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Gesetzesentwurf zur Finanzierung landesbedeutsamer Fähren der Fraktion DIE LINKE nimmt nächste Hürde

Der Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE, nach dem für die landesbedeutsamen Fähren das Land gesetzlich garantiert die Kosten für die alle fünf Jahre stattfindende Landrevision und die hälftige Finanzierung der jährlichen Betriebskostendefizite übernimmt,  ist heute erstmalig im Fachausschuss des Landtags beraten wurden. Dazu erklärt Wulf Gallert, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE:

„Die Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass der Gesetzesentwurf eine große Zustimmung erfährt, da in ihm ganz maßgeblich die Anregungen der betroffenen Gemeinden eingeflossen sind. Innerhalb der nächsten zwei Wochen sollen die Betreiber eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Allerdings hat der Gesetzesentwurf nur dann noch eine Chance, wenn umgehend der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse angefertigt, um einen Beschluss des Gesetzes auf der letzten Landtagssitzung im April zu ermöglichen.

Wir warnen CDU, SPD und die Grünen dringend davor, die Beratung so zu verzögern, dass es in dieser Wahlperiode zu keiner Beschlussfassung mehr kommt. Wenn die Koalition vorhat, unseren Vorschlag nicht zuzustimmen, sondern abzulehnen, dann muss sie es bitte transparent und für alle sichtbar auf der April-Sitzung des Landtags machen.

Die Fraktion DIE LINKE ist allerdings der Meinung, dass die Betreiber sofort Unterstützung und Sicherheit bei der Erfüllung dieser Landesaufgabe benötigen. Ein weiteres Aussitzen dieses Problems durch die Kenia-Koalition wäre indiskutabel und würde damit zum Wahlkampf-Thema werden.“

 

Magdeburg, 25. Februar 2021