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Kampf der AfD gegen die Diätenregelung ist populistisch und verlogen

Die AfD hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Regelung für die Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) vorgelegt. Diese Regelung wurde erst in der letzten Wahlperiode erarbeitet und nach intensiver Debatte von allen Fraktionen in der Landesverfassung und im Abgeordnetengesetz verankert. Sie trat mit dem Beginn dieser Wahlperiode in Kraft. Bei den anderen Fraktionen hat der Gesetzentwurf der AfD deshalb keine Unterstützung gefunden. Mit dem Instrument einer Sondersitzung des Parlaments will die AfD nun öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema erreichen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Thomas Lippmann:

„Der Plan der AfD, die Diätenregelung für die Abgeordneten des Landtages zu kippen, zeugt von ihrer Planlosigkeit in Bezug auf Alternativen und verdreht die Tatsachen. Die AfD ignoriert bewusst die in den bisherigen Beratungen aufgezeigten Argumente für die Beibehaltung der geltenden Regelung.

Außerdem hatte die Fraktion DIE LINKE bereits mit der Einbringung des Nachtragshaushaltes am 30. März in einem Entschließungsantrag einen alternativen Weg aufgezeigt, wie ein Verzicht auf die Diätenerhöhung für 12 Monate erreicht werden kann. Dieser Antrag wurde von der Koalition abgelehnt und auch von der AfD nicht unterstützt.

Die Gesetzesinitiative ist verlogen und dient der AfD ausschließlich dazu, mit einem populären Thema die Öffentlichkeit gegen die anderen Fraktionen aufzubringen. Für ihre Ziele kalkuliert sie die Beschädigung des Ansehens des Parlaments bewusst ein. Das ist für eine Fraktion des Landtages unwürdig.

Die AfD versucht den falschen Eindruck zu vermitteln, mit ihrem Gesetzentwurf seien Diätenerhöhungen vom Tisch. Das Gegenteil ist aber der Fall. Die AfD will eine begrenzende Regelung beseitigen, die die Festsetzung der Diäten an die allgemeine Gehaltsentwicklung in der Gesamtbevölkerung koppelt. Sie will zurück zu dem intransparenten System früherer Jahre, bei dem die Diäten schon einmal in der Hand einer Kommission lagen.

In diesen Jahren hatte sich allerdings gezeigt, dass die Kommission die Diäten immer wieder höher festgesetzt hatte, als es der allgemeinen Gehaltsentwicklung entsprach. Deshalb war nach einer transparenten und begrenzenden Regelung gesucht worden. Die heutige Kopplung an die allgemeine Gehaltsentwicklung führt auch dazu, dass bei einer Senkung des Gehaltsniveaus z.B. in Folge der Corona-Maßnahmen die Diäten gekürzt werden. Mit der Beseitigung der aktuellen Regelung würde die AfD eine solche Anpassung verhindern.“



Zur Information:

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE „Solidarität ist das Gebot der Stunde“ Drs. 7/5937

Ziffer II

„Als Zeichen gesellschaftlicher Solidarität in der Krisenzeit verpflichten sich die Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt, auf die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes zum 1. Juli 2020 zu verzichten und diese dem Landeshaushalt zum Ausgleich von Mehrkosten als Folge der Corona-Pandemie für 12 Monate zurückzuzahlen.“