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Dr. Angelika zu TOP 10: Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009

Die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes ergibt sich für die Fraktion DIE LINKE aus mehreren Gründen. Da sind zunächst die Wirkungen der Konjunkturprogramme des Bundes.

Über den Aufschwung, der mit den Konjunkturprogrammen kommen soll, wurde auf der gestrigen Landtagssitzung lang und breit geredet.

In den vergangenen Wochen gab es fast jeden Tag eine neue Meldung darüber, was sich der eine Minister oder die andere Ministerin so vorstellen könnte, was man mit dem Geldregen machen könnte, der da über uns kommt. Es war schon interessant.

Nur, wenn man dann das eine oder andere einmal hinterfragte, so handelte es sich entweder um Dinge, die im Haushalt 2009 bereits festgeschrieben sind, der Neuheitscharakter lediglich darin liegt, dass das Jahr 2009 und damit ein weiterer Stand der Abarbeitung begonnen hat. Oder um Dinge, vorgezogen werden sollen, aber verkündet werden, als seien sie schon beschlossen.

Noch ist ja auch das Konjunkturprogramm des Bundes nicht beschlossen. Abgesehen davon, dass es nach wie vor zweifelhaft ist, was die eine oder andere Maßnahme bringt, muss alles auch haushaltsrechtlich in Form gebracht werden.

Rund 250 Mio. €, wenn ich nur den Anteil für 2009 aus dem kommunalen Investitionsprogramm nehme, sind eine Größenordnung, die auf jeden Fall in einem Nachtragshaushalt Niederschlag finden müssten.

Das Land muss die Programme kofinanzieren.

Sowohl der Ministerpräsident als auch der Finanzminister haben gestern einiges zu den Kosten für das Land gesagt.

Die Zahl von 120 Mio. € schwirrte durch die Presse. Wenn die Programme wirklich greifen sollten, muss auch über die Übernahme der Finanzierungsanteile der finanzschwachen Kommunen durch das Land nachgedacht werden. Ansonsten brauchen wir nicht mehr über Haushaltskonsolidierung zu sprechen.

Das Beispiel des Kommunalen Finanzierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern ist gut, aber die Kollegen sind in diesem Fall früher aufgestanden und haben ihn schon Anfang Dezember beschlossen.

Unabhängig davon, wie hoch die Kofinanzierung letztlich ist, es wird schwer, sie aus dem laufenden Haushalt zu erbringen, der 2009 auch durch geplante Steuerausfälle belastet wird. Zwar sprach die Steuerschätzung vom November 2008 von einem höheren Gesamtsteueraufkommen auch für Sachsen-Anhalt, doch dieses war nicht allein der Konjunktur geschuldet, sondern der Verzögerung bestimmter richterlicher Entscheidungen in Steuerfragen und vor allem der Verzögerung bei der Abwicklung des so genannten Meilecke-Urteils des Europäischen Gerichtshofes.

Aber es wird steuerliche Ausfälle wird es geben, so durch die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Für Sachsen-Anhalt sind das allein für das Jahr 2009 61 Mio. €, da das Jahr 2007 mit einbezogen wird.
Die verstärkte steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen wird ebenso zu Steuermindereinnahmen führen wie das Familienleistungsgesetz.

Damit will ich nichts gegen diese Entscheidungen sagen, im Gegenteil, die Kürzung der Pendlerpauschale hätte so gar nicht erst kommen dürfen, denn hier gab es einen echten Kaufkraftverlust.

Aber man muss dazu sagen, dass es keine Geschenke des Bundes sind, die Länder tragen die geringeren Steuereinkommen mit.

Die Mehrausgaben, wenn sie nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, und dass ist aus unserer Sicht fast nicht möglich, es sei denn wir haben dieses Jahr wieder so einen Haushaltabschluss wie 2008, müssen möglicherweise durch eine Neuverschuldung refinanziert werden. Und diese muss durch einen Nachtragshaushalt bestätigt werden.

Der Bürgschaftsrahmen des Landes von 2,34 Mrd. € ist zurzeit bis auf 400 Mio. € in Anspruch genommen.

Zwar laufen langfristige Bürgschaften immer wieder aus. Aber auch hier brauchte man einerseits einen genauen Überblick, wie viel Geld durch auslaufende Bürgschaften für 2009 wieder zur Verfügung steht. Zum anderen muss davon ausgehend darüber nachgedacht werden, ob es sinnvoll wäre im Rahmen eines Nachtragshaushaltes den Bürgschaftsrahmen zu erhöhen. Diese Bürgschaften kommen den Unternehmen und nicht der Abschirmung der Banken zugute. Zwar will der Bund ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm in Höhe von 100 Mrd. € auflegen, doch ob davon unsere klein- und mittelständischen Unternehmen im Land etwas haben, ist zu bezweifeln.

Im Haushaltsjahr 2008 wurde nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss fast eine halbe Mrd. € weniger ausgegeben, als im Haushalt geplant war.

Der Finanzminister sprach im Interview in der Volksstimme davon, dass Überschüsse beim Personal und bei den Sachkosten erwirtschaftet wurden, aber nicht in Höhe von 467 Mio. €. Hier sind, wie der Finanzminister sagte, Investitionen in Größenordnungen nicht erfolgt. Eine Ursache dafür ist, dass die EU-Gelder nicht so gekommen sind, wie sie von uns um Haushalt veranschlagt wurden. Und wenn es auch nach dem endgültigen Jahresabschluss dabei bleibt, dass es sich um einen dreistelligen Millionenbetrag handelt, muss dieser für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Landesgelder ebenfalls im Nachtragshaushalt veranschlagt werden.

Die von uns vorgeschlagene Frist, zum Ende des 1. Quartals einen Nachtragshaushalt vorzulegen, ist real. Der Nachtragshaushalt muss nicht hektisch aus dem Boden gestampft werden. Bis zur Landtagssitzung im März sind die genauen Zahlen bekannt und können eine gute Grundlage für den Nachtragshaushalt bilden.

Es nützt uns nichts, wenn der Nachtragshaushalt erst wieder parallel mit dem Doppelhaushalt kommt. Das Konjunkturprogramm soll auf zwei Jahre begrenzt werden und wenn wir dann erst im Dezember beschließen, was wo gewollt ist, fließen die Gelder nicht ab.

Ein Nachtragshaushalt entspricht der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und wird für 2009 einfach notwendig sein.