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Parlamentarische Initiativen zur 10. Sitzungsperiode des Landtags

Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 28. und 29. April ein:

Antrag: Maßnahmen gegen Preistreiberei im Energie- und Kraftstoffsektor (Drs. 8/1033)

Die bislang durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen gegen die wachsenden Strom-, Gas- und Kraftstoffpreise haben sich als unzureichend bzw. sogar kontraproduktiv erwiesen. Sie subventionieren die Preistreibereien der Konzerne, anstatt ihnen einen wettbewerbsrechtlichen Riegel vorzuschieben. Mit Blick auf die seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs stetig wachsenden Profite der Mineralölkonzerne und Versorgungsunternehmen besteht hier dringender Handlungsbedarf. Während Arbeitnehmer*innen, Mieter*innen, Studierende, Rentner*innen, Familien und Gewerbetreibende unter den Preistreibereien leiden, fahren allein die Mineralölkonzerne pro Tag über 100 Millionen Euro Extragewinne ein.

Die Abschöpfung dieser Gewinne ist im Interesse des Allgemeinwohls. Extra-Profite müssen abgegeben werden und künftig verhindert werden. Notfalls müssen Konzerne verstaatlicht werden. Die Befugnisse des Bundeskartellamtes müssen schnellstmöglich so ausgestaltet werden, dass alle Wertschöpfungsketten in der Strom-, Gas- und Mineralölwirtschaft, einschließlich der Raffinerien und Tankstellen, wirksam überprüft werden können. Auf Basis des Energiesicherungsgesetzes sind Rechtsverordnungen zu erlassen, die Produktion, Transport, Lagerung, Verteilung und auch Abgabe von Energieträgern regeln sowie Höchstpreise und die Unterbindung von Dumpingpreisen von Energien festlegen. Das Energiesicherheitsgesetz muss zudem um eine soziale Komponente erweitert werden, um ein Verbot von Stromsperren zu gewährleisten. Zur Abschöpfung von bislang aufgelaufenen Gewinnen soll eine ergänzende Körperschaftsteuer erhoben werden. Falls nötig, sind ergänzende gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die eine treuhänderische Verwaltung von Unternehmen ermöglichen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

 

Antrag: Investitionen in Bildungseinrichtungen stärken – Landesschulbauprogramm zügig umsetzen! (Drs. 8/1011)

Um den Sanierungsstau an den bestehenden Schulen in Sachsen-Anhalt zu beheben und durch Neubau zusätzliche Kapazitäten für die wachsende Anzahl von Schülern und Schülerinnen zu bewältigen, ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf ab dem Jahr 2023 ein Landesschulbauprogramm vorgesehen. Das Programm trägt dem Umstand Rechnung, dass die bisher eingesetzten Bundesmittel für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Weitem nicht ausreichend sind.

Der Investitionsstau im Schulbau wird auf über 44 Milliarden Euro geschätzt. Voraussetzung für die Prioritätensetzung für ein Schulbauprogramm Sachsen-Anhalt ist daher zunächst eine Analyse zum Sanierungsbedarf im Land, um ein Landesschulbauprogramm verlässlich zu entwickeln. Es müssen alle Beteiligten in den Schulbauprozess im Rahmen eines Vergabegremiums einbezogen werden. Für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Bereich der Bildungseinrichtungen muss gelten, dass die Schaffung guter Bedingungen für Kinder und Jugendliche Vorrang vor der Konsolidierung der Haushalte hat. Insofern soll es Kommunen ermöglicht werden, auch in Zeiten knapper Kassen und bereits bestehender Verschuldung für diese Zukunftsinvestitionen die erforderlichen Kredite aufzunehmen.

 

Magdeburg, 27. April 2022