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Christina Buchheim zu TOP 18: GE zur Anpassung wahlrechtlicher Vorschriften zur Landtagswahl 2021 und einzelner Direktwahlen infolge der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das mit dem Gesetzentwurf Rechnung getragene Anliegen wurde bereits Ende November durch verschiedene Akteure an die Fraktionen im Landtag und an die Landeswahlleiterin herangetragen.

Unsere Fraktion hat durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags prüfen lassen, ob eine Anpassung der wahlrechtlichen Vorschriften angesichts der in jüngster Zeit zunehmenden Erschwernisse bei der Sammlung von Unterschriften vertretbar ist. Anschließend sind wir mit unserem Vorhaben einer Gesetzesänderung auf die Koalitionsfraktionen zugegangen, welche auf ihre, nun vorliegende Gesetzesinitiative verwiesen haben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir tragen das Gesetzesvorhaben angesichts der bestehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit. Ziel muss es sein, eine rechtssichere Gestaltung und Durchführung der anstehenden Wahlen unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen. Die Frage, ob der Gesetzgeber angesichts der Pandemielage von Verfassungs wegen zur entsprechenden Anpassung des Wahlrechts gehalten ist, war bereits Gegenstand verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung in anderen Bundesländern. Deshalb ist der nun eingeschlagene Weg richtig, wenngleich auch sehr spät. Die Absenkung des Quorums für Unterstützungsunterschriften ist ein erwarteter und wichtiger Schritt zur Wahrung der Demokratie und Chancengleichheit bei den anstehenden Wahlen in Zeiten der Corona-Pandemie.

Kritisch zu hinterfragen ist, ob eine Aufhebung der abweichenden Vorschriften mit Wirkung ab 7. Juni tatsächlich geboten erscheint. Niemand kann heute einschätzen, wie lange die pandemische Lage anhält.

Angesichts dessen halten wir es für erforderlich, sich zu dem zeitlichen Umfang der Regelungen als auch zu der Frage, ob eine generelle Regelung für außergewöhnliche Notsituationen, analog der Regelung in § 56a KVG, zu schaffen wäre, in der Ausschussberatung auszutauschen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!