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Bezahlbare Strompreise statt satte Profite für Energiekonzerne – Bundesregierung hofiert weiter Lobbyist:innen

Zu den aktuellen Forderungen der Energieminister Niedersachsens, Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins zur Einführung von Strompreiszonen in der Bundesrepublik erklärt die energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kerstin Eisenreich:

„Die Einführung von zwei Stromhandelszonen in der Bundesrepublik ist ein längst überfälliger Schritt zur Entlastung der Verbraucher:innen bei den Strompreisen. Das hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt während der letzten Landtagssitzungen bereits gefordert. Doch die Bundesregierung verhindert dies bisher zugunsten von Börse und Stromhändler:innen. Ganz offensichtlich knickt die Bundesregierung immer weiter vor den Interessen der Lobbyist:innen ein und ist nicht willens, Verbraucher:innen endlich spürbar zu entlasten. Das ist in der derzeitigen Situation explodierender Energiepreise verantwortungslos.

Mit der Aufteilung in zwei Stromhandelszonen könnten die durchschnittlichen Stromkosten für die Verbraucher:innen um etwa 10 Prozent niedriger ausfallen. Insbesondere jene Bundesländer, die beim Ausbau der Erneuerbaren Energien führend sind, tragen seit Jahren höhere Netzentgelte, so auch in Sachsen-Anhalt mit derzeit durchschnittlich 293 Euro (netto) bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh.

Auch die sogenannten Redispatch-Kosten, die bei der Abregelung erneuerbarer Energieanlagen anfallen, wenn zu viel Energie im Netz ist, müssen die Verbraucher*innen tragen. Dieses Abregeln wäre mit der Aufteilung in zwei Stromhandelszonen überflüssig und die Menschen in Sachsen-Anhalt könnten den von den Erneuerbaren Energieanlagen günstig produzierten Strom verbrauchen.

Mit dieser Praxis zum Nachteil der Verbraucher:innen und der Volkswirtschaft muss endlich Schluss sein. Deshalb fordern wir von der Landesregierung Sachsen-Anhalts, sich für die Interessen und Entlastungen der Menschen im Land einzusetzen und sich der Forderung der drei norddeutschen Bundesländer anzuschließen.“

 

Magdeburg, 28. September 2022