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Förderungen aus dem Corona-Sondervermögen wirtschaftlich und fachlich sinnvoll gestalten

In der heutigen Landtagsdebatte um das Corona-Sondervermögen betont Kristin Heiß, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke:

„Mit Notlage verbinden die Menschen Ausgangssperren, geschlossene Geschäfte, abgesagte Weihnachtsmärkte, lange Schlangen an Test- und Impfzentren, Maskenpflicht und 1,5 Meter Abstand zu einander. Nach Notlage fühlt sich dieses Jahr und diese Vorweihnachtszeit nicht mal annähernd an. Trotzdem hat uns die Landesregierung vor einigen Wochen einen Antrag auf Notlage für das Jahr 2025 vorgelegt. Notwendig ist dieser Antrag wegen der Schuldenbremse.

Wir brauchen also dringend diese Notlage, damit uns das Corona-Sondervermögen nicht flöten geht. Wenn Sie sich die Abflüsse im Sondervermögen anschauen, wird deutlich: Das Geld fließt einfach nicht ab. Die Landesregierung braucht mehr Zeit, um die Maßnahmen im Sondervermögen umzusetzen. Um dies zu tun, sollen wir ein weiteres Notlagenjahr ausrufen. Wenn Sie sich den Notlagen-Antrag anschauen, wird Ihnen auffallen, dass jede der noch bestehenden Maßnahmen beschrieben und die Notwendigkeit zu deren Weiterfinanzierung begründet wird.

Besonders wenige Abflüsse haben wir leider im Bereich des Sozialministeriums und des Bildungsministeriums. Erst durch unsere Abfrage zu den Mittelbindungen konnten wir erkennen, dass es zumindest eine gute Tendenz gibt. In der Pflege liegen die Bewilligungen bei über 98 Prozent. Hier könnte sogar noch mehr abfließen, weil diverse Anträge noch offen sind. Bei den Krankenhausinvestitionen ist die Bindung bei 86 Prozent. Auch hier gehören die Mittel hin, die bei anderen Maßnahmen liegen bleiben.

Die Baumaßnahmen an Schulen liefen bisher sehr schlecht, was sicher auch an der sehr spät veröffentlichten Richtlinie lag. Diese ist nun aber da und es kann bis Januar 2025 Geld beantragt werden. Hier geht es auch um kleinere, schnell umzusetzende Baumaßnahmen wie den Einbau von Waschbecken, den Umbau von Toiletten oder das Einsetzen neuer Fenster. Hier nun Millionen zu entnehmen, um die Verwaltung zu stützen, ist falsch.

Wenn wir uns hier also schon einer Notlüge bedienen, dann sollten wir das Geld, das durch zur Verfügung steht, doch bitte da einsetzen, wo es wirklich gebraucht und sinnvoll eingesetzt wird. Daher haben wir unseren Entschließungsantrag formuliert, in dem Sie diese Punkte wieder finden.

Mit der Gesetzesänderung zum Corona-Sondervermögen wollen wir für mehr Transparenz sorgen, damit wir im kommenden Jahr von der Landesregierung eine umfängliche Berichterstattung erhalten auch zu den Mittelbindungen und Untermaßnahmen. Außerdem wollen wir eine derart große Umschichtung wie die bei der Maßnahme 42 geplant ist, zukünftig unterbinden und auf maximal 25 Prozent der Gesamtsumme beschränken – und da natürlich nur unter Einbeziehung des Landtages.“

 

Magdeburg, 17. Dezember 2024