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Parlamentarische Initiativen zur 33. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE in die Landtagssitzung am 4. und 5. April 2019 ein:

 

Antrag:  Fridays for Future verdient Wertschätzung und den politischen Dialog (Drs. 7/4144)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert, dass der Landtag das Anliegen der Fridays for Future-Demonstrationen unterstützt und das staatsbürgerliche Engagement der Teilnehmer*innen wertschätzt.  Er soll sich zudem dagegen wehren, dass unterschiedliche Zukunftsfragen wie die einer intakten und lebenswerten Umwelt und die einer guten Bildung gegeneinander aufgewogen werden. Vielmehr ist der politische Dialog der Landesregierung und des Landesparlaments mit der Fridays-for-Future-Bewegung nötig. Die Fridays for Future sind inzwischen zu einer weltweiten Bewegung geworden. Sie stehen für das politische Engagement einer jungen Generation, die in ihrem solidarischen Eintreten für Klimaschutz nationale Egoismen und Grenzen überwindet. Von staatlicher Seite ist bislang kaum ein konstruktiver Umgang mit den Schulstreiks gefunden worden. Exemplarisch dafür ist die Position der CDU-Bildungsminister*innen wie Anja Karliczek und Marco Tullner, die Schülerstreiks während der Unterrichtszeit ablehnt.

Antrag: Strukturen des Pflegekinderwesens verbessern - Alleinerziehende stärker unterstützen (Drs. 7/4143)

Auf Grundlage der Ergebnisse einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt fordert der Antrag die Landesregierung auf, gleichwertige Rahmenbedingungen  für Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt – insbesondere im Hinblick auf Zusatzbeträge,  Erziehungsbeträge,  Beihilfen, Kosten für Weiterbildungen und Ferienfreizeiten - zu schaffen. Da die Große Anfrage unter anderem aufzeigt, dass über 50 Prozent der Pflegekinder aus alleinerziehenden Herkunftsfamilien stammen, sollen darüber hinaus Hilfen und Unterstützung für Alleinerziehende in Sachsen-Anhalt ausgebaut werden. Der Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt e. V. soll zudem künftig institutionell gefördert werden.

Antrag: Blühende Landschaften für Sachsen-Anhalt (Drs. 7/4145)

Der alarmierende weltweite Verlust an biologischer Vielfalt in der Kultur- und insbesondere in der offenen Agrarlandschaft ist inzwischen Konsens in der Wissenschaft. Dabei steht meist der Verlust an bestäubenden Insekten im Zentrum der öffentlichen Diskussion, weil dieser unmittelbar die dramatischsten Auswirkungen hat. Gleichzeitig muss dies aber auch als Zeichen für einen gravierenden Wandel im gesamten Ökosystem verstanden und diskutiert werden. Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung daher auf, einen umfangreichen und konkreten Maßnahmenkatalog gegen die Entwicklung umzusetzen. Unter anderem soll die Flächenversiegelung im Sinne einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung minimiert, räumliche und funktionale Biotopverbunde geschaffen, das Blühstreifenprogramm erweitert und der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft minimiert werden.

Antrag: Umfang der Steuerpflicht für Seniorinnen und Senioren im Rentenbescheid einfügen (Drs. 7/4146)


Für Rentnerinnen und Rentner ist das Erstellen einer Einkommenssteuererklärung oft mit hohen Hürden bzw. Kosten verbunden. Gegen die wachsende Unsicherheit älterer Menschen in Fragen der Finanzen und Steuerlasten sind entsprechende Zusatzinformationen nötig. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, Aufklärung und Unterstützung zu leisten und sicherzustellen, dass bereits mit dem Ausfertigen des Rentenbescheides auf den Umfang der Steuerpflicht für Seniorinnen und Senioren hingewiesen wird. Der einfache Hinweis im Renten-bescheid, ob bei alleinigem Bezug dieser Rente eine Steuer zu zahlen ist beziehungsweise eine Steuererklärung fällig wäre, würde vielen Seniorinnen und Senioren bereits helfen, mit dieser Unsicherheit souveräner umzugehen.

Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 7/4141)

Die Fraktion DIE LINKE will das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt dahingehend ändern, dass die in einem Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Vorstandsmitglieder der Sparkassen unter  Namensnennung - aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie  Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung - jährlich offengelegt werden. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Anstalten der Kommunen und unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. In diesem Sinne sind Sparkassen Unternehmen, die dem öffentlichen Bereich zuzuordnen sind. Deshalb und auch wegen ihres öffentlichen Auftrags, Bürger, Wirtschaft und die öffentliche Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen, stehen die Sparkassen in besonderer Weise im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Daraus resultiert das Interesse der Öffentlichkeit, über die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkassen in vollem Umfang informiert zu werden.

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pensionsfondsgesetzes (Drs.7/4140)

Die Fraktion DIE LINKE will das Pensionsfondsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dahingehend ändern, dass künftig Nachhaltigkeitskriterien im Sinne ökologischer, sozialer und ethischer Belange zur Verbesserung einer langfristigen Sicherung der Anlagen im Sondervermögen zur Altersversorgung berücksichtigt werden. Altersversorgungseinrichtungen wie das Sondervermögen sind besonders geeignet für staatliche Nachhaltigkeitsstrategien - global und regional. Der langfristige Anlagehorizont korrespondiert mit der langfristigen Aufgabe einer nachhaltigen Entwicklung. Staatliche Entwicklungsziele sollten daher Eingang in die Anlagestrategie des Sondervermögens finden. Dazu zählt eine Minimierung von Investitionen in Wirtschaftsbereiche, deren Geschäftsmodelle im Wesentlichen auf Ausbeutung und Nutzung fossiler Ressourcen beruhen oder unter Verletzung von Arbeitnehmerrechten und/oder weiterer ethischer Prinzipien erfolgen.

Antrag: Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft der Tarifentwicklung anpassen (Drs. 7/4148)

Die Fraktion DIE LINKE tritt dafür ein, die im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Schulgesetz des Landes verankerten Rechte der Schulen in freier Trägerschaft strikt zu wahren. Sie sieht sich darüber hinaus in der Verantwortung, für eine gute Bildung aller Kinder und Jugendlichen zu sorgen, gleich welche Schule sie besuchen. Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE daher eine unverzügliche Anpassung der öffentlichen Zuschüsse für Träger der freien Schulen an die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes. So sollen die freien Schulen in die Lage versetzt werden, ihren Beschäftigten Gehälter zu zahlen, die nicht hinter denen der Fachkräfte im öffentlichen Dienst, die die gleiche oder gleichartige Arbeit verrichten, zurückstehen dürfen. Das Bildungsministerium unterläuft massiv den Anspruch an eine tarifliche Bezahlung der Beschäftigten und damit an faire Bedingungen für die freien Schulen im zunehmenden Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte.  

Antrag: Wahrung und Stärkung der Rechte von Kindern in Verfahren in Familiensachen mittels verbindlicher Qualitätsstandards und verpflichtender Qualifikationsanforderungen an Familienrichter*innen, Verfahrensbeistände und Gutachter*innen (Drs. 7/4147)

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, im Bundesrat für eine Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) initiativ zu werden. Das FamFG regelt den Einsatz von Verfahrensbeiständen als „Anwälte der Kinder“ in familiengerichtlichen Verfahren. Dem Verfahrensbeistand kommt also eine zentrale Bedeutung zu. Das Gesetz beschreibt lediglich die Geeignetheit dieser Personen, ohne besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen näher zu definieren. Eine Festlegung von Standards scheint daher geboten. Dies betrifft insbesondere auch die Schulungs- und Bildungsangebote für Verfahrensbeistände. Da sich Kinder im Gegensatz zu Erwachsenen ihren Anwalt nicht frei wählen können, soll das FamFG zudem dahingehend verändert werden, dass Kinder im Sinne eines funktionierenden Vertrauensverhältnisses den bestellten Verfahrensbeistand auch ablehnen können.

 

Magdeburg, 3. April 2019