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Kompromisslösung der Bundesregierung zu Paragraph 219a fällt bei Anhörung durch

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtages von Sachsen-Anhalt hat sich heute auf Antrag der Fraktion DIE LINKE in öffentlicher Anhörung mit dem Paragrafen 219a StGB befasst. Angehört wurden unter anderem Vertreter*innen vom Bund der Richter und Staatsanwälte, von Pro Familia, des Berufsverbandes der Gynäkologen, des Landesfrauenrates, der Ärztekammer und des Universitätsklinikums Magdeburg. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

„Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass der von der Bundesregierung beschlossene Kompromissvorschlag zu Paragraf 219a – genauer gesagt der neue Absatz 4 – von dem Großteil der Anzuhörenden abgelehnt wird. Begründet wurde diese Bewertung damit, dass auch diese Neuregelung es nicht schafft, die Entkriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten rechtssicher herbeizuführen. Auch bliebe mit dem Fortbestand des Paragrafen 219a weiterhin das Recht von Frauen und Männern auf reproduktive Selbstbestimmung eingeschränkt.

Insbesondere wurde moniert, dass mit der neuen Regelung wichtige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch weiterhin tabuisiert werden. Damit bleibt das Informationsrecht der Betroffenen eingeschränkt.

Als Fraktion DIE LINKE sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die Neuregelung des Paragraphen 219a sich als Flickschusterei erweist. Besser wäre es gewesen, den Paragraphen komplett zu streichen und Ärztinnen und Ärzten die für sie erforderliche Rechtssicherheit zu garantieren.“

 
Magdeburg, 22. März 2019