Kein Interesse an Durchsetzung des Mindestlohns bei Koalition und AfD
In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Landtag wurde der Antrag der Fraktion Die Linke auf mehr Mindestlohnkontrollen in Sachsen-Anhalt behandelt. Dazu betont Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:
„In der letzten Landtagssitzung hatte Die Linke einen Antrag zur konsequenten Durchsetzung des Mindestlohns in Sachsen-Anhalt eingebracht. Hintergrund ist, dass die Zahlen der Mindestlohnkontrollen in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten zwei Jahre um zwei Drittel zurückgegangen sind. Die festgestellten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind jedoch von 11 auf 26 pro 100 Kontrollen im gleichen Zeitraum angestiegen.
Die Linke hat im Landtag die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund (Zoll) sich dafür einzusetzen, Mindestlohnkontrollen effektiv durchzuführen, um ehrliche Unternehmer vor Billigkonkurrenz zu schützen und Lohnbetrug gegenüber Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterbinden. Dieser Antrag wurde heute im Wirtschaftsausschuss behandelt.
Die Koalition aus CDU, SPD und FDP sowie die AfD halten es nicht einmal für notwendig, nachzufragen, warum bei den entsprechenden Einrichtungen des Zolls, trotz leicht gestiegenem Personalbestand bis 2024, die Zahl der Kontrollen dermaßen radikal reduziert wurden. Die Begründungen lauteten, die Durchsetzung des Mindestlohns sei aktuell kein Schwerpunkt, man würde bei Kontrollen nur Misstrauen gegenüber Unternehmen signalisieren. Damit signalisieren diese Parteien klar, dass die Interessen von Arbeitnehmer für sie keine Rolle spielen und dass die massiven Missstände bei der Einhaltung des Mindestlohns offensichtlich zumindest billigend in Kauf genommen werden. Der Vorwurf der überbordenden Bürokratie ist in diesem Zusammenhang lächerlich, weil ein Unternehmen bei der jetzigen Kontrollen ein einziges Mal in 100 Jahren kontrolliert wird. Dagegen wurde bei 100 Kontrollen mit 26 festgestellten Verstößen ein massives Problem dokumentiert.
Die Linke wird sich damit nicht abfinden und das Thema der Durchsetzung des Mindestlohns weiter öffentlich thematisieren, im Interessen von Arbeitnehmern und ehrlichen gesetzestreuen Unternehmern.“
Magdeburg, 24. April 2025