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Parlamentarische Initiativen zur 48. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE in die Landtagssitzung am 7. und 8. Mai 2020 ein:

Aktuelle Debatte: Der sozialen Spaltung durch die Corona-Krise aktiv begegnen! (Drs. 7/6032)

Die Auswirkungen von krisenhaften Entwicklungen treffen die Menschen immer sehr unterschiedlich. Nicht alle bekommen die Folgen in gleicher Intensität zu spüren und nicht wenige von denen, die große Einschnitte in das berufliche und persönliche Leben hinnehmen müssen, haben schon in krisenfreien Zeiten größere Mühe, den Alltag zu bewältigen. Für sie führen die aktuellen Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie schnell zu existenzgefährdenden Problemen. Es ist nach der unmittelbaren Bekämpfung  der Ausbreitung  des Virus und der Gewährleistung eines umfassenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung eine der entscheidenden Herausforderungen für den Staat, alles zu unternehmen, um einer weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft durch die Folgen aus der Krise aktiv entgegenzuwirken. Dabei werden jetzt die Weichen  für die Entwicklung in den nächsten Jahren gestellt. Die Fraktion DIE LINKE hält es für angemessen, diese Herausforderung im Rahmen einer aktuellen Debatte zu diskutieren.

Antrag: Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen (Drs. 7/6019)

Während in vielen Bereichen die Geschäftstätigkeit von Selbständigen und Kleinunternehmern wieder anläuft, haben einige Berufsgruppen nach wie vor aufgrund von Eindämmungsverordnungen keine Aussicht, ihre Tätigkeiten wieder uneingeschränkt auszuüben und damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das betrifft Künstler, Gastronomen, Pensionsbetreiber, Dozenten und viele weitere Berufsgruppen, die nicht im Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit stehen. Die bisherigen Hilfen von einmalig 400 Euro sind und waren keine Lösung. Die Fraktion DIE LINKE bringt deshalb den Antrag ein, die Hilfen, die sich bisher ausschließlich auf Betriebskosten beschränken, um eine Grundsicherung von 1000 Euro pro Monat für jeden betroffenen Selbständigen zu erweitern. Dieses Geld muss ohne Vermögensprüfung und Anrechnung auf andere Einkünfte gezahlt werden. Die Fraktion DIE LINKE ist der Ansicht, dass, wer jetzt aufgrund der Pandemiebekämpfung auf eigenes Einkommen verzichten soll, einen solidarischen Beitrag für die gesamte Gesellschaft leistet und damit einen Anspruch auf Unterstützung hat.

Antrag: Versorgung mit Mittagessen für Kinder während der Pandemie sicherstellen (Drs. 7/6020)

Die Gelder des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Finanzierung einer Mittagsversorgung stehen den Kommunen zur Verfügung. Die Auszahlung dieser Gelder ist jedoch an den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen gebunden, der aufgrund der Corona-Krise momentan nicht oder nur für bestimmte Altersgruppen möglich ist. Viele anspruchsberechtigte Familien geraten aufgrund der Schul- und Kita-Schließungen dadurch zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten. Um die vorhandenen Gelder diesen Familien zugutekommen zu lassen, sollte nach unbürokratischen und schnell umsetzbaren Lösungen im Land gesucht werden. Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung daher auf, gemeinsam mit den Kommunen und ggf. in Abstimmung mit dem Bund nach  Lösungen zu suchen, die über das Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellten  Mittel für die Mittagsverpflegung von Schüler*innen und Kita-Kindern, denjenigen Familien direkt auszuzahlen, deren Kinder von derzeitigen Schließungen betroffen sind.

Antrag: Studierende und Hochschulen in Corona-Zeiten nicht vergessen - Keine Konsolidierungsbeiträge, keine Langzeitgebühren, Sozialfonds für Studierende auflegen (Drs. 7/6021)

Auch die Hochschulen des Landes und ihre Studierenden sind von der Corona-Pandemie betroffen. Von einem normalen Ablauf des Sommersemesters 2020 ist nicht zu sprechen. Vor diesem Hintergrund sind die geplanten Einsparungen des Finanzministeriums ein Skandal. Gerade jetzt benötigen die Hochschulen jeden Cent, um ihren Betrieb an die derzeitigen (Krisen-)Bedingungen anzupassen. Darüber hinaus wurden die Grundbudgets der Hochschulen im Haushaltsjahr 2020 durch die zweite Stufe des Bernburger Vertrags bereits gekürzt. Zudem werden die Studierenden, die im Rahmen der Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, bisher nicht in den Hilfsprogrammen des Bundes oder des Landes berücksichtigt. Bundesbildungsministerin Karliczek hat einer BAföG-Öffnung für alle Studierenden eine Absage erteilt und auf zinslose Darlehen verwiesen. Doppelt betroffen von der Situation sind zudem Studierende, die langzeitgebührenpflichtig sind. Viele von ihnen gehen neben dem Studium arbeiten und sind jetzt von Entlassung bedroht oder betroffen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen keinen Konsolidierungsbeitrag festzuschreiben und in der Zielvereinbarungsperiode 2020-2024 keinen Konsolidierungsbeitrag zu erheben. Im Sommersemester 2020 sollen zudem alle anfallenden Langzeitgebühren durch die Hochschulen erlassen und bereits eingezogene Gebühren den betreffenden Studierenden erstattet werden. Für Studierende, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ihr Beschäftigungsverhältnis verloren haben, soll das Land zudem einen Sozialfonds einrichten. Dieser soll durch die Studentenwerke verwaltet werden und für die oben genannten Studierenden monatlich jeweils 450 € sowie einen Zuschuss zur Krankenkasse ausschütten.

Antrag: Humanitäre Katastrophe abwenden - Gesundheitsschutz für Alle Antrag (Drs. 7/5999)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kann sich angesichts der Menschenrechtsbrüche  an den EU-Außengrenzen und den akuten existenziellen Bedrohungslagen für Menschen nicht hinter dem Verweis auf aufnahmeunwillige Regierungen innerhalb  der EU oder einzelnen Paragraphen der Aufnahmegesetzgebung verstecken, sondern muss das in ihrer Macht  stehende tun, diese humanitäre Katastrophe abzuwenden und hierfür auf Ebene des Landes, des Bundes sowie der EU um Mitstreiter_innen werben. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, zur Abwendung der humanitären Katastrophe in der Ägäis ein Landesaufnahmeprogramm zu initiieren und damit die kommunalen Beschlüsse über „sichere Häfen“, wie sie bereits in Magdeburg und Halle erfolgt sind,  zur Realisierung zu verhelfen. Zudem soll in anderen Kommunen dafür geworben werden, sich diesem anzuschließen. Darüber hinaus soll die Landesregierung eine  Bundesratsinitiative für ein Bundesaufnahmeprogramm initiieren, das eine adäquate  Verteilung der Geflüchteten auf das gesamte Bundesgebiet ermöglicht und sich auf der Ebene des Bundes für eine Koalition der Menschenrechte innerhalb der EU-Staaten stark machen. Zum Schutz der Geflüchteten in Sachsen-Anhalt sollen unter anderem sofort alle notwendigen Schritte zur Beendigung der Massenunterbringung  in der ZASt Halberstadt unternommen werden.

Antrag: Kommunale Demokratie nicht außer Kraft setzen (Drs. 7/6004)

Mit Runderlass vom 23. März 2020 verfügte das Innenministerium, dass Kommunen unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage von einzelnen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes befreit werden. Dazu gehört auch die Öffentlichkeit der Sitzungen. Stattdessen wurden Entscheidungen im schriftlichen Verfahren ohne inhaltliche Beschränkungen zugelassen, wenngleich dies nur bei dringlichen Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, gelten soll. Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE soll der Landtag daher feststellen, dass mit dem Runderlass in  rechtswidriger Weise das Öffentlichkeitsprinzip und damit der tragende Grundsatz  kommunaler Demokratie außer Kraft gesetzt wurde und hierdurch Kommunen erheblichen Risiken ausgesetzt wurden. Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich - befristet für bestehende außergewöhnliche Notlagen -  handlungs- und rechtssichere Verfahrensregelungen für die Kommunen zu schaffen bzw. Hinweise zu erteilen

Antrag: Beitragsmoratorium zu Straßenausbaubeiträgen sofort umsetzen (Drs. 7/6022)

Mit einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im November 2018 durch die Fraktion Die LINKE durften Bürger*innen in Sachsen-Anhalt darauf vertrauen, dass der Landtag die seit Jahren umstrittenen Straßenausbaubeiträge mit Wirkung zum 1. Januar 2019 abschafft. Die daraus entstehenden Einnahmeausfälle der Gemeinden sind diesen zu kompensieren. Dies hat die Fraktion DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 7/3578) vorgeschlagen. Inzwischen treten auch die Mitglieder der Koalitionsfraktionen für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Allerdings sind bisher keine gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen worden und die Stichtagsregelung lässt dementsprechend auf sich warten. Somit werden weiterhin in Sachsen-Anhalt Straßenausbaubeiträge erhoben. Dies führt zu Protest und gerichtlichen Auseinandersetzungen, zu Verunsicherung und im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie-Situation zu weiteren sozialen Verwerfungen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt daher darauf ab, dass sich der Landtag zum Ziel, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und daraus entstehende Einnahmeausfälle der Gemeinden zu kompensieren bekennt. Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich ein Moratorium zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Kommunen umzusetzen, das bis zur endgültigen Verabschiedung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes in den Kommunen für rechtliche Sicherheit bezüglich einer Aussetzung von Beitragserhebungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sorgen soll und unverzüglich die Verabschiedung des geänderten Kommunalabgabengesetzes zu terminieren.


Magdeburg, 6. Mai 2020