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Dr. Helga Paschke zu TOP 11: Wirtschaftlichkeitsprüfung vorlegen, Kommunalisierungsabsichten konkret benennen

 

Am 12. September hat der Herr Ministerpräsident auf unsere Frage, welche Aufgaben zur Kommunalisierung feststehen, geantwortet: „Bis zum heutigen Tag steht aus der Sicht der Landesregierung noch nichts endgültig fest.“

Kern des Landtagsbeschlusses vom 14.12.07 war und ist es, dass die Landesregierung bis Ende September verbindlich darstellen sollte, welche Aufgaben sie kommunalisieren will und damit Klarheit für das Parlament und die Kommunen über das beabsichtigte Kommunalisierungspotenzial herstellt. Die bis zu diesem Zeitpunkt festgelegten Aufgaben zur Kommunalisierung sollten dann in den notwendigen Gesetzestext gegossen werden.  

Nun erschließt sich mir und meiner Fraktion aus der Unterrichtung vom 13.10.2008 nicht, dass aus der Sicht der Landesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt vielmehr klar ist als am 12.09.2008 – jedenfalls nichts endgültiges, außer- dass der Ministerpräsident selbst in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes eingebunden ist und federführend der Innenminister innerhalb von ca. 6 bis 8 Wochen den Gesetzentwurf vorlegen soll.

Die Landesregierung unterrichtet den Landtag am 13.10.08 somit erneut darüber, was bereits (bis auf die forsthoheitlichen Aufgaben der ÄLFF) seit Monaten klar ist, nämlich dass keine grundsätzlichen rechtlichen und organisatorischen Bedenken bei folgenden Aufgaben bestehen:

- Aufgaben des Aufgabengebietes „Agrarstruktur der ÄLFF

- Aufgaben des Landesjugendamtes

- Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung

- Aufgaben des Bundeselterngeldes

- Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverwaltung

- und wie bereits erwähnt, forsthoheitliche Aufgaben.

Steht damit fest, dass diese Aufgaben nach dem Willen der Landesregierung in den Aufgabenbestand der Kommunen übergehen? Weit gefehlt, denn gleich auf Seite drei der Unterrichtung wird klargestellt: „Das Kabinett hat bei seinen Beschlüssen jeweils betont, dass eine entgültige Entscheidung zur Übertragung der genannten Aufgaben auf die kommunale Ebene erst getroffen werden kann, wenn die Ergebnisse der Prüfung der Wirtschaftlichkeit vorliegen und „spürbare Effizienzrendite“ für das Land erzielt werden.“

Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist Gesetzesauftrag (Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz § 4 Abs1), die zusätzlichen Effizienzrenditen für das Land sind eine von der Landesregierung zusätzlich aufgebaute Hürde. Jedenfalls lag zum Zeitpunkt der Beauftragung der Erarbeitung des Gesetzes keine abgeschlossene Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, von der Mitwirkung des Landesrechnungshofes ist lange schon die Rede, aber kein eingeleitetes Verfahren bekannt.

Sei es aber wie es sei! Es erschließt sich uns nicht, wie und auf welcher belastbaren Grundlage die Landesregierung beim jetzigen Stand in den nächsten 4-6 Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen will, diesen dann über Weihnachten in die Anhörung gibt und im Januar dem Parlament vorlegt.

Der letzte Satz des Punktes 1 ist eher inkonsequent formuliert. Der Termin Januar 2009 ist nicht nur gefährdet und eigentlich auch nicht haltbar, vielmehr gefährdet diese Herangehensweise das Projekt selbst, denn die Solidität wird in Frage gestellt.

Deshalb erwarten wir im Punkt 2 des Antrages nicht in erster Linie den Gesetzentwurf, sondern klare Aussagen, die keine Vorbehaltsklauseln hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit mehr beinhalten.  

Lassen Sie mich bitte eines ganz deutlich sagen: Der Zeitverlust bei der Umsetzung des Projektes Kommunalisierung im Jahr 2007 ist nicht mehr aufzuholen. Wenn jetzt auf der letzten Strecke fahrlässig ein Gesetz zusammengeschrieben wird, ohne bis zur Einbringung die wichtigsten Eckpunkte endgültig geklärt zu haben, dann ist keine verantwortbare substanzielle Kommunalisierung mehr zu leisten.  

Also legen Sie uns die in den Punkten 2 und 3 geforderten Analysen vor. Diese sind unverzichtbare Voraussetzung einer Akzeptanz, der Akzeptanz sowohl auf kommunaler, als auch auf Landesebene.

Punkt 4 des Antrages:

An dieser notwendigen Akzeptanz möchte ich nahtlos anschließen und noch einige Worte zum Punkt 4 des Antrages verlieren. In den letzten Tagen und Wochen haben wir alle von Beschäftigten und Interessenvertretungen Post bekommen. Tenor der Aussage war, dass es nicht sein kann, dass man den Kommunen per se die Aufgabenerledigung jeglicher Art in Qualität und Quantität zugesteht. Diese Vorbehalte, berechtigt

oder unberechtigt- treffen ja in gleicher Weise auf die Parlamentarier zu. Es wird in der Beratung des Gesetzentwurfes in hohem Maße darauf ankommen, wie es den kommunalen Spitzenverbänden gelingt, überzeugend die Organisation der Aufgaben zur Sicherung der Qualität darzustellen. Die FachpolitikerInnen werden nicht so sehr auf die Effizienzrendite schauen, denen geht es um die Sicherung der Qualität der Arbeit.

Dabei wurde bereits bei der ersten Anhörung ein Dissens in den Auffassungen deutlich: Der Landkreistag steht auf dem Standpunkt, dass das Land nur über die Frage der Kommunalisierung zu entscheiden hat. In welcher Organisationsform- eventuell auch Kooperationsform, solle den Kommunen überlassen werden. Das ist ein klar formulierter Grundsatz. Ich bin aber bei dem bisherigen Stand der Diskussion nicht davon überzeugt, dass dies eine Mehrheit des Parlamentes so akzeptiert. Sehr deutlich macht sich das in der Frage der überörtlichen Sozialhilfe aber auch bei anderen Aufgaben fest.  

Wenn die Spitzenverbände in der kommenden Zeit intensiv daran arbeiten, ihre Aufgabenkompetenz deutlicher darzustellen, wäre dies aus unserer Sicht eine notwendiger und förderlicher Beitrag zum Gesamtprojekt.  

Der vorliegende Antrag lässt im Grunde hinsichtlich seiner Einschätzung eigentlich keine alternative Interpretation zu. Deshalb werbe ich um Zustimmung.

Lassen Sie mich eines noch ganz zum Schluss erwähnen, es gab mal eine Zeit, da nahm ich an, im Zweiten Funktionalreformgesetz schreibt die Landesregierung ausschließlich solche „weitreichenden“ Aufgaben wie die Zulassung und Kontrolle der MOFA- Ausbildung hinein. Nunmehr entwickelt sich die Sache etwas anders – die Landesregierung wird höchstwahrscheinlich gegen den erbitterten Widerstand einiger Fachminister sehr strittige Aufgabenkomplexe in den Gesetzentwurf aufnehmen, in der festen Überzeugung, dass das Parlament nicht mehr viel davon übrig lässt. Wenn das die unausgesprochene Absicht ist, so kann diese bei der ganzen Herangehensweise durchaus von Erfolg gekrönt sein. Sie entbindet die Fachminister aber nicht, die Kommunalisierung ihrer betroffenen Aufgabenkomplexe vor dem Parlament als Vorhaben der Landesregierung zu verteidigen. Es würde einen großen Flurschaden anrichten, wenn zum Schluss doch nur die Zulassung für die MOFA - Ausbildung herauskommt, weil die Kommunalisierung politisch nicht gewollt ist und handwerklich schlecht gemacht wurde.