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Parlamentarische Initiativen der 37. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige parlamentarische Inititiativen bringt die Fraktion DIE LINKE in die Landtagssitzung vom 28. bis 30. August 2019 ein:

Antrag: Strukturwandel in der Automobil- und Zulieferindustrie gestalten (Drs. 7/4772)

Die technologische Umstellung der Automobilbranche ist unaufhaltsam. Sie ist Folge der industriellen, ökologischen und lebensweltlichen Umbrüche. Mobilität verändert sich und muss neuen ökologischen und sozialen Ansprüchen gerecht werden. Letztendlich geht es um Verkehrsvermeidung und -reduzierung, was mittelfristig tiefgreifender und veränderter Strukturen und einer nachhaltigen Planung bedarf. Diese Strukturen betreffen die Automobilindustrie in Sachsen-Anhalt, vor allem aber die Automobilzulieferindustrie, deren wirtschaftliche und auch beschäftigungspolitische Bedeutung keinesfalls unterschätzt werden darf. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt daher darauf ab, den Strukturwandel in der Automobil(-zuliefer-)industrie zukunftsfest zu gestalten. Unter anderem wird die Landesregierung aufgefordert, eine Bestandsanalyse der Automobilzulieferindustrie und ihrer Zukunftserwartungen in Sachsen-Anhalt vorzulegen, schnellstmöglich in einen Strategiedialog mit den vom Strukturwandel in der Automobil(zuliefer)industrie betroffenen Arbeitgeberverbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Betriebsräten, Umwelt- und Verkehrsverbänden und Kommunen zu treten und einen Maßnahmenkatalog zur Abfederung des zu erwartenden Strukturwandels in der Automobil(-zuliefer)-industrie in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den oben genannten Partner*innen des Strategiedialogs und den Menschen vor Ort zu erarbeiten.

Antrag: Rechte Gewalt entschlossen bekämpfen! Betroffene schützen, Zivilgesellschaft stärken, Strafverfolgung intensivieren (Drs. 7/4776)

Mit dem Antrag legt die Fraktion DIE LINKE einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur entschlossenen Bekämpfung rechter Gewalt vor. Die Landesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein zügiges Verbot der militanten Neonaziorganisation „Combat 18 Deutschland“ sowie für die Beendigung der Arbeit mit V-Leuten in allen Strukturen der verschiedenen Neonazigruppierungen einzusetzen. Darüber hinaus soll in Sachsen-Anhalt umgehend die Arbeit mit V-Leuten in allen Strukturen der verschiedenen Neonazigruppierungen beendet werden. Zudem soll die zivilgesellschaftliche und fachliche Arbeit gegen Rechtsextremismus und für Demokratie gestärkt und die Förderung für das „Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“ erhöht werden. Auch auf der Ebene des Bundes soll sich die Landesregierung für eine dauerhafte Finanzierung von Dachverbänden -  u.a. des Bundesverbands Mobile Beratung e. V. – einsetzen.

Aktuelle Debatte: Reform der Grundsteuer - Steuergerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und kommunale Selbstverwaltung statt Steuerwettbewerb (Drs. 7/4797)

Mit seinem Urteil vom10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die der Grundsteuer  zugrunde liegenden Bewertungsvorschriften verworfen und dem Gesetzgeber eine  Neuregelung des Grundsteuerrechts bis 31. Dezember 2019 aufgegeben. Spätestens ab 1.  Januar 2025 darf die Grundsteuer nur noch nach diesen Regelungen erhoben werden. Die  Grundsteuer hat, als wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, in Sachsen-Anhalt für die kommunale Selbstverwaltung und deren Finanzierung erhebliche Bedeutung. Die Höhe des Aufkommens steuern die Kommunen über das ihnen zustehende Hebesatzrecht. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen obliegt der Landesfinanzverwaltung. Die Abstimmung in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Die Fraktion DIE LINKE hält es für geboten, die Auswirkungen dieses Gesetzgebungsvorhabens auf Sachsen-Anhalt im Landtag zu debattieren.

Aussprache zur Großen Anfrage: Seniorenpolitisches Programm "Aktiv und selbstbestimmt"  - Altenhilfe und Pflege im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 -  Eine Bestandsanalyse (Drs. 7/4239)

Das seniorenpolitische Programm des Landes Sachsen-Anhalt sollte die Rahmenbedingungen  schaffen, um die Chancen, die sich aus dem Veränderungsprozess des demografischen Wandels in diesem Land ergeben, zu ergreifen und stellt einen Teil des Handlungskonzeptes  zur nachhaltigen Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt dar. In diesem seniorenpolitischen Programm wurden u. a. Maßnahmen und Projekte des Ministeriums für Arbeit, Soziales  und  Integration für ein aktives und selbstbestimmtes Altern in Sachsen-Anhalt festgeschrieben  und sollten diesen Prozess gestalten und aktiv begleiten. Bereits 2013 wurde durch die Fraktion DIE LINKE in einer Großen Anfrage (Drs. 6/1856) der Ausführungsstand und die weitere Entwicklung dieses seniorenpolitischen Programmes thematisiert. Zwei Jahre vor Auslaufen des seniorenpolitischen Programmes wollte die Fraktion DIE LINKE erneut mit  differenzierten Fragen zu den Maßnahmen dem aktuellen Ausführungsstand dieses  Programms und seiner eventuellen Fortsetzung nach 2020 nachgehen. Die Antwort der Landesregierung liegt nun vor.

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (Drs. 7/4771)

Grundschullehrkräfte sind bisher in die Besoldungsgruppe A12 (Eingangsamt) eingestuft.  Aufgrund der gestiegenen und niveaugleichen Qualifikationsanforderungen für den Erwerb dieses Lehramtes im Verhältnis zu Lehrkräften mit einer Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufen I und II sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung entsprechender Lehrkräfte ist eine Besoldungsanpassung erforderlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe künftig in die Besoldungsgruppe A13 (Einstiegsamt) eingestuft werden sollen. Die Besoldungsgruppe A13 ist der Maßstab für Bewerberinnen und Bewerber mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss, wie ihn Grundschullehrkräfte haben. Im Ländervergleich verliert Sachsen-Anhalt bei der Besoldung  von Grundschullehrkräften an Attraktivität, wenn die Anhebung zur Besoldungsgruppe A13 ausbleibt.

Antrag: Integrierte Marketingstrategie für das Land Sachsen-Anhalt (Drs. 7/4773)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, an der Weiterentwicklung einer integrierten Vermarktungsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt festzuhalten. Diese  integrierte Image- und Vermarktungsstrategie, die das Land Sachsen-Anhalt als Land mit guten Lebensbedingungen, guten Voraussetzungen für wirtschaftliche Tätigkeit und guten  touristischen Angeboten darstellt, wird in einer diesem Ansatz entsprechenden landeseigenen Gesellschaft umgesetzt. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres zu überprüfen und eine entsprechende Analyse vorzulegen, inwieweit die Investitions- und  Marketinggesellschaft (IMG) diesen Ansprüchen bereits entspricht bzw. welche strukturellen  Veränderungen innerhalb dieser Institution noch vorgenommen werden müssen. Die  wissenschaftlichen Analysen zum Standortmarketing auch auf Länderebene der letzten Jahre belegen, dass ein erfolgreiches Marketing den Standort bzw. das Land ganzheitlich  vermarkten muss. Dabei muss im Mittelpunkt die hohe Lebensqualität stehen, die darüber entscheidet, ob Menschen in Sachsen-Anhalt oder anderswo ihre Ideen und Konzepte in die Entwicklung einbringen wollen. In diesem Zusammenhang muss das Land sowohl als  attraktiver Wirtschaftsstandort als auch attraktive Tourismusdestination vermarktet werden.

Antrag: Verfassungsauftrag wahrnehmen - Staatskirchenleistungen ablösen (Drs. 7/4774)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über die Ablösung der Staatskirchenleistungen. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung aufgefordert, eine Kommission einzurichten, die aus Vertretern der Kirchen,  Vertretern der Landesregierung und Mitgliedern der Landtagsfraktionen gebildet werden soll. Die Kommission soll dabei insbesondere den Umfang des im Rahmen der Säkularisation  Anfang des 19. Jahrhunderts im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt enteigneten  Kirchenbesitzes  und der seither geleisteten Zahlungen und Entschädigungen evaluieren und einen Vorschlag erarbeiten, wie die Staatskirchenleistungen endgültig abgelöst werden können. Die Weimarer Reichsverfassung vom11. August 1919 hat der damaligen Regierung den Auftrag erteilt, die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften abzulösen. Dieser  Verfassungsauftrag wurde1949 in das heute geltende Grundgesetz übernommen. Damit harrt  dieser Auftrag jetzt seit100 Jahren seiner Umsetzung. Ebenso dürften die seit der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts gezahlten Staatskirchenleistungen den Umfang  der seinerzeit enteigneten Kirchengüter inzwischen weit übertreffen.

Antrag: Ungerechtigkeit in der Berufsschulrichtlinie abschaffen - "RabAz" sofort ändern (Drs. 7/4775)

Mit dem Antrag möchte die Fraktion DIE LINKE die Richtlinien über die Gewährung  von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt (Berufsschulrichtlinie - RabAz) so ändern, dass Auszubildende, die eine Berufsbildende  Schule innerhalb ihres Landkreises besuchen und alle Auszubildenden nach dem ersten Ausbildungsjahr nicht mehr benachteiligt werden. Anstelle eines „Azubiticket für Alle“ setzt die Landesregierung auf die o. g. Richtlinie, durch deren derzeitige Fassung, die genannte Benachteiligung gegeben ist.


Magdeburg, 27. August 2019