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Dr. Helga Paschke zu TOP 06: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts

Das vor uns liegende Gesetz ist das erste umfängliche Reglungswerk seit Inkrafttreten der Föderalismusreform. Nach dem Willen der Landesregierung soll es am 1. April 2009 in Kraft treten, um nahtlos an das Inkrafttreten des Bundesstatusgesetzes anzuschließen. Ob wir das zeitlich leisten können, wird die Diskussion zeigen. Wir müssen uns aber unbedingt die erforderliche Zeit nehmen, das sind  wir den 27500 Beamtinnen und Beamten schuldig. Der DBB merkt in seiner Stellungnahme an, dass es grundsätzlich nicht viel neues an Regelungen gibt. Ich denke, wir sollten uns bei jedem einzelnen Paragrafen die Frage stellen, ob eine modifizierte neuere Regelung stärker einem modernen Dienstrecht entsprechen würde und nicht beim kleinsten Veränderungswunsch gleich mit dem Verweis auf den notwendigen Gleichklang mit den norddeutschen Küstenländern abzielen.

Leider hat das Beamtenstatusgesetz des Bundes uns nicht gerade was Revolutionierendes vorgelegt. Das hat natürlich Auswirkungen auf die von uns zu verabschiedenden Regelungen. Ich meine dabei ausdrücklich sowohl das Landesbeamtengesetz als auch das noch ausstehende Besoldungsrecht, welches nach Auskunft der Landesregierung in der Drucksache 5/1615 erst am Ende des Jahres zu erwarten ist. Ich hoffe sehr, dass bei aller unterschiedlicher Zuständigkeit (Laufbahnrecht Innenministerium/ Besoldung und Versorgung Finanzministerium) für die Regelungen einheitliche Grundpositionen das Fundament sind. Leider hat die Enquetekommission vom Finanzministerium eine Abfuhr erteilt bekommen, ihre Eckpunkte zur Regelung der Besoldungspolitik darzustellen.

Ungeachtet dessen halten wir es jedoch für erforderlich, dass alles das, was das Bundesstatusgesetz an Einheitlichkeit vermissen lässt,  nunmehr von den Ländern so weit wie möglich kompensiert werden sollte. Insofern ist es zwar einerseits paradox, dass nach Länderrechtsübertragung nunmehr die Länder wieder nach Einheitlichkeit streben. Es ist aber bis zur Rückübertragung auf den Bund, die zweifelsfrei irgendwann wieder kommen wird, die einzige Möglichkeit, bei bestimmten Bereichen halbwegs eine länderübergreifende einheitliche Regelung hinzubekommen.

Zu den rechtlichen Regelung, die unserer Auffassung nach dringend einer einheitlichen Regelung bedürfen gehören:

  • die Altersgrenzenregelung,
  • die bisher noch völlig ungeordnete wechselseitige Anerkennung von Laufbahnabschlüssen; und – das betrifft dann später die Reglungen für Besoldung und Versorgung,
  • die bisher ungeregelte Verteilung der Versorgungskosten bei Dienstherrenwechsel.(woran Sachsen-Anhalt mit seiner Zustimmung im Bundesrat ja auch eine Aktie hat.)  

Hier sollte das Land aktiv werden, um staatsvertragliche Regelungen hinzubekommen.

Während der Diskussion in den Ausschüssen bleibt zu hinterfragen, ob die Grundsätze zur Neugestaltung des Laufbahnrechts, die die Landesregierung unter dem Abschnitt Zielsetzung formuliert hat, tatsächlich weitgehend die möglichen  Spielräume ausschöpft. So stellt sich z.B. die Frage, ob mit den jetzt formulierten Bestimmungen tatsächlich die größtmögliche Orientierung am Leistungsprinzip  und die Gewährleistung bundesweiter Mobilität festgeschrieben ist.

Die Fraktion die LINKE hat sich folgende Maßstäbe für die Diskussion erarbeitet, die teilweise mit den Grundsätzen der Landesregierung übereinstimmen, teilweise eben auch nicht. Ich möchte einige nennen:

Wir streben die Entwicklung des öffentlichen Dienstes (beider Statusgruppen) nach einheitlichen Grundsätzen an- Gleichbehandlung der Statusgruppen Angestellte und Beamte. Damit verbindet sich eine ganze Anzahl von Konsequenzen hinsichtlich der Beteiligung, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, der zeitgleichen Übernahme von tarifvertraglichen Regelungen usw.

Wir unterstützen jene Positionen, die Altersgrenze bei einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren zu flexibilisieren.

Wir erwarten eine Garantie dafür, dass ausnahmslos alle Benachteiligungen bei Beamten mit Ostbiografie der Vergangenheit angehören.

Wir haben uns nach längerer Diskussion für die Unterstützung des Zwei-Laufbahnprinzips (vertikal) entschlossen, es entspricht auch dem europäischen Maßstab. 

Wir unterstützen die Bemühungen zur Bündelung der Fachlaufbahnen, dabei sollte eine stärkere Vereinheitlichung der Laufbahngrundausbildung zur Sicherung einer höheren Flexibilität angestrebt werden.

Bei der Durchsetzung des Prinzips des lebenslangen Lernens sollten alle Weiterbildungseinrichtungen verstärkt zu Weiterbildungsstätten für Fernstudenten entwickelt werden und die auf Eigeninitiative erworbenen Abschlüsse Anerkennung finden.

Abschließend ist sei positiv angemerkt, dass die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände, die ihre Personalhoheit betreffen, von der Landesregierung aufgegriffen worden sind. Es ist tatsächlich in diesem Zusammenhang auch einmal über die schon sehr alte Forderung der Kommunen nachzudenken, die Stellenobergrenzenverordnung aufzuheben. Sachsen hat das nach meinen Informationen im Zuge der Umsetzung der Kreisgebietsreform gemacht.