Parlamentarische Initiativen zur 32. Sitzungsperiode des Landtages
Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung am 22. und 23. August ein:
Aktuelle Debatte: Würdigung des 1. September als Antikriegs- und Weltfriedenstag in einer Welt zunehmender militärischer Konflikte (Drs. 8/4482)
In der aktuellen Auseinandersetzung über die sogenannte Zeitenwende der deutschen Außenpolitik, einer massiven Erhöhung des Rüstungsetats, des Wunsches nach einer Kriegsfähigkeit Deutschlands und der drohenden Raketenstationierung amerikanischer Mittelstrecken-Raketen ist es unabdingbar, über die grundsätzlichen Lehren des 20. Jahrhunderts, die zur Einführung des 1. September als Weltfriedenstag geführt haben, zu sprechen. Die neuen Herausforderungen durch den russischen Überfall auf die Ukraine und die Perspektive der Bevölkerung, insbesondere in Sachsen-Anhalt, auf einen Ausweg, müssen Gehör finden.
Antrag: Mehrkindregelung im Kinderfördergesetz verstetigen – Übergang zur beitragsfreien Kita vorbereiten (Drs. 8/4427)
Es gilt, dass wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, um den Jüngsten die bestmöglichen Chancen für ein gutes Aufwachsen in Sachsen-Anhalt zukommen zu lassen. Dies muss ganz unabhängig vom Wohnort genauso wie vom Geldbeutel der Eltern erfolgen. Wir haben zwar seit geraumer Zeit die sogenannte Mehrkindregelung, die eine finanzielle Entlastung für die Eltern schaffen soll, die mehr als ein Kind in der Kindertagesbetreuung haben. Die aktuelle Entwicklung der Beiträge für Kita und Hort zeigt jedoch, dass sich diese in den Gemeinden mitunter massiv erhöht haben. Hier gilt es, landesseitig auf einheitliche Kitabeiträge abzustellen und dem Wildwuchs der Elternbeiträge in den Gemeinden entgegenzuwirken. Überlegungen, die Geschwisterermäßigung auf den Beitrag für das jüngste Kind umzustellen, ist eine deutliche Absage zu erteilen. Als Ziel muss jedoch die beitragsfreie Kita stehen. Frühkindliche Bildung muss kostenfrei sein.
Antrag: Landesfonds Rentengerechtigkeit – Anerkennung für ostdeutsche Lebensleistung (Drs. 8/4477)
Seit über 30 Jahren kämpfen Betroffene um die Anerkennung ihrer durch die Rentenüberleitung verlorenen und aberkannten Rentenansprüche aus Beschäftigungs- und Lebenszeiten in der DDR. Eine regelhafte rentengesetzliche Übernahme dieser Ansprüche würde deutlich höhere monatliche Renten für viele Teile der ostdeutschen Bevölkerung ergeben. Nach wiederholten Forderungen des Rundes Tisches der betroffenen Berufs- und Personengruppen lenkte die Bundesregierung zugunsten einer Minimallösung mit einmaligen Entschädigungen ein, allerdings nur für armutsbetroffene Härtefälle. Bei der finalen Umsetzung des Härtefallfonds stellte der Bund den sehr wenigen Anspruchsberechtigten eine Einmalzahlung von 2.500 Euro in Aussicht. Die Bundesländer konnten bei finanziellem Beitritt in den Fonds die Einmalzahlung verdoppeln. Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hatte diesen Schritt verweigert. Infolgedessen erhalten Anspruchsberechtigte also in Rostock eine Entschädigung von 5.000 Euro, in Magdeburg allerdings nur die Hälfte. Für diesen kleinen Kreis, zumal von Altersarmut betroffenen Rentner:innen, sollte das Land mit einem Aufstockungsfonds Verantwortung übernehmen. Damit die Lohnunterschiede zwischen Ost und West nicht voll in die Rente durchschlagen, wurden bisher die Ostlöhne bei der Rentenberechnung mit einem Faktor abgefedert und damit höhergewertet. Diese für die ostdeutschen Beschäftigten sehr wichtige Berechnung wird nach derzeitiger Gesetzeslage ab 2025 komplett abgeschafft. Das bedeutet weniger Rente für künftige Rentner:innen, besonders für Beschäftigte im Niedriglohnbereich. In Sachsen-Anhalt liegt die durchschnittliche Rente nach mindestens 45 Versicherungsjahren bei 1.386 Euro. Immer noch erhalten Beschäftigte im Osten 18 Prozent weniger Lohn und Gehalt als in Westdeutschland.
Antrag: Land nicht aufs Abstellgleis schieben – weitere Ausdünnung im Schienenverkehr stoppen! Erhalt und Ausbau der Fernverkehrsanbindungen des Landes (Drs. 8/4428)
Der Spiegel berichtete von Plänen des bundeseigenen Bahnkonzerns, besonders in Ostdeutschland Fernverkehrsverbindungen aus Kostengründen zu kappen. Das Dementi der Bahn fiel nur schwach aus, Einsparzwänge wurden bestätigt und perspektivisch Streckenstilllegungen eingeräumt. Der jüngst vorgelegte Haushaltsentwurf des Bundes bestätigt diese Befürchtungen. Mittel für den Schienenverkehr werden zugunsten von Straßenverkehrsinvestitionen umgeschichtet und die Bahn muss deshalb bilanztechnisch ihr Eigenkapital erhöhen, was das Problem beibehält und weitere Preissteigerungen für Kunden im Personen- und Güterschienenverkehr bedeutet – bei zunehmenden Qualitätseinbußen. In Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen 30 Jahren massiv Schienenverkehrsinfrastruktur abgebaut, Verbindungen reduziert oder eingestellt, die Landeshauptstadt Magdeburg verlor ihren ICE-Anschluss. Die Brücken, Schwellen, Gleise, Haltepunkte im Land sind teilweise marode und werden zunehmend gefährlich für die Menschen. Die Landesregierung muss mit den anderen ostdeutschen Ministerpräsidenten beim Bund und dem DB-Konzern dafür einsetzen, dass das Land nicht noch weiter abgehängt wird. Um die Auslastung dieser Verbindungen zu erhöhen, müssen Preissteigerungen unterbleiben. Im kommenden Doppel-Landeshaushalt 2025/26 bedarf es mehr Bundes- und Landesmittel für eine Erweiterung des Streckennetzes.
Magdeburg, 21. August 2024