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Parlamentarische Initiativen zur 35. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung am 20. und 21. November ein:

Antrag: Gewalthilfegesetz jetzt verabschieden – Frauenunterstützungsstrukturen gewährleisten (Drs. 8/4759)

Die Zahlen der häuslichen Gewalt haben in den letzten Jahren erschreckende Ausmaße angenommen. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 155 Femizide. Jeden Monat bearbeitet die Interventionsstelle in Halle mindestens einen Fall, bei dem Frauen mit dem Tode bedroht werden. Dennoch fehlt es im Land nach wie vor an der existenzsichernden Finanzierung der Frauenschutzhäuser und Beratungsstellen. Ein unhaltbarer Zustand ist zudem der von den schutzsuchenden Frauen aufzubringende Eigenanteil, der noch einmal höher ist, wenn sie aus einem anderen Landkreis in ein Frauenschutzhaus kommen. Bundesseitig ist die Blockadehaltung der Ampelkoalition zur Finanzierung und Umsetzung des Entwurfes des Gewalthilfegesetzes entgegen der Koalitionsvereinbarung verwerflich und zudem hinderlich für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der vorliegende Entwurf des Gewalthilfegesetzes muss noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags umgesetzt werden, was die Landeregierung entsprechend einfordern muss. Auf Landesebene braucht es zudem ein Fachgespräch zu den aktuellen Herausforderungen der Frauenschutzhäuser und der Bedarfe an einem bundesweiten Gewalthilfegesetz.

 

Antrag: Wir müssen reden – und handeln: Jugendhilfegipfel 2025 (Drs. 8/4800)

Die gesellschaftlichen Krisen gehen auch nicht spurlos an Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien vorbei. Seit Jahren verzeichnen wir steigende Zahlen von Kindeswohlgefährdungen und in Folge Inobhutnahmen. Die Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe sind überbelegt, die Fachkräfte in Jugendämtern und den Einrichtungen stark belastet. Die Beziehungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen muss im Vordergrund jedes pädagogischen und jugendamtlichen Handelns stehen. Dafür braucht es jede Unterstützung. Hinzu kommt, dass ab 2028 ein inklusives SGB VIII gelten soll, für welches entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Die Gesamtverantwortung für alle Kinder und Jugendlichen – ob mit oder ohne Behinderung, die damit der Kinder- und Jugendhilfe obliegt, muss entsprechend organisiert werden. Mit all diesen Aufgaben kann das Land die Kommunen nicht allein lassen. Im Gegenteil, es braucht die Gemeinsamkeit, es muss zusammen geplant werden, wie sich Jugendhilfe im Land im Sinne der jungen Menschen besser für die Aufgaben aufstellen kann. Dazu dient als erster Schritt ein gemeinsamer Jugendhilfegipfel, um die Voraussetzungen zu schaffen.

 

Antrag: Stromkosten senken – Intel-Subventionen zur Energiekostenreduzierung statt zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen (Drs. 8/4803)

Die bisherige Koalition auf Bundesebene hat sich darauf geeinigt, die ursprüngliche Summe von 9,9 Mrd. Euro, die über mehrere Jahresscheiben aus dem KTF zur Subvention der Intel-Ansiedlung gezahlt werden sollten, zum Stopfen von Haushaltslöchern zu verwenden. Dies ist unter der Bedingung drohender Deindustrialisierung und einer anhaltenden Rezession eine wirtschaftspolitische Fehlentscheidung. Notwendig wären eine Energiekostensenkung, eine Nachfragestimulierung und Investitionen in Infrastruktur und wirtschaftlichen Umbau.

Da es in absehbarer Zeit höchstwahrscheinlich keinen Bundeshaushalt geben wird, kommt kurzfristig nur eine einzelgesetzliche Regelung in Frage. Bis 2023 gab es eine Regelung zur Reduzierung der Netzübertragungskosten in Höhe von 3 Cent je kWh. Eine Verabschiedung eines solchen Gesetzes wäre unter den jetzigen Bedingungen im Bundestag möglich. Dies würde sowohl die Einzelhaushalte als auch die Industrie spürbar entlasten.

 

Entschließungsantrag und Aussprache zur Großen Anfrage: Entwicklung der Altersrenten in Sachsen-Anhalt (Drs. 8/4802)

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent wird am 30.06.2025 auslaufen und voraussichtlich ab 2027 absinken. Falls das Rentenniveau jetzt nicht stabilisiert würde, würde es mittel- bis langfristig auf unter 45 Prozent absinken. Schon die Absenkung von 53 auf 48 Prozent hat die Altersarmut verdoppelt. Das Absinken des Rentenniveaus wird dramatische Auswirkungen haben und jegliche soziale Absicherung durch die gesetzliche Rente noch weiter unterminieren. Wenn die Rente nach langjähriger Einzahlung nicht mal mehr über das Grundsicherungsniveau kommt, hat das dramatische Folgen für das gesellschaftliche Gefüge. Rentnerinnen und Rentner sind die bereits jetzt großen Verlierer der Krise. Mit Blick auf die Preissteigerungen der letzten Jahre hat kaum eine andere Bevölkerungsgruppe so harte finanzielle Einschnitte zu verkraften.

Der ohnehin hohe Anteil an Rentnerinnen und Rentnern unter den Wohngeldempfängern in Sachsen-Anhalt hat sich stark erhöht und ist von 47,5 Prozent im Jahr 2015 auf 64 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Rentnerinnen und Rentner, die 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben, blicken auf ein langes Arbeitsleben zurück – und das für eine Rente in Sachsen-Anhalt, die im bundesweiten Vergleich gerade einmal den vorletzten Platz erreicht. Die ostdeutschen Flächenländer bilden die Schlussgruppe im Rentenatlas 2023, Thüringen ist das traurige Schlusslicht. Von einer echten Angleichung und Rentengerechtigkeit, wie sie die Bundesregierung behauptet, kann keine Rede sein. Mit der Streichung des Umrechnungsfaktors wird sich die Rentenungleichheit wieder verschärfen. Die Antworten der Landesregierung belegen eindeutig, dass die Verwerfungen am ostdeutschen Arbeitsmarkt sich in den Bescheiden der Neurentnerinnen und -rentner bereits niederschlagen. Die durchschnittlichen Rentenhöhen im Erstbezug liegen unter den der Bestandsrentnerinnen und -rentner.

 

Magdeburg, 19. November 2024