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Christina Buchheim zu TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zu den Zielen des vorliegenden Gesetzentwurfs wurde bereits im Septemberplenum ausführlich vorgetragen. Im Innenausschuss wurden unsere Bedenken zu den in einzelnen zukünftigen Wahlkreisen weiterhin bestehenden erheblichen Abweichungen von dem Bevölkerungsdurchschnitt zum Teil geteilt. Allerdings gibt es keine gesetzliche Notwendigkeit bereits jetzt darauf zu reagieren. Vor diesem Hintergrund und da die Einteilung der Wahlkreise offensichtlich bereits im Vorfeld zumindest in der CDU Konsens fand – ich verweise auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 7/4093 – hatte offensichtlich niemand Interesse diesen Bedenken weiter nachzugehen. Zwar hat man nun noch gestern schnell zu diesem Tagesordnungspunkt die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose, ein mehr als 90-seitiges Papier versandt, allerdings kann dieses unsere Bedenken nach wie vor nicht ausräumen. Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang wird nicht ohne Folgen auf die zukünftige Bildung der Wahlkreise bleiben.

Den weitergehenden Lösungsvorschlag, also den bereits vorliegenden Gesetzentwurf meiner Fraktion zum Paritè-Gesetz Sachsen-Anhalt, mit dem nicht nur eine Abschmelzung der Wahlkreise von 43 auf 22 Wahlkreise gelingt, sondern verpflichtend ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen- und Männeranteil im Parlament geregelt werden würde, waren alle anderen Parteien nicht gewillt, gemeinsam zu beraten. Das ist schade und finde gerade ich persönlich mehr als bedauerlich.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Wahlrechtsausschluss für in allen ihren Angelegenheiten Betreute nun auch bei den Landtagswahlen sowie bei Volksabstimmungen aufgehoben wird. Ob die Regelungen zur Assistenzleistung in der Umsetzung in der Praxis zu Problemen führen, wird sich zeigen.

Dem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratung im Innenausschuss hatten wir zugestimmt. Beim Gesetzentwurf im Ganzen werden wir uns – aus zuvor genannten Gründen – auch heute enthalten.

Der Änderungsantrag der AFD ist ein erneuter untauglicher Versuch, eigene Akzente in der Gesetzgebung zu setzen. Dies erfolgt stets zur Unzeit. Wir befinden uns mitten in der Parlamentsreform. Getreu dem Motto „doppelt hält besser“ werden unsinnige Anträge  eingespeist. Sie wollen mit ihrem Antrag den vorliegenden Gesetzentwurf „ersetzen“. Sie schreiben nicht ergänzen. Allein dieser feine Unterschied zeugt von ihrer Arbeitsweise - ich formuliere es mal nett: oberflächlich und substanzlos.

Die AFD nimmt nicht einmal wahr, dass die beantragte Änderung in Artikel 80 der Landesverfassung bereits seit Januar 2018 Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE zur Änderung der Verfassung und des Volksabstimmungsgesetzes ist. Dieser Gesetzentwurf liegt schon längst und leider viel zu lange in der Ausschussberatung.

Mit dem Antrag zur Direktwahl des Ministerpräsidenten ist die AFD bereits im Dezember 2017 kläglich gescheitert. Dies wird ihr auch heute wieder gelingen.