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Doreen Hildebrandt zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor 100 Jahren wurde im Artikel 148 der Reichsverfassung erstmals gesetzlich verankert, dass die breite Bevölkerung besser zu bilden ist. Das war nach Ende des ersten Weltkrieges und ist heute noch genauso aktuell.

Wenn wir unser Bildungssystem kritisch betrachten, müssen wir feststellen, dass wir uns um frühkindliche, schulische und berufliche Bildung mehr kümmern als um Erwachsenenbildung, obwohl diese den längsten Abschnitt unseres Lebens umfasst.

Um Missverständnisse zu vermeiden: die Angebotsseite ist stimmig und vielfältig – da reicht ein Blick in jedes örtliches VHS-Programm.

Uns geht es heute um die Nachfrageseite. Wenn sich der Mensch nach abgeschlossener beruflicher Bildung in das Hamsterrad Arbeitsverhältnis begibt, reichen oftmals Zeit und Kraft nicht mehr aus, sich nach Feierabend oder an den Wochenenden weiter zu bilden.

Aus diesem Grund existiert in jedem Bundesland ein Bildungsfreistellungsgesetz, das Arbeitnehmern ermöglicht, außerhalb des Erholungsurlaubs freie Tage für Bildung in Anspruch zu nehmen. Wir legen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (kurz Bildungsfreistellungsgesetz) vor.

Wir wollen damit erreichen, dass neben der jetzt möglichen Freistellung für berufliche Weiterbildung auch die Freistellung für gesellschaftspolitische, ehrenamtsbezogene und kulturelle Bildung erfolgen muss.

Es ist doch vorstellbar, dass eine Immobilienkauffrau Interesse am Thema Sicherheit im Internet hat, dass ein Zerspanungsmechaniker, der gleichzeitig Schatzmeister in seinem Sportverein ist, einen Kurs zu den Grundlagen im Rechnungswesen braucht oder auch eine Verkäuferin sich für kreatives Schreiben interessiert.

Würde man diese Menschen fragen, warum sie an solchen Kursen nicht teilnehmen, wäre die Antwort vermutlich, dass ihnen schlicht und einfach die Zeit dazu fehlt.

Also warum soll es denn nicht machbar sein, diesen Menschen ein paar freie Tage zu ermöglichen? Das ist auch wissenschaftlich unterlegt:

Im Rahmen des Projektes des Landesausschusses für Erwachsenenbildung und der Landeszentrale für politische Bildung mit dem Titel „politische Erwachsenenbildung im Praxistest: Zukunftsperspektiven im Demokratielabor“ wurde festgestellt, wie wichtig politische Bildung ist, aber auch, dass immer weniger Menschen, die beruflich nichts mit Politik zu tun haben, daran teilnehmen. Diese Feststellung bestätigen auch der Sachsen-Anhalt-Monitor und der Berufsbildungsbericht.

Die logische Folge kann doch nur sein, die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen für interessierte Menschen zu erleichtern. Mit unserem Gesetzentwurf wird die Voraussetzung dafür geschaffen.

Und ich höre schon die angeblichen „Wirtschaftsexperten“ mit ihrem Argument, so etwas wäre Privatvergnügen und würde wirtschaftlichen Schaden verursachen, wenn Arbeitnehmer andauernd nicht an ihrem Arbeitsplatz wären. Denen kann ich nur entgegenhalten:

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen Arbeitsplätze besonders attraktiv gestaltet werden. Dazu gehört neben einer anständigen Bezahlung eben auch die Arbeitszeit. Was nützen Rückholprogramme für Arbeitnehmer, wenn unser Land weder mit spitzen-bezahlten Jobs, noch mit ordentlichen Arbeitszeitregelungen und Freistellungsregelungen punkten kann? Eine Fachkraft, die 5 Tage pro Jahr für interessenbezogene Weiterbildung fehlt, ist ja wohl mehr wert, als eine komplett unbesetzte Stelle. Von der Motivation des Einzelnen, die dadurch entsteht und dem Mehrwert, den ein Blick über den Tellerrand hinaus hat, ganz zu schweigen.

Und um den Bogen zum Anfang meiner Rede zu spannen: vor 100 Jahren hatten das viele Arbeitgeber erkannt und haben die Gründung der Volkshochschulen unterstützt.

Also stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.