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Parlamentarische Initiativen zur 19. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 22. und 23. März ein:

Aktuelle Debatte: Arbeitsweise der Sozialagentur ungenügend? – Träger der Eingliederungshilfe schlagen Alarm (Drs. 8/2380)

Aktuell liegen über 700 offene Schiedsverfahren zu Vergütungsvereinbarungen der Träger der Eingliederungshilfe vor. Augenscheinlich ist die Sozialagentur nicht in der Lage, die Vereinbarungen im gebotenen Zeitraum zu einen. Damit bleiben die Träger auf steigenden Energie- und Lebensmittelkosten sitzen. Diese Situation gefährdet die Versorgung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung im Land akut.

 

Antrag: Kinderärztliche Versorgung im Land sicherstellen (Drs. 8/2365)

Die Not bei der flächendeckenden Versorgung selbst von zum Teil schwer erkrankten Kindern in Sachsen-Anhalt ist ein Skandal. Jetzt zeigen sich die Auswirkungen jahrelanger Versäumnisse bei der Absicherung von Standorten und das Aussitzen struktureller Probleme. Auch in der Kindermedizin wird das Entgeltsystem der Fallpauschalen angewandt, womit ein wirtschaftliches Arbeiten dieser Abteilungen kaum möglich und für Krankenhäuser defizitär ist. Somit findet die Versorgung der Kinder und Jugendlichen an immer weniger Standorten im Land statt. Unterstützungsprogramme für die Aus- und Weiterbildung, die ein angemessenes Arbeiten des medizinischen Personals ermöglichen und die Abwanderung in attraktivere Arbeitsfelder verhindern, müssen jetzt aufgelegt werden. Perspektivisch muss das Abwandern und die Verrentung vieler Ärzt:innen aus der Kinder- und Jugendmedizin in den kommenden Jahren durch einen Fahrplan abgefedert werden. Der Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen hat eine alarmierende Stellungnahme zur aktuellen Situation herausgegeben und seine Forderungen müssen vom Gesundheitsministerium umgesetzt werden.

 

Antrag: Sicherheit für die Allgemeinheit erhöhen – Waffenrecht nutzen und schärfen (Drs. 8/2364)

Der Femizid von Bad Lauchstädt muss den Landtag zur Frage führen, wie er sich hätte verhindern lassen und wie Waffenrecht künftig gestaltet sein soll. Nach Informationen zu Vorereignissen, vorausgegangenen Bedrohungen des Opfers durch den Täter und Hilfeersuchen durch die am 8. März ermordete Frau, steht auch die Frage nach Versäumnissen in der polizeilichen und waffenbehördlichen Arbeit im Umgang mit dem Täter.

Das Waffenrecht bietet bereits in seiner jetzigen Fassung Möglichkeiten, Menschen, die durch Bedrohung, durch Angriffe oder durch sonstige Tatsachen eine Gefahr für die Sicherheit anderer oder die Allgemeinheit darstellen, zu entwaffnen, indem ein Verbot des Besitzes von Waffen erteilt wird. Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass die Polizeibehörden und Waffenbehörden im Land diese Form des Waffenverbots verbindlich anwenden. Die Sicherheit der Allgemeinheit muss höher gewichtet werden als bisher und als das grundsätzliche Recht, Waffen zu besitzen. Das heißt, die Zahl der Waffen im privaten Besitz und ihre Verfügbarkeit zu begrenzen. Außerdem ist zu überprüfen, welche Waffen künftig legal privat erwerbbar sein sollen und welche nicht. Die Fraktion DIE LINKE fordert, halbautomatische Waffen künftig dem privaten Besitz zu entziehen und eine kritische Überprüfung einzuleiten. Diese Debatte wird auch in Sachsen-Anhalt geführt.

 

Antrag: Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – auskömmliches und bedarfsgerechtes Ausführungsgesetz jetzt (Drs. 8/2366)

Die Vielfalt jener Menschen, die auf die Unterstützung von einem Betreuer angewiesen sind, reicht von Senior:innen mit Demenz bis hin zu Menschen mit psychischen Erkrankungen. Seit März 2023 mussten die 24 Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt einen Großteil ihrer Aufgaben niederlegen. Grund hierfür ist das fehlende Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht in Sachsen-Anhalt und die damit fehlende Finanzierung der Betreuungsvereine. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat im Januar 2023 in Kraft. Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland die Neuregelung verschlafen.

Anerkannte Betreuungsvereine haben danach Anspruch auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Das dient der Stärkung der unverzichtbaren Arbeit der anerkannten Betreuungsvereine bei der Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer, die im öffentlichen Interesse liegt. Um den neuen Aufgaben nachzukommen, sind mindestens eine Vollzeitstelle je 100.000 Einwohnenden im städtischen Raum und eine Stelle je 60.000 Einwohnenden auf dem Land nötig. So soll künftig eine verlässliche Förderung sichergestellt werden, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und für die Betreuungsvereine, die von ihnen dringend benötigte Planungssicherheit gewährleistet. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht nachgekommen und hat die Betreuungsvereine sowie Betroffene im Stich gelassen.

 

Antrag: 365-Tage-Ticket für alle und 9-Euro-Ticket für Schüler:innen im Land einführen (Drs. 8/2363)

Sozialverbände und die Fraktion DIE LINKE weisen darauf hin, dass 49 Euro für das „Deutschland-Ticket“ für viele Menschen zu teuer sind. Die von Infrastrukturministerin Dr. Lydia Hüskens ins Spiel gebrachten 29-Euro-Tickets für junge Leute bis 25 Jahre bzw. das 365-Euro-Ticket weisen da in die richtige Richtung. Aus diesem Grund gilt es, den Landtagsbeschluss für Modellprojekte zum „365-Tage-Ticket“ auch tatsächlich jetzt umzusetzen.

Um das 49-Euro-Ticket auch flächendeckend nutzbar zu machen, muss die Landesregierung bei der Ampel-Koalition in Berlin darauf drängen, die handwerklichen Fehler zu bereinigen, damit es keine „Ticket-Boykotte“ in einzelnen Regionen gibt. Der Stadtrat Magdeburg hat zum August 2023 ein 9-Euro-Ticket für alle Schüler:innen beschlossen, die bisher noch nicht zeitweise kostenfrei fahren konnten. Für etwa 22.000 Schüler der Stadt bedeutet das gleichzeitig eine Nutzungsausweitung auch an Wochenenden, Ferientagen und Abendstunden. Diesen Vorstoß der Stadt Magdeburg gilt es, zu unterstützen und auszuweiten auf das gesamte Land. Dafür soll die Landesregierung entsprechend das ÖPNV-Gesetz und das FAG anpassen.

 

Magdeburg, 20. März 2023