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Feußners Schulgesetznovelle ist rückwärtsgewandt und destruktiv

Zu der von Ministerin Feußner erarbeiteten 18. Schulgesetznovelle, die im kommenden Plenum eingebracht werden soll, hat die Fraktion Die Linke einen umfassenden Änderungsantrag vorgelegt. Mit diesem sollen wesentliche Inhalte im Entwurf der Landesregierung korrigiert und ergänzt werden. Damit reagiert die Fraktion zum einen auf das Votum der Koalitionsfraktionen, die im Aprilplenum eine Beratung der großen Schulgesetznovelle der Linksfraktion u. a. mit dem Hinweis auf die Einbringung einer eigenen großen Schulgesetznovelle verweigert hatte und zum anderen auf die vielfältige und teilweise massive Kritik an zentralen Vorhaben der Landesregierung. Das betrifft u. a. die Planungen für neue Schulschließungswellen, die Abschaffung der Gastschulbeiträge oder auch die Erweiterung der berufsbildenden Schulen zu sogenannten Regionalen Kompetenzzentren. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Die zentralen Vorhaben der Bildungsministerin für das Schulsystem sind ein einziges Fiasko. Schulschließungen erst auf dem Land und dann plötzlich in den Oberzentren, die unbegründete Abschaffung der Gastschulbeiträge, die überflüssige Erweiterung der Berufsschulen zu regionalen Kompetenzzentren, das Abwürgen der Gemeinschaftsschulen oder das umstrittene Finanzierungsmodell für die Schulen in freier Trägerschaft, das wohl vor dem Landesverfassungsgericht landen wird, haben bei den Betroffenen für Empörung und massive Kritik gesorgt.

Hinzu kommen unsinnige Belastungen für die Schülerinnen und Schüler sowie die Schulen insgesamt u. a. durch das bereits laufende Verfahren zur ergänzten Schullaufbahnberatung, die drohende neue Testeritis durch eine unkontrollierte Entwicklung bei den landeszentralen Klassenarbeiten oder die Eingriffe in die Besetzung der Gesamtkonferenzen auf Seiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern.

Die Novelle wird in der vorliegenden Form von uns entschieden abgelehnt, denn sie wird nichts von dem halten, was an positiven Effekten vollmundig versprochen wird. Sie ist rückwärtsgewandt und das Übelste, was in den letzten Jahrzehnten von einer Landesregierung an Schulgesetzänderungen vorgelegt wurde. Wir setzen darauf, dass die Planungen von Ministerin Feußner im Bildungsausschuss noch umfassend geändert werden, um größeren Schaden zu verhindern.“

Unsere Vorstellungen für Ergänzungen und Korrekturen am Entwurf der Landesregierung haben wir deshalb in einem umfangreichen Änderungsantrag detailliert aufgeschrieben. Uns geht es dabei u. a. um die:

  1. Sicherung und Stabilisierung des bestehenden Schulnetzes,
  2. Festschreibung einer auskömmlichen Personalversorgung mit Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter,
  3. Reform der Lehramtsausbildung (2 Stufenlehrämter an allgemeinbildenden Schulen),
  4. Stärkung der Schulen der Sekundarstufe I (systematischer berufspraktischer Unterricht) und insbesondere der Gemeinschaftsschulen (Fachoberstufe),
  5. Umwandlung der Grundschulen mit verlässlicher Öffnungszeit in Ganztagseinrichtungen mit einem flexibilisierten 10-Stunden-Anspruch,
  6. Normierung der Leistungsanforderungen für die Übergänge zwischen den Schulformen und Bildungsgängen,
  7. Erweiterung der Mitwirkung in den schulischen Gremien zur Stärkung der Schuldemokratie,
  8. Stärkung des Elternwahlrechtes auf inklusive Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen,
  9. Abschaffung der landeszentralen Klassenarbeiten,
  10. Beibehaltung der Gastschulbeiträge

 

Magdeburg, 21. Oktober 2024