Gut gemeint ist nicht gut gemacht – elektronische Patientenakte leidet unter mehr als nur Kinderkrankheiten

Zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 15. Februar 2025 in Sachsen-Anhalt sagt Nicole Anger, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Die elektronische Patientenakte soll den Austausch von Befunden, Diagnosen und Therapien für Patient:innen als auch für Ärzt:innen erleichtern. Momentan ist sie allerdings nur eine unstrukturierte Sammlung von gescannten PDF-Dateien. Hier fehlt es an jeder Systematik. Mit diesem Datenwust wird es nicht leichter, sich einen Überblick über die Behandlungsberichte zu verschaffen.

Die Dokumentensammlung verhindert ein modernes Datenmanagement und führt zu zusätzlicher Arbeit für Ärzt:innen ohne einen erkennbaren Mehrwert zu bieten. Zudem bleibt gerade vielen älteren Patient:innen, die besonders von einer guten ePA profitieren würden, der Zugang verwehrt. Sie können das primär für Smartphones konzipierte System oft nicht nutzen.

‚Einfach und transparent‘ wie es die Landesregierung auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage zur ePA darstellt, ist dabei nichts, außer möglicherweise für Hacker. Denn die ePA hat gravierende technische Schwachstellen, die unerlaubte Zugriffe ermöglichen. Die Gesundheitsdaten der Menschen sind somit nicht vollumfänglich geschützt. Mit geringem Aufwand können fremde Patientenakten eingesehen und verändert werden.

Hinzu kommt ein nicht zu beziffernder Mehraufwand für Arztpraxen und Krankenhäuser beim Einpflegen der Daten auf die jeweilige ePA als auch für Beratungen zur ePA der Patient:innen. Gerade in Zeiten des Mangels an Ärzt:innen, bei übervollen Praxen sind dies zusätzlich Herausforderungen die einer breiten Akzeptanz der ePA entgegenstehen können.

Auch das Mantra der Landesregierung von „sicherer ePA“ trägt nicht dazu bei, dass Sicherheitsaspekte verbessert werden und das Vertrauen der Menschen in die Nutzung steigt. Hier sind der Bund und das Land aufgerufen, dringend ihre Hausaufgaben zu machen, um eine sichere und nutzerfreundliche Anwendung der ePA zu garantieren.“

Zur entsprechenden Anfrage.

 

Magdeburg, 11. Februar 2025