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Doreen Hildebrandt zu TOP 14: Schulgeldfreiheit für Erzieher und Heilberufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der vorliegende Antrag Drucksache 7/3841 ist viel zu einseitig und löst damit kein Problem:

Um die derzeit schulischen Ausbildungen in Erziehungsberufen, nichtärztlichen Heilberufen und medizintechnischen Berufen attraktiv zu gestalten und dadurch mehr junge Leute für eine solche Ausbildung zu gewinnen, reicht es bei Weitem nicht, nur die Schulgeldfreiheit herstellen zu wollen.

Wie in der aktuellen Debatte im letzten Plenum bereits ausgeführt, konkurrieren diese Berufe mit denen, die dual, also mit Vergütung ausgebildet werden. Dieses Problem löst der vorliegende Antrag nicht.

Wir stellen daher den Alternativantrag mit dem Ziel, die darin genannten Berufe mit in das Berufsbildungsgesetz aufzunehmen, das gerade auf Bundesebene novelliert wird.

Damit würde das Gesetz der Lebenswirklichkeit folgen, weil bereits jetzt schon einige Einrichtungen, wie z.B. die Uniklinik Halle Ausbildungsvergütungen für ihre schulischen Angebote zahlen. Das tun sie, um sich Fachkräfte zu sichern – und das ist auch richtig so.

Die damit auftretenden Schwierigkeiten für junge Menschen, die trotz Ausbildungsvergütung immer noch den Status „Berufsschüler“ tragen, können nur durch die Umwandlung in duale Ausbildung behoben werden.

Nur so kann der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, dass sich mehr junge Menschen für diese gesellschaftlich so wichtigen Berufe entscheiden.

Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.

Vielen Dank.