Aus den vorgenannten Gründen wird deutlich, dass wir den hier debattierten Antrag ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.