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Polizeibeauftragter muss unabhängig von Landesregierung agieren können und eigene Befugnisse erhalten

Zu den Meldungen des Innenministeriums über die Einsetzung eines Polizeibeauftragten betont Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„Unabhängige Beschwerde- und Kontrollmöglichkeiten für die Polizei sind etwas anderes, als ein Beauftragter, der – wie der aktuelle Plan vorsieht – an die Staatskanzlei angedockt ist. Wenn dazu bestehende Beschwerdemöglichkeiten in Frage gestellt werden, ist der tatsächlich Gewinn mehr als fraglich. Wer Sicherheit will, muss auch eine kritische Überprüfung polizeilichen Handelns garantieren. Zahlreiche strukturelle Probleme innerhalb der Polizei Sachsen-Anhalt sind in den letzten Jahren mehr als offensichtlich geworden. Mit einer unabhängigen Beschwerdestelle, externen Ermittlungsmöglichkeiten sowie enger Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Fachstellen können Missstände innerhalb der Polizei problematisiert und bestenfalls gelöst werden. Hierfür bedarf es einer funktionierenden Fehlerkultur, wirksamer Strukturen des Beschwerdemanagements und dienstrechtlicher Konsequenzen.

Die Unabhängigkeit einer Beschwerdestelle ist wichtig für alle, die Opfer von Polizeigewalt oder diskriminierenden Polizeimethoden wie Racial Profiling werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle sowohl für Betroffene als auch für Angehörige der Polizei – losgelöst und unabhängig vom Ministerium für Inneres und Sport und der Staatskanzlei. Die parlamentarischen Kontrollbefugnisse gegenüber den Sicherheitsbehörden müssen deutlich erweitert werden.

Die tatsächliche Unabhängigkeit ist auch wichtig für Polizist:innen, die sich beschweren wollen oder auf Missstände hinweisen wollen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass die bestehenden Instrumente dafür nicht ausreichen. Viel zu oft werden Hinweise nur anonym gegeben oder Vorwürfe erhoben, was sie vielfach nicht aufklärbar macht. Mit einem Polizeibeauftragten, der an die Landesregierung angeschlossen ist, wird sich daran kaum etwas ändern. Entscheidend sind zudem die Fragen der Zugänglichkeit, der personellen Ausstattung und der Kompetenzen und Befugnisse. Ein Beauftragter ohne effektive Arbeitsmöglichkeiten bleibt ein zahnloser Tiger.“

 

Magdeburg, 22. September 2022