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Ehemaliger Präsident des Landesrechnungshofs sollte sich mäßigen

Zur im Zusammenhang mit einem gegen ihn geführten Disziplinarverfahren durch Landesrechnungshofpräsident a. D. Ralf Seibicke geäußerten Kritik an der Arbeit des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt erklärt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Henke:

„Die Beschlussfassung über den Landeshaushalt und die Kontrolle des Haushaltsvollzugs über die Rechnungsprüfung sowie das Entlastungsverfahren stellen als Ausprägungen des Budgetrechts zentrale Aufgaben des Landtages dar. In beiden Verfahren nimmt der Landesrechnungshof als den Landtag beratendes Hilfsorgan eine bedeutsame und unabdingbare Funktion ein. Die Fraktion DIE LINKE weist den Versuch des ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs zurück, aus Anlass eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens die Amtsführung des aktuellen Präsidenten sowie die Aufgabenerledigung durch den Hof als kollektiv verfasstes Staatsorgan in seiner Gänze öffentlich in Misskredit zu ziehen.

Maßstab für die Beurteilung der Arbeit des Hofes ist es gerade nicht, dass er seinen Job nur dann angemessen erledige, wenn er Landtag und Exekutive regelmäßig öffentlich angreife. Hier unterscheiden sich die Aufgabenprofile eines Landesrechnungshofes und eines Bundes der Steuerzahler auf sehr prinzipielle Weise. Zu kritisieren, dass der Landtag in den Hof Abgeordnete gewählt habe, ist allein kein Argument – gerade dann nicht, wenn es auf eine Praxis abzielt, die bereits unter der Ägide des Rechnungshofpräsidenten Ralf Seibicke intensiv gelebt worden ist, der sich zudem noch in seiner Amtszeit öffentlichkeitswirksam zu einer politischen Partei benannt bekannt hatte. Bei allem kommt es nicht auf die parteipolitische Heimat, sondern allein auf die Beurteilung der Amtsausübung an. Dass Herr Seibicke den Umstand öffentlich kritisiert, dass sein Amtsnachfolger eine ihm dienstlich zugegangene Information dann und gerade dann einer näheren Überprüfung zuführt, wenn sie Anhaltspunkte dafür enthält, dass sein Amtsvorgänger eine ihm obliegende beamtenrechtliche Pflicht verletzt haben könnte, macht ein inakzeptables Amtsverständnis deutlich. Hier werden öffentlich Erwartungen an Behörden geäußert, der gerade nicht mit der Bindung des öffentlichen Dienstes an Recht und Gesetz in Übereinstimmung zu bringen sind. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik und wir wollen auch keiner leben!

Da die Mutmaßungen über die angebliche Motivlage und die öffentlichen Schmähungen der mit dem gegen ihn geführten Disziplinarverfahren Befassten leider erwartbar waren, ist der Umgang mit dem Vorhalt in einem förmlichen, genau für diese Fälle des Verdachts einer Pflichtverletzung durch einen Ruhestandsbeamten vorgesehenen, rechtlich geordneten Verfahren sehr zu begrüßen. Im Interesse der Wahrung der öffentlichen Reputation des Landesrechnungshofs fordere ich den Landesrechnungshofpräsidenten a. D. Ralf Seibicke auf, sich im öffentlichen Raum zu mäßigen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und den Mitteldeutschen Rundfunk fordern wir mit Nachdruck auf, seine Compliance-Statuten kritisch zu überprüfen, erforderlichenfalls anzupassen und – vor allem – die Öffentlichkeit über das Ergebnis dieses Verfahrens zu unterrichten. Dies ist zwingend erforderlich, um die Integrität des KEF-Verfahrens und des durch die Rundfunkbeiträge der Bürgerinnen und Bürger finanzierten öffentlichen Rundfunkanstalten zu wahren und wiederherzustellen.“

 

Magdeburg, 11. Mai 2022