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Dagmar Zoschke zu TOP 20: Verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen – Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ja, der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich sowohl mit dem Antrag meiner Fraktion, als auch mit dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zu verlässlichen Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen zur Bewältigung der Pandemie beschäftigt.

Und es verwundert keinen hier im Saal, dass die regierungstragenden Fraktionen ihren Alternativantrag zur Grundlage der Beschlussempfehlung gemacht haben.

In der Diskussion im Ausschuss ist Einigkeit darüber erzielt worden, dass Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen nötig waren und auch nach wie vor sind; dass in den jeweiligen gültigen Verordnungen auch für diesen sensiblen Bereich erforderliche Regelungen getroffen worden und dennoch diese sehr differente Auslegung durch die Träger sowohl in den Zeiten des lock- downs, als auch in der folgenden Lockerungsphasen erfahren haben.

Entscheidend für die Herangehensweise in den Einrichtungen waren und sind die handelnden Personen, die u.a. getragen ist von den vorhandenen personellen Ressourcen- auch darin herrschte Einigkeit. 

Die aktuelle Entwicklung der Neuerkrankungen an Covid-19 zeigen, dass wir noch lange nicht über den Berg sind.

Auch wenn wir in Sachsen-Anhalt sowohl im nationalen wie im internationalen Vergleich relativ gut dastehen, bleiben Schutzmaßnahmen und die Einhaltung derselben weiterhin Tagesaufgabe.

Und wir denken nach wie vor, das Land ist in der Pflicht verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen zu machen, die die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten müssen, die den Handlungsspielraum der Beteiligten klären und deren Einhaltung auch kontrollierbar ist. Gerade Letzteres ist wahrscheinlich die größte Schwierigkeit. 

Genau dies bleibt unsere Erwartung an die Landesregierung.

Es wird auch keinen hier verwundern, dass wir auch nach der Diskussion im Ausschuss und der erfolgten Beschlussfassung dazu, der festen Überzeugung sind, dass unser Antrag bei weitem der Konkretere ist.

Er listet eine Vielzahl von Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten auf und bezieht auch den Bereich der häuslichen Kranken- und Altenpflege mit ein.

Gerade dieser wird im Alternativantrag der Regierungskoalition überhaupt nicht beachtet. Scheinbar ist der vorliegende Text tatsächlich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich verständigen konnte.  

Nun, sei es drum, es ist wie es ist.

In der Diskussion im Ausschuss haben die regierungstragenden Fraktionen noch dem Ansinnen des Bundesbeauftragten für Pflege Rechnung getragen, die Heimbeiräte stärker in die Umsetzung der jeweiligen Eindämmungsverordnungen in den Einrichtungen einzubeziehen- was wir beantragt haben. Diesem Ansinnen wurde mehrheitlich gefolgt, aus diesem Grund haben wir im Ausschuss der Beschlussempfehlung auch zugestimmt.

Da damit aber sowohl den Erwartungen, als auch bestehenden Möglichkeiten keine Rechnung getragen wird, werden wir heute uns der Stimme enthalten.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!