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Thomas Lippmann zu TOP 5: Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Der bundesweite Wettbewerb um die zu wenigen ausgebildeten Lehrkräfte verschärft sich mit jedem neuen Schuljahr. Wie erfolgreich die Länder in den nächsten Jahren bei der Personalgewinnung sein werden, hängt nicht zuletzt auch davon ab, welche Bezahlung angeboten wird. Wenn sich junge Leute entscheiden sollen, in Sachsen-Anhalt zu bleiben oder nach Sachsen-Anhalt zu kommen, dann ist die Bezahlung zwar nicht das einzige Kriterium, es wäre aber auch völlig naiv zu glauben, dass Geld bei der Entscheidung keine Rolle spielen würde.

Wenn über den ausufernden Lehrkräftemangel diskutiert, wird, dann wird ja oft orakelt, dass der Beruf allgemein zu unattraktiv wäre und sich deshalb zu wenige Jugendliche dafür interessieren. Das ist aber Unsinn und lediglich eine Vermutung aus dem Bauch heraus ohne belastbare Fakten. Das Interesse von Abiturient*innen an einem Lehramtsstudium ist ungebrochen und im Großen und Ganzen sind wir hier im Land auch konkurrenzfähig was die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen für angehende Lehrkräfte betrifft.

Allerdings haben wir inzwischen einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verloren. Den hatten wir uns noch bis vor ein paar Jahren durch das Festhalten an der Verbeamtung der Lehrkräfte gesichert. Es war allerdings eine kostspielige Fehlentscheidung, die Verbeamtung der Lehrkräfte nach dem Ende der beschäftigungssichernden Tarifverträge ab 2013 einfach weiterlaufen zu lassen, statt massiv in die universitäre Ausbildung zu investieren.

Die fehlende Ausbildung und der Wettbewerbsdruck, den wir mit der Verbeamtung erzeugt haben, hat nach und nach alle anderen östlichen Bundesländer gezwungen, ihre Strategie zu ändern und ihre Lehrkräfte ebenfalls zu verbeamten. Am Ende konnten sich sogar die Sachsen nicht mehr anderes gegen unsere Abwerbeinitiativen wehren. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass nach dem Westen jetzt auch der gesamte Osten zur teuren Verbeamtung der Lehrkräfte übergegangen ist. Das ist ein wahrer Pyrrhussieg für den Finanzminister!

Lange hatte Sachsen-Anhalt bei der Bezahlung seiner Lehrkräfte gegenüber den anderen östlichen Bundesländern die Nase vorn. Der langjährige Prozess der Gleichstellung der DDR-Lehrkräfte mit den westdeutschen Lehrkräften wurde zuerst in Sachsen-Anhalt vollendet. Wir waren sogar bundesweit der Vorreiter bei der A13 für das Lehramt an Sekundarschulen. Am Ende gab es auch noch für die DDR-Einfachlehrkräfte die A13, was inzwischen von den anderen östlichen Bundesländern übernommen wurde.

Es könnte also alles längst in Ordnung sein mit der Bezahlung der Lehrkräfte, wenn ja wenn nicht das Lehramt an Grundschulen auf der Strecke geblieben wäre. In den letzten Jahren sind ja schon mehrfach Anträge zur Beseitigung dieses Defizits in unserer Besoldungsordnung hier im Plenum gescheitert.  

Die Lehrkräfte – und zwar alle – in die Besoldungsgruppe A13 einzustufen, ist keine Privilegierung dieser Beschäftigten. Damit wird schlicht der geforderten Ausbildung und der Verwendung im Schuldienst Rechnung getragen. Im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes wird die Entgeltgruppe 13 als sogenannte Eckeingruppierung für Beschäftigte beschrieben, die über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen und entsprechend eingesetzt werden. Das trifft auf alle Lehramtslaufbahnen zu – auch für das Lehramt an Grundschulen.

Inzwischen wird nur noch den Lehrkräften in den Grundschulen die Eingruppierung in die A13 von der CDU verweigert. Hier wird ein längst überholtes konservatives Prinzip gepflegt, das da heißt: „Kleiner Sold für kleine Beine“. Und das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass sich besonders in den Grundschulen schon von jeher Frauen um die Bildung der Kleinsten kümmern. Insofern ist das Festhalten an der niedrigen A12-Besoldung nicht nur eine Missachtung von Ausbildung und Leistungen der Grundschullehrkräfte, es ist auch mindestens mittelbar eine Diskriminierung von Frauen. Damit muss wirklich Schluss sein!

Mit dem Verbleib der Grundschullehrkräfte in der Besoldungsgruppe A12 steht Sachsen-Anhalt inzwischen im gesamten Osten allein da. Alle Länder um uns herum haben die Besoldungsgruppe A13 für ihrer Grundschullehrkräfte bereits geregelt. Durch die Blockade der CDU sind wir vom Musterschüler bei der Lehrerbesoldung zum Sitzenbleiber geworden. Das können und das dürfen wir uns nicht weiter leisten.

Wenn bei der CDU weiterhin die inhaltliche Überzeugung fehlt, dann hilft hoffentlich der ökonomische Druck des Wettbewerbs. Ohne eine gleichwertige Bezahlung gegenüber unseren Nachbarländern werden die Lücken in der Lehrkräfteversorgung gerade in unseren Grundschulen immer weiter aufgerissen.

Denn wir werden noch jahrelang deutlich zu wenige Lehrkräfte aus unserer eigenen Ausbildung zur Verfügung haben, um unseren Einstellungsbedarf zu decken. Allein in den letzten acht Jahren ist der Lehrkräftebestand vor den Grundschulklassen um mehr als 400 Lehrkräfte gesunken, während die Zahl der Schüler*innen im gleichen Zeitraum um 6.500 gestiegen ist. Diese Schere wird mindestens bis 2030 weiter auseinander gehen. Wir können es uns also unter keinen Umständen leisten, auch nur eine neue Lehrkraft an andere Länder abzugeben, weil die besser bezahlen als wir.

Am Ende will ich noch dem Unsinn mit der A14 für die Lehrkräfte an den Gymnasien begegnen. Vermutlich werden wir ja auch heute wieder hören, dass es für die Gymnasien einen Abstand zur Bezahlung an den Grundschulen geben müsste. Ein solches Abstandsgebot existiert aber schlicht nicht und die Einführung der A13 für Grundschulen in anderen Bundesländer hatte dort eine solche A14-Regelung für die Gymnasien auch nicht im Schlepptau. Es ist entspricht lediglich dem konservativen Verständnis von der Wertigkeit der Schulformen in einem hierarchisch gegliederten Schulsystem, in dem es ein Oben und Unten, ein Besser und Schlechter gibt, dass sich auch höhere und niedrigere Bezahlung geben muss. Das ist aber ein alter Zopf aus dem letzten Jahrhundert.

Welche Arbeit tatsächlich schwieriger und anspruchsvoller ist, das hat sich bei den großen Personalbewegungen in den Jahren der Beschäftigungssicherung – also etwa zwischen 2002 und 2012 eindrucksvoll gezeigt. Da wurden zuerst 2.000 Grundschullehrkräfte für etwa sechs Jahre in die Sekundarschulen versetzt - ohne Probleme! Später wurden ca. 1.000 Sekundarschullehrkräfte für mehrere Jahre an die Gymnasien abgeordnet - ohne Probleme! Als aber ca. 100 Gymnasiallehrkräfte für 1 – 2 Jahre an die Sekundarschulen abgeordneten wurden, mussten die Abordnungen zum Teil vorzeitig beendet werden, weil es nur Probleme gab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, es ist eine gut gepflegte Mär, dass die Bildungsarbeit an den Gymnasien schwerer wäre als an den anderen Schulformen. Alle praktischen Erfahrungen und nicht zuletzt die PISA-Studien belegen das Gegenteil. Überwinden Sie also ihre Blockade, bringen sie die nötige Achtung für der Arbeit in den Grundschulen auf und zeigen sie ökonomische Vernunft. Geben sie unseren Grundschulen noch eine Chance.

Da die Einstufung der Schulleitungen in allen Laufbahnen in direkter Abhängigkeit von der Einstufung der jeweiligen Lehrkräfte geregelt ist, erfordert eine Anhebung der Einstufung der Grundschullehrkräfte in die A13 auch eine entsprechende Anhebung der Leitungsämter der Grundschulleitungen.