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Henriette Quade zu TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an das Recht der Europäischen Union

Anrede,

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die deutschen und auch die sachsen-anhaltischen Gesetze an die Datenschutzverordnungen der EU angepasst werden müssen, wir führten in den vergangenen Monaten immer wieder Debatten, die sich damit auseinandersetzten, heute nun haben wir sehr umfangreiche Regelungswerke vor uns, die verabschiedet werden wollen und auch müssen, weil die Umsetzung zwingend ist.

Ich sagte in einer der ersten Debatten, die wir dazu führten, dass prinzipiell zu begrüßen ist, dass versucht wird aus dem nationalen Flickenteppich eine einheitliche Regelung zu machen. Dabei bleibt es. Wobei es auch bleibt: Die neuen und zum Teil nur neu gefassten Regelungen müssen für die Anwender nachvollziehbar und praktikabel sein und dürfen eben kein intransparentes Bürokratiemonster sein. Und wir reden ja auch nicht über neue Grundsätze: Datensparsamkeit bei der Erhebung, Datenrichtigkeit, Datensicherheit und das Prinzip der strengen Zweckbindung und des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für Erhebungs- und Verarbeitungsvorgänge.

Was sich aber zeigen muss, ob die Regelungen die die Landesregierung hier vorschlägt, tatsächlich diesen Kriterien Rechnung tragen. Ein Blick in die Stellungnahmen der regierungsinternen Anhörungen zeigt, dass die Auffassungen darüber schon weit auseinandergehen.

Denn auch wenn es sich zu einem großen Teil um redaktionelle Anpassungen handelt, wird doch bereits jetzt deutlich, dass diejenigen, die die Gesetze anwenden sollen, dadurch nicht unbedingt mehr Klarheit bekommen, sondern teilweise mehr Unklarheiten. Insofern wäre es unseres Erachtens richtig gewesen, nicht bis auf den letzten Drücker mit der Anpassung an die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 zu warten. Insofern wäre es richtig gewesen, das von meiner Fraktion damals beantragte Handbuch für Unternehmen und alle anderen Anwender zu erstellen- wir werben an dieser Stelle ausdrücklich dafür diese Vorlagen jetzt nicht im Eilverfahren durch den Landtag zu schleusen, sondern sich die Regelungen gründlich anzuschauen.

Spätestens bei der Einführung des Begriffs der drohenden Gefahr, den meine Fraktion außerordentlich kritisch sieht, in die Regelungen für den Justizvollzug wird deutlich: Regelungen zum Datenschutz sind nie nur technischer und redaktioneller Natur, sondern erfordern immer eine politische Debatte. Lassen sie uns die in den Ausschüssen führen!